ZitatOriginal geschrieben von meister-matze
Naja, sie reden von einer Abschluss-Rechnung! Außerdem, seit wann kann man einen Vertrag einseitig beenden?
Eine Kündigung ist immer ein einseitiges Rechtsgeschäft. Eine ordentliche Kündigung ist nur mit Frist zum Laufzeitende möglich. Eine außerordentliche Kündigung oder eine einvernehmliche Aufhebung des Vertragsverhältnisses ist immer ohne besondere Frist möglich.
In der Tat hört man auch aus anderen Foren von scheinbar kulanten Zusagen von Vodafone zur Vertragsaufhebung, also ohne Erwähnung von Strafgebühren o.ä. und dann kommen plötzlich Horrorforderungen mit Rechnungen für Restlaufzeit u.a.m. Keine Ahnung was die momentan reitet oder ob ägyptische Verhältnisse um sich greifen :flop: