[...] sah ich genauer hin und fand das bei der VBZ (oben verlinkt):
"Sie haben einen Anspruch darauf, sich Ihr Guthaben spätestens bei Vertragsende unentgeltlich auszahlen zu lassen. Dieser Anspruch verjährt erst drei Jahre nach Einzahlung des Guthabens."
Man schreibt explizit von "nach Einzahlung des Guthabens". Nicht von "nach Vertragsende".
Ja und? Da steht doch klipp und klar, dass man sich das Guthaben bis zum Vertragsende auszahlen lassen kann. Und zwar bis zu 3 Jahre nach Vertragsende, wenn es erst kurz vor Vertragsende eingezahlt wurde. Nur wer das Guthaben schon länger als 3 Jahre dort liegen hat, der sollte bis zum Vertragsende die Auszahlung beantragen.