Verträge sind einzuhalten und können nicht einseitig geändert werden. Klauseln, die eine stillschweigende Zustimmung aus fehlendem Widerspruch konstruieren, haben Verbraucherschützer letztes Jahr der Postbank am BGH weggeklagt. Solche Urteile sind nicht unmittelbar auf andere Vertragsparteien anwendbar, aber man kann schon annehmen, dass diese Praxis auch sonst nicht rechtens war und das jetzt so nicht mehr geht. Keine Zustimmung heißt, der Vertrag läuft so weiter, wie er abgeschlossen wurde. Wenn eine Partei damit nicht einverstanden ist, kann sie den Vertrag fristgerecht kündigen und z.B. ein Angebot für geänderte Vertragsbedingungen beilegen. Das ist dann eine sogenannte Änderungskündigung. Das Angebot muss der Kunde selbstverständlich nicht annehmen, aber dann ist der Vertrag eben gekündigt.
Das wird keinen Vertrag retten. Man kann Sipgate dadurch nicht zwingen, zu den alten Konditionen weiterzumachen, weil Sipgate die Verträge einfach kündigen wird, wenn keine Zustimmung kommt. Aber der Selbstbedienung am Guthaben der Kunden, die hier einigen vorschwebt, ist damit immerhin ein Riegel vorgeschoben.