Sipgate: SIM mit mehreren Mobilfunk- & Festnetz-Nummern (ehem. simquadrat) |09/22: Gratis-Tarif sipgatebasic eingestellt!

  • Zitat

    Original geschrieben von cestec
    spielt sq jetzt o2, und biegt sich die Gesetze so hin wie's ihnen passt?


    rechtlich gesehen kann man sipgate keinen vorwurf machen. wenn das so in den geschäftsbedingungen steht (was ich allerdings nicht geprüft habe, da die leistungsbeschreibung derzeit online nicht verfügbar ist (!?!)), dann ist das nunmal vertraglich so vereinbart. insoweit ist die kündigung dann juristisch sauber.


    finanziell gesehen ist es auch nachvollziehbar. die befürchtung wurde ja oft genug hier im forum diskutiert, dass sipgate auf dauer von den pfennigfuchsern ("alles total toll, kostet mich alles nichts, ich lass mich nur anrufen, dual-sim sei dank") nicht leben kann. dass man an solchen kunden entsprechend auf dauer kein interesse hat, ist mehr als verständlich.


    aber ... bei der art und weise der formulierung der kündigung kommt mir schon das frühstück wieder hoch. auch die tatsache, dass der kunde offenbar weder verwarnt wurde, noch auf dessen weitere anfragen eingegangen wird, ist mehr als fragwürdig und stinkt zum himmel.


    und ... im grunde kann simquadrat den laden dann auch gleich ganz zumachen. denn die technikbegeisterten pfennigfuchser (mit hoher schmerzgrenze) sind nunmal objektiv betrachtet die einzige realistische nutzergruppe. für 95% der normaluser ist simquadrat schlicht zu teuer, zu unflexibel und zu schlecht. es wird mal wieder deutlich, dass sipgate simquadrat nach wie vor ohne jedes erkennbare konzept betreibt. man weiss selbst nicht einmal, wen man denn als kunden haben will. sehr traurig das ganze.

  • Zitat

    Für mich hat es sich ohnehin erledigt, da SIM² meinen Anschluss außerordentlich gekündigt hat, weil ich in Deutschland zu oft angerufen wurde


    Also wenn SQ in Deutschland oft und lange eingehend angerufen wird, dann kassiert SQ Interconnect, und hat ein Interesse daran. Wenn Handybär behauptet, dass deshalb gekündigt wurde, wundert mich das.


    Wobei ich die genauen Verträge zwischen SQ und Telefonica nicht kenne. Evtl. verdient SQ eingehend tatsächlich nichts.

  • Vermutlich wurde auf der Festnetznummer angerufen. Für diese eigene Festnetznummer kassiert dann simquadrat zwar den niedrigen Interconnect, muss dann aber eventuell an Telefonica den Interconnect für die Weiterleitung an die Mobilfunknummer abdrücken. Dann würden sie bei eingehenden Anrufen auf der Fn-Nummer draufzahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Vermutlich wurde auf der Festnetznummer angerufen. Für diese eigene Festnetznummer kassiert dann simquadrat zwar den niedrigen Interconnect, muss dann aber eventuell an Telefonica den Interconnect für die Weiterleitung an die Mobilfunknummer abdrücken. Dann würden sie bei eingehenden Anrufen auf der Fn-Nummer draufzahlen.

    Das wäre auch eine stichhaltige Erklärung für die bei Neuverträgen grundsätzlich kostenpflichtige FN-Nummer.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Das wäre auch eine stichhaltige Erklärung für die bei Neuverträgen grundsätzlich kostenpflichtige FN-Nummer.


    kleine korrektur: alle neuverträge sind kostenpflichtig. ob man das kostenlose (optionale!) feature ortsrufnummer bucht oder nicht, spielt keine rolle.

  • Zitat

    Original geschrieben von matsusaka
    kleine korrektur: alle neuverträge sind kostenpflichtig. ob man das kostenlose (optionale!) feature ortsrufnummer bucht oder nicht, spielt keine rolle.

    Okay, das ist wohl die korrekte Beschreibung. Wobei ich mir kaum jemanden vorstellen kann, der ohne Buchung dieses Features neu zu SQ kommt.... falls überhaupt noch neue Kunden kommen.

  • Zitat

    Vermutlich wurde auf der Festnetznummer angerufen. Für diese eigene Festnetznummer kassiert dann simquadrat zwar den niedrigen Interconnect, muss dann aber eventuell an Telefonica den Interconnect für die Weiterleitung an die Mobilfunknummer abdrücken. Dann würden sie bei eingehenden Anrufen auf der Fn-Nummer draufzahlen.


    Unwahrscheinlich, SQ ist MVNO. Wenn es ein SQ aus der Anfangszeit ist, dann ist die Ortsnr. ohnehin die primäre Nr.
    SQ braucht auch keine Begründung für eine normale Kündigung angeben. Ob die Fair-use-Policy in den AGB/LB steht ist daher fast irrelevant. Mich wundert nur die außerordentliche Kündigung. Die ist anders definiert:


    1.3. außerordentliche Kündigung


    1.3.1. Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es sipgate nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn der Kunde:


    unter falschem Namen oder falscher Identität einen sipgate Account anlegt und/oder
    den sipgate Account, Telefonverbindungen oder die ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt und/oder
    wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.


    1.3.2. Darüber hinaus steht sipgate ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass sipgate ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre.
    Ende AGB-Auszug


    Wenn Fair-use nicht im Vertrag beschrieben ist, besteht auch keine Vertragsverletzung. Aber bei Teltarif stand schon viel an falschen Behauptungen.

  • SQ zahlt sicherlich so 2 ct/min drauf. Mal angenommen 200 Minuten pro Arbeitstag, kommt ne monatliche Summe von 92,- € zusammen.


    Ist kein Missbrauch, das Geschäftsmodell ist scheiße...

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Zitat

    Original geschrieben von Seufz Wenn Fair-use nicht im Vertrag beschrieben ist, besteht auch keine Vertragsverletzung.


    die leistungsbeschreibungen sind vertragsbestandteil.


    "1. Vertragsschluss und -beendigung
    Die nachfolgenden Regelungen finden Anwendung soweit nicht in den spezifischen Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Produkte abweichende Regelungen getroffen werden."

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