Kündigung ist über das Formular dort ja problemlos, und wird auch honoriert. Es ging jedoch um die Auszahlung des Restguthabens - da reicht bei vielen Anbietern nicht die einfache Textform.
Für die Kündigung reicht schon gesetzlich die Textform bei allen Anbietern. Für die Rückforderung einer Vorauszahlung gibt es gesetzlich ebenso keine erhöhten Anforderung an die Form.