O2 akzeptiert keine gedruckte Unterschrift!

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5


    Wie gesagt, wenn du es als Worddokument schickst ist es easy abzulehnen. Ich habe auch meine Unterschrift eingescannt und wandle meine Dokumente in PDF um. Hatte damit noch keine Probleme, inkl. O2.


    Gruß Marco


    Ich versteh jetzt nicht wie du das mit dem Word-Dokument meinst - mein Post bezog sich auf ein Computerfax. Dafür habe ich natürlich das Word-Dokument vorher in PDF umgewandelt. Ich verschicke die Faxe aber über einen Internetdienst - so lässt sich das anscheinend erkennen.


    Und ich hatte bisher auch keine Probleme egal ob Banken (sogar Kündigungen) oder Telekommunikationsanbieter - nur eben die Comdirect hat jetzt erstmals gemeckert. Wollte ich nur kurz erwähnen weil es eben zum Thema gepasst hat ;)

  • Bei einem Fax, dazu noch mit (eingescannter) Unterschrift gibt es ja auch keine Probleme. Dieses erfüllt die vertraglich vereinbarte Schriftform unstreitig. Lediglich eine anschließende Bestätigung mit "echter" Unterschrift könnte verlangt werden, aber das ist alles.

  • Re: O2 akzeptiert keine gedruckte Unterschrift!


    Zitat

    Original geschrieben von mig44
    ."Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Unterschrift eigenhändig sein muss. kopierte oder gescannte Unterschriften können wir zu Ihrer Sicherheit nicht akzeptieren."


    Betrachte das Ding als Kündigungsbestätigung und gut ist.


    Da im BGB die Unterschriftserfordernis nicht geregelt ist, reicht eine eindeutige Willenserklärung.

  • Re: Re: O2 akzeptiert keine gedruckte Unterschrift!


    Zitat

    Original geschrieben von leeredose


    Da im BGB die Unterschriftserfordernis nicht geregelt ist, reicht eine eindeutige Willenserklärung.


    Wieso sagst du denn sowas? :confused:


    § 126 BGB
    Schriftform


    (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
    [...]


    § 127 BGB
    Vereinbarte Form


    (1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form.
    [...]

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Aber warum sollte dann nach § 127 Abs. 2 BGB das exakt gleiche Schreiben, sogar ohne gescannte Unterschrift ausgerechnet dann doch wirksam sein, wenn es nicht per Post, sondern per Email oder Fax übermittelt wird?

    Weil der Gesetzgeber womöglich irrig annimmt, daß sich die Urheberschaft bei elektronischer Übermittlung leichter überprüfen läßt.

  • Ja, wahrscheinlich hast du Recht. In Zeiten, in denen man in 10 Sekunden ein Emailaccount unter falschem Namen erstellt hat, ist das aber natürlich absurd.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    ...
    Ich verschicke die Faxe aber über einen Internetdienst - ...


    Diese Vorgehensweise widerspricht meiner Erinnerung nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zur Anerkennung von Faxen bewegt hatte. Wenn ich das richtig erinnere, war ein wesentlicher Grund zur Akzeptanz dieser Übermittlungsform, dass durch die Rufnummernübermittlung im deutschen Telefonsystem der Absender ausreichend zu identifizieren ist (was bei einfachen Emails und Internetfaxen eben nicht der Fall ist).


    Allerdings bin ich insoweit nicht auf dem neuesten Stand und mancher Grundsatz wird heutzutage schnell mal über den Haufen geworfen.


    Frankie

  • Re: O2 akzeptiert keine gedruckte Unterschrift!


    Zitat

    Original geschrieben von mig44
    Hallo,


    ich habe einen Vertrag bei O2 gekündigt. Dieses schreiben habe ich mit einer elektronischen Unterschrift versehen und ausgedruckt. (..)
    Mig44


    Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Hatte den gleichen Fall auch schonmal mit denen, da hatte ich zusätzlich nicht per Post sondern per Fax die kündigung geschickt. Wie die das gesehen haben ist mir fraglich.


    Also da häufen sich die Missverständnisse aber geballt ;)


    Wenn mig44 schreibt, er habe den Kündigungsbrief mit einer "elektronischen" Unterschrift versehen, dann ist sie spätestens in dem Moment keine "elektronische" mehr, in dem er sie auf Papier aus dem Drucker läßt. Klaro? Klingt ja fast so, als hätte er eine qualifizierte elektronische Signatur gemeint - gerade das liegt aber mit ziemlicher Sicherheit nicht vor.


    Liegt das Schreiben im Original vor, ist es nicht sonderlich schwierig zu erkennen dass die Unterschrift "reproduziert" ist.


    StevenWort, schreib doch bitte, auf welchem Kanal, wenn nicht per Post du an o2 das Original geschickt hast... per UPS, GLS ? :D


    Hinweis: Unterschriften, die per Scanner mit 24 bit Farbtiefe (oder schwarzweiss aber Graustufen) in den Rechner geholt werden, mögen - in die Textverarbeitung eingestanzt - wunderbar glatt und bündig aussehen - der Fax-Modemtreiber rastert dann gnadenlos das umgebende Rechteck und wenn der Hintergrund nicht 100% weiss war, dann wird plötzlich ein (freilich sehr dünnes aber dennoch gut erkennbares) Pixelraster hinterlegt das genau den rechteckigen Umrissbereich :apaul: des eingefügten Bildfiles andeutet - voila, der Empfänger sieht, was du nicht siehst - oder man sehe sich die TIF-Files im Ausgangsordner der Fax-Software an :eek:

  • Ich habe O2 damals gar nichts geschickt außer einem Fax

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Re: Re: O2 akzeptiert keine gedruckte Unterschrift!


    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Hinweis: Unterschriften, die per Scanner mit 24 bit Farbtiefe (oder schwarzweiss aber Graustufen) in den Rechner geholt werden, mögen - in die Textverarbeitung eingestanzt - wunderbar glatt und bündig aussehen - der Fax-Modemtreiber rastert dann gnadenlos das umgebende Rechteck und wenn der Hintergrund nicht 100% weiss war, dann wird plötzlich ein (freilich sehr dünnes aber dennoch gut erkennbares) Pixelraster hinterlegt das genau den rechteckigen Umrissbereich :apaul: des eingefügten Bildfiles andeutet - voila, der Empfänger sieht, was du nicht siehst - oder man sehe sich die TIF-Files im Ausgangsordner der Fax-Software an :eek:

    Deshalb faxt man auch nur mit fax4box, der für die FritzBox angepaßten Version der Fritz!Fax Software, die einem das tatsächlich (zu) übertragene 1-Bit-Bitmap auf Wunsch in der Vorschau anzeigt bevor es rausgeht. Im übrigen kommt das von Dir beschriebene Phänomen nur zu Stande, wenn der Bereich um die Unterschrift herum nicht absolut weiss (#FFFFFF) ist.

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