Hey!
Wir haben eine neue Wohnung gefunden und ziehen zum 1.4. in einem anderen Ort. Seit Juli letzten Jahres sind wir mit einem "Call & Surf Comfort IP" - Anschluss mit DSL 16000 bei der TELEKOM, mit dem ich hier auch sehr zufrieden bin. Unter den ergänzenden Informationen steht bei der Leistung "DSL 16000" folgendes:
"Der Internet - Zugang wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 6304 kbit/s bis zu 16.000 kbit/s für den Downstream und von 576 kbit/s bis zu 1024 kbit/s für den Upstream überlassen."
In der neuen Wohnung ist keine schnellere Schaltung als DSL 2000 möglich, die Mieter dort sagten was von 1200 kbit/s, maximal 1500 kbit/s. Das ist dann doch etwas mau... Wenn ich das richtig sehe, greift hier das Sonderkündigungsrecht, Bestandteil der TKG - Novelle vom 10.05.2012: KLICK oder KLICK!
Wie ist jetzt die korrekte Vorgehensweise? Ich schätze mal als erstes beauftrage ich den Umzug des Anschlusses. Wenn ich die Daten des neuen Anschlusses oder auch den Hinweis auf die langsamere Bandbreite bekommen habe, dann spreche ich meine Kündigung aus? Diese Sonderkündigungszeit beträgt ja drei Monate. Ab wann gelten die? Ab Tag der Schaltung am neuen Wohnort oder ab dem Tag an dem ich vom langsamen Anschluss erfahre und meine Kündigung ausspreche?!?
Noch eine kleine Info am Rande: im neuen Wohnort gibt es einen lokalen Anbieter ("MyQuix"), der einen schnellen Anschluss schalten kann. Daher würde ich am liebsten gar nicht mehr TELEKOM am neuen Wohnort geschaltet bekommen und direkt zum lokalen Anbieter gehen.
Hoffe ihr könnt mir helfen und ein wenig Licht in´s Dunkel bringen!
Bis denn...
Bye, Markus.