Das hat sie nicht selbst gemacht? Dann gibt es leider gar keinen gültigen Vertrag für die Bereitstellung irgendwelcher Leistungen wie "Festnetzersatz".
Auch die von mir an sich geschätzte Firma Sipgate GmbH steht nicht über den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere könnte ich, wenn ich es wollte, einen Dritten bevollmächtigen in meinem Namen und für meine Rechnung Rechtsgeschäfte einzugehen. Sipgate kann gar nicht darauf bestehen dass ich persönlich etwas tue oder unterlasse, das kann genauso mein für den Zweck Bevollmächtiger mit gleichen Rechten und Pflichten (BGB Buch 1 Abschnitt 3 Titel 5 §§ 164 bis 181).