Nun gut, mit dem nächsten ONKZ-Wechsel (z. B. Umzug ins nächste Dorf) ist das Thema bei mir sowieso Geschichte. Dann bleiben sowieso nur noch die Mobilfunknummern erhalten. Der "Ortsbezug" ist eh nur interessant für Leute, die ihr ganzes Leben in 030/040/069/089 verbringen. Draußen auf dem Land verwendet diese Nummern kein Mensch mehr.
Im Geschäftsleben werden durchaus Festnetznummern verwendet, und mit einer Festnetznummer aus einem Ortsnetz signalisiert ein Dienstleister dem Konsumenten örtliche Präsenz. Und das ist genau eines der Argumente, wieso die BNetzA gegen Ortsnetzrufnummern, die trotz fehlendem Ortsbezug vergeben werden, vorgeht. Ich wüsste nicht, inwiefern Sipgate hier einen Trick hätte, der das legalisiert. Es hat sich wohl nur noch bislang niemand dagegen beschwert.
Wir erinnern uns, dass große Fax-to-Mail (also auch Weiterleitung!) Anbieter keine Rufnummern ohne Ortsbezug des jeweiligen Kunden vergeben durften bzw. bereits vergebene zurückziehen mussten.