Ich nutze seite 2009 Maxxim im D1 Netz. Nachdem ich mich wehement gegen die Portierung ins O2 bzw. Vodafone Netz gewerht hatte und Maxxim mir dann auch bestätigt hat ich könne die SIM-Karte zeitlich unbegrenzt weiternutzen klappte dies auch so einige Monate. Ich möchte D1 Netz behalten, da ich nur damit die Telekom Festnetz-Sprachbox kostenfrei abrufen kann.
Nun habe ich von Maxxim die ordentliche Kündigung erhalten. Meine Frage: Darf in diesem Fall die Portierungsgebühr für die Portierung meiner Rufnummer zu einem anderen Anbieter berechnet werden? Schließlich habe ich ja nicht gekündigt und hätte den Vertrag bei gleichbleibenden Bedingungen fortgeführt. Nach den AGB, die zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses galten ist eine Portierung in ein anderes Netz nicht zulässig.
Danke für Eure Einschätzung.