Ah, das (s.u.: Formatierungen durch mich) wusste ich nicht :
Seit dem 29. März 2002 muss die Vorwahl mitgewählt werden. Dies wurde notwendig, da seit diesem Tag die Ortszuweisung der Vorwahl aufgehoben ist. Das heisst, man kann nun seine Telefonnummer (inkl. Vorwahl) behalten, wenn man seinen Wohnsitz in eine andere Region verlegt. Diese Mitnahme muss jedoch beantragt werden.