Wenn dir jemand ohne dein Wissen sämtliche Mobilfunkverträge mit einer gedruckten Unterschrift kündigen würde, würdest du den Nutzen vermutlich erkennen.
O2 akzeptiert keine gedruckte Unterschrift!
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phonefux: ich behaupte das würde auch funktionieren wenn jemand die Unterschrift unter einer Kündigung für einen fremden Vertrag handschriftlich fälscht. Ich glaube nicht das die Anbieter bei allen eingehenden Formularen auf denen eine Unterschrift erforderlich ist erst Vergleiche mit der Unterschrift vom Vertrag machen.
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Das ist ja Quark. Wenn das einer tun wollte und mit blauen Kugelschreiber tut, woran erkennt jemand
das dies jemand Illegal gemacht hat?
Ich habe Kundennummer und Telefonnummer reingeschrieben.
Und wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt sein sollte kann der betroffene immer reagieren.
Deswegen bekommt man unter anderen seine Kündigungsbestätigung.
Bei anderen Mitbewerber ist mir das noch nie passiert. Ich bleib dabei, sinnloser Verwaltungsaufwand
oder wenn man schlechtes denkt Steine in den Weg legen. -
Aber das die Erforderlichkeit einer Unterschrift in anderen Bereichen des Rechtsverkehrs seinen Sinn hat, siehst du ein, oder? Oder möchtest du, dass jemand mit deiner gedruckten Unterschrift Konton eröffnet, Geld von deinem Konto abhebt oder Bürgschaften eingeht? Wohl kaum. Aus dem gleichen Grund ist jedoch auch hier die Schriftform vereinbart. O2 möchte sicher gehen, dass die Willenserklärung auch tatsächlich von dir stammt. Ob sie die Unterschrift schließlich tatsächlich mit der hinterlegten Unterschrift bei Vertragsschluss vergleichen oder nicht, ist doch allein deren Risiko. Allein schon dadurch, dass man beliebig ausgedruckte Unterschriften generell nicht akzeptiert, ist doch schon ein erhebliches Risiko eingeschränkt.
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Zitat
Original geschrieben von FraDi
phonefux: ich behaupte das würde auch funktionieren wenn jemand die Unterschrift unter einer Kündigung für einen fremden Vertrag handschriftlich fälscht.Ergänzend zu meinen Vorredner noch folgendes: Es geht nicht nur um Fälschungen. Die eigenhändige Unterschrift hat auch eine so genannte "Abschlussfunktion" und unterscheidet ein endgültiges Schreiben damit von dem bloßen Entwurf. Während elektronisch unterschriebene Dokumente diese Unterschrift oft schon im Entwurf tragen, ist dies bei eigenhändig unterschriebenen Dokumenten in der Regel nicht der Fall.
Es soll gerade verhindert werden, dass vermeintlich unterschriebene Dokumente versehentlich in den Rechtsverkehr gelangen. Dies gilt auch fürs Fax, denn einem solchen kann man nicht ansehen, ob es eine eigenhändig getätigte Unterschrift oder eine elektronisch erzeugte Unterschrift wiedergibt.
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Konto eröffnen, Geld abheben ist ja wiederrum was anderes.
Da unterschreibe ich entweder die Dokumente direkt beim Kundenberater, am Schalter oder wenn es eine Online Bank ist per TAN oder PostIdent.
Ich muß ja dort dann auch auf der Vorgefertigen Formular unterschreiben, und spätestens da würde es dann schwierig.Allerdings finde ich jetzt eine Kündigung eines Mobilfunkvertrages, der sowieso noch bestätigt wird, und mindestens 3 Monate Zeit aufweist (sonst automatische Verlängerung) als überhaupt nicht kritisch.
Man kann das jetzt auf Biegen und Brechen aus diskutieren, allerdings ist es für mich persönlich wesentlich einfacher meine gescannte Unterschrift drunter zu setzen.
Selbst bei einem Rechtsstreit vor ein paar Jahren war das kein Problem, oder es ist nicht aufgefallen, mir persönlich ist es egal.
Wäre ja auch sonst sehr eigenartig, da ja selbst Dokumente die per Post von Versicherungen, etc. kommen nicht gültig wären, da es nur gescannte Unterschriften sind.
Selbst Kündigungsbestätigungen kommen zu 99% per gescannter UnterschriftIch denke o2 verfolgt was ganz anderes, das entweder a) die Kündigungsfrist überschritten wird oder b) der Kunde dann vergisst nochmal eine Kündigung zu schicken oder c) es dem Kunden einfach zu nervig wird, und er nichts mehr unternimmt
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Zitat
Original geschrieben von StevenWort
Wäre ja auch sonst sehr eigenartig, da ja selbst Dokumente die per Post von Versicherungen, etc. kommen nicht gültig wären, da es nur gescannte Unterschriften sind.
Selbst Kündigungsbestätigungen kommen zu 99% per gescannter UnterschriftDu hast aber die Ausführungen oben schon gelesen, oder? Schriftform ist ausschließlich dann erforderlich, wenn es gesetzlich oder - wie hier - vertraglich vereinbart ist. Niemand behauptet, dass generell Dokumente mit elektronisch erzeugter Unterschrift "ungültig" wären.
ZitatIch denke o2 verfolgt was ganz anderes, das entweder a) die Kündigungsfrist überschritten wird oder b) der Kunde dann vergisst nochmal eine Kündigung zu schicken oder c) es dem Kunden einfach zu nervig wird, und er nichts mehr unternimmt
o2 hält sich hier (ausnahmsweise) schlicht an die AGB und ans Gesetz. Dass man dadurch nicht die Kündigungsfrist verpassen kann, steht doch auch bereits oben. Und wem es zu bequem ist, dann nochmal das Originalschreiben einzutüten, dem ist auch nicht mehr zu helfen.
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Ich schliesse mich phonefux an.
Ich sehe es auch nicht ganz so negativ. In vielen Fällen würde ich mir heutzutage wünschen eine stärkere Sicherheit bei der Authentisierung, z.B. wie bei De-Mail zu haben. Viel Schindluder geschieht heutztage per Telefon und Mail. Der eigentliche Grund zur Kritik sehe ich in der ungleichen Behandlung der Kunden im Vergleich zum Eigeninteresse.
Alle Vorgänge, die einem Unternehmen nützen, werden gerne per Telefon und Rauchzeichen angenommen. Alle Vorgänge, die dem Unternehmen schaden (Kündigung) werden ausgewalzt bis zum letzten. Würde die Unternehmen Sorgfalt in die anderen Vorgänge legen mit sauberen und verständlchen Bestätigungen und Prüfung der Sinnhaftigkeit, dann wäre alles ok und man würde das Verlangen nach einer handschriftlichen Unterschrift nicht als Schikane empfinden. -
Zitat
Original geschrieben von phonefux
Dass man dadurch nicht die Kündigungsfrist verpassen kann, steht doch auch bereits oben.
Du hast mit allem Recht, aber hier muss ich widersprechen. Die Kündigungsfrist verpasst man nur dann nicht, wenn man ein Fax, eine Email, o.ä. schickt, da diese telekommunikative Übermittlung durch § 127 Abs. 2 BGB "priviligiert" ist und daher ausnahmsweise (!) dem rechtsgeschäftlich vereinbarten Schriftformerfordernis entspricht. Auf Verlangen muss hier das Original nachgereicht werden, dieses darf dann auch nach Fristablauf eingehen.Hier liegt aber kein Fall des § 127 Abs. 2 BGB vor, da der TE kein Fax, sondern ein Schreiben mit eingescannter Unterschrift geschickt hat. Dieses Schreiben erfüllt unter keinen Gesichtpunkten die vereinbarte Schriftform und ist daher schlicht unbeachtlich. Wenn nun nach Fristablauf eine korrekte Kündigung eingehen sollte, hat der TE schlicht Pech gehabt, die erste "Kündigung" ist nicht fristwahrend.
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In der Zeit, die der TE gebraucht hat diesen Thread zu eröffnen, hätte man das Schreiben auch kurzerhand unterschreiben und zurück schicken/faxen können. Zudem wäre es auch noch die zielführendere Vorgehensweise gewesen.
Manche Handlungen sind einfach nicht nachvollziehbar.
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