Der TE kann von Glück sagen, das die Damen und Herren von der Polizei
a) nicht noch geschaut haben, ob der Gehweg beschädigt wurde (teuer!)
b) nicht noch eine Verkehrsunfallflucht gefertigt haben (§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Er sagt ja nicht, ob er schon weg war.
Das eine Verkehrsunfall stattgefunden hat, ist unstrittig, da hier der Bagatellwert deutlich überschritten wurde. Das manche User ernsthaft bestreiten wollen, das ein Schaden vorliegt, wundert mich. Rasen pflanzen und pflegen kostet Geld, und auch der Rasen an sich hat einen Wert, der ermittelbar ist. Das die Regreßpflicht aus BGB greift, ist unstrittig, da Eigentum einen anderen geschädigt wurde.