Maxxim hat mir gekündigt - Fällt Portierungsgebühr an?

  • Ich nutze seite 2009 Maxxim im D1 Netz. Nachdem ich mich wehement gegen die Portierung ins O2 bzw. Vodafone Netz gewerht hatte und Maxxim mir dann auch bestätigt hat ich könne die SIM-Karte zeitlich unbegrenzt weiternutzen klappte dies auch so einige Monate. Ich möchte D1 Netz behalten, da ich nur damit die Telekom Festnetz-Sprachbox kostenfrei abrufen kann.


    Nun habe ich von Maxxim die ordentliche Kündigung erhalten. Meine Frage: Darf in diesem Fall die Portierungsgebühr für die Portierung meiner Rufnummer zu einem anderen Anbieter berechnet werden? Schließlich habe ich ja nicht gekündigt und hätte den Vertrag bei gleichbleibenden Bedingungen fortgeführt. Nach den AGB, die zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses galten ist eine Portierung in ein anderes Netz nicht zulässig.


    Danke für Eure Einschätzung.

  • Dumm gelaufen...aber: Wer will die Nummer portieren? Wer trägt die Kosten? Eigentlich logisch oder.....

    Beste Grüße aus der Lausitz

  • Die Frage stellt sich doch überhaupt nicht. Die Nummer soll portiert werden, daher darf der Anbieter auch das Entgelt nehmen. Entgegen der Meinung darf auch der Anbieter ordentlich kündigen...


    Gruß Marco

  • Zumal immer noch der Irrglaube vorherrscht, das eine Nummer jemanden "gehören" kann.


    Eine Rufnummer ist grundsätzlich Eigentum der BNetzA bzw. des Anbieters. Wenn er eine Nummer nicht portieren will, oder behalten will, kann man sich auf einen langen Fight einstellen, hatten wir im Forum schon öfter.


    Daher: Einigung suchen und Portierung bezahlen. Eine ordentliche Kündigung ist zudem immer rechtlich möglich, dafür gibt es ja Verträge. Wenn es jederzeit kündbare Verträge sind, gilt die MVLZ in beide Seiten, so ist das nun mal.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • CB2006 hatte darauf hingewiesen, dass "...Maxxim mir dann auch bestätigt hat ich könne die SIM-Karte zeitlich unbegrenzt weiternutzen...", von daher kann ich nicht nachvollziehen, warum man hier dem TO mit "Entgegen der Meinung darf auch der Anbieter ordentlich kündigen..." und "Eine ordentliche Kündigung ist zudem immer rechtlich möglich, dafür gibt es ja Verträge. Wenn es jederzeit kündbare Verträge sind, gilt die MVLZ in beide Seiten, so ist das nun mal" antwortet. Wollte man den TO hier nicht verstehen oder gibt es einen anderen Grund für diese überflüssigen Belehrungen?
    Dass ihn die Portierungskosten unter den beschriebenen Umständen ärgern und er (sich) deshalb die Frage stellt, wer diese zu tragen hat, ist doch verständlich.


    Im übrigen gilt lt. BNetzA:


    "Bei einem Wechsel des Anbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer (allgemein als „Portierung“ bezeichnet). Eine entsprechende Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs und der Interessen der Telefonkunden in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen (§ 46 Abs. 4). Die Regelung soll verhindern, dass Kunden wegen dem drohenden Verlust einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen bzw. bei einem Wechsel eine neue Rufnummer kommunizieren müssen."


    sowie


    "Mobilfunkanbieter sind nach § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verpflichtet, den Wechsel zu einem anderen Anbieter unter Beibehaltung der Rufnummer zu ermöglichen. Das gilt auch für Prepaid-Verträge. Der abgebende Anbieter kann dabei nach dem Telekommunikationsgesetz die Kosten in Rechnung stellen, die einmalig beim Wechsel des Kunden entstehen."

  • Zitat

    Original geschrieben von dr.choc
    CB2006 hatte darauf hingewiesen, dass "...Maxxim mir dann auch bestätigt hat ich könne die SIM-Karte zeitlich unbegrenzt weiternutzen...", von daher kann ich nicht nachvollziehen, warum man hier dem TO mit "Entgegen der Meinung darf auch der Anbieter ordentlich kündigen..." und "Eine ordentliche Kündigung ist zudem immer rechtlich möglich, dafür gibt es ja Verträge. Wenn es jederzeit kündbare Verträge sind, gilt die MVLZ in beide Seiten, so ist das nun mal" antwortet. Wollte man den TO hier nicht verstehen oder gibt es einen anderen Grund für diese überflüssigen Belehrungen?

    Der Punkt ist, dass man aus solch einer Aussage von Maxxim wohl nicht ernsthaft ableiten kann, dass der Anbieter hier auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten wollte, und das noch bis in alle Ewigkeit. Also sind die Hinweise auf das bestehende Kündigungsrecht des Anbieters alles andere als überflüssig.

  • Wo hat denn der TO von einer gewünschten/geplanten Nutzung "bis in alle Ewigkeit" geschrieben? Ich lese nur, dass er eine Frage zu den Portierungskosten unter den beschriebenen Umständen hat (tauchte so eine Frage bei der Solomongeschichte nicht auf?).


    Unter einer zeitlich unbegrenzten Nutzung, welche von Maxxim ja zugesichert wurde, würden wohl die wenigsten eine Nutzung nur für einige Monate verstehen. Formulierungen wie "bis in alle Ewigkeit oder "Fights" klingen natürlich sehr dramatisch.

  • Bleibt fraglich ob er eine schriftliche Bestätigung über die "unbegrenzte" Weiternutzung mit evtl. beschriebenem Leistungsumfang bekommen hat. Andernfalls kann man auch sehr spitzfindig sein und überzogen meinen er kann die SIM weiternutzen, als Dekoelement an der Pinnwand oder so..


    Die ordentliche Kündigung bleibt, er zahlt die Portierungsgebühr oder eben nicht.
    Wenn mir der Vermieter kündigt bezahlt der ja auch nicht meinen Umzug...

  • Zitat

    Original geschrieben von dr.choc
    Unter einer zeitlich unbegrenzten Nutzung, welche von Maxxim ja zugesichert wurde, würden wohl die wenigsten eine Nutzung nur für einige Monate verstehen. Formulierungen wie "bis in alle Ewigkeit oder "Fights" klingen natürlich sehr dramatisch.

    Die zugespitzte Formulierung scheint aber für das Verständnis nötig zu sein. "Zeitlich unbegrenzt" heißt nunmal bis in alle Ewigkeit. Und es dürfte sonnenklar sein, dass ein Hotliner nicht die Kompetenz besitzt, für den Anbieter zu erklären, dass dieser dauerhauft auf sein vertragliches Recht verzichtet.


    Und man kann die Aussage auch nicht auf einen x-beliebigen geringeren Zeitraum reduzieren, etwa in der Art, dass jetzt zumindest vertraglich vereinbart ist, dass der Anbieter die nächsten zwei Jahre auf eine Kündigung verzichtet.

  • Zitat

    Original geschrieben von dr.choc
    Wo hat denn der TO von einer gewünschten/geplanten Nutzung "bis in alle Ewigkeit" geschrieben? Ich lese nur, dass er eine Frage zu den Portierungskosten unter den beschriebenen Umständen hat (tauchte so eine Frage bei der Solomongeschichte nicht auf?).


    Unter einer zeitlich unbegrenzten Nutzung, welche von Maxxim ja zugesichert wurde, würden wohl die wenigsten eine Nutzung nur für einige Monate verstehen. Formulierungen wie "bis in alle Ewigkeit oder "Fights" klingen natürlich sehr dramatisch.


    Stimme dem zu!
    Ich finde, die "Vorgeschichte" der sogenannten ordentlichen Kündigung ist unbedingt in die Betrachtung mit einzubeziehen.


    Vergleich:
    Bei der Euro-Einführung war gesetzlich vorgesehen, dass aufgrund der Euroumstellung als solcher keine Preiserhöhungen zulässig sind. Bei o2 hat man gemeint es "besser" machen zu können und hat die Preise nicht nach dem Summenstrich der Monatsrechnung sondern pro Minute (auf)gerundet. Das Resultat ist bekannt: Zwar versuchte o2 sich darauf zurückzuziehen, dass keine "Erhöhung" beabsichtigt war sondern es sich quasi so ergeben hätte. Aber die Gerichte sahen das anders. Man hätte o2 durchaus zugute halten können, dass sie bei enstprechenden Verträgen AGB-konform und fristgerecht "auch so" die Preise hätten "anpassen" dürfen. Nur wäre aufgrund der zeitlichen Koninzidenz es kaum zu vermitteln gewesen, dass dies nicht unter Ausnutzung der Euro-Umstellung und der damit verbundenen Wirren geschehen wäre - und dies wiederum war unzulässig.


    So auch hier!
    Ich würde mich genötigt fühlen, eine Portierung zu bezahlen die ich gar nicht will. Gerade aufgrund der zeitlichen Nähe liegt doch die Vermutung nahe, dass die sogenannte "ordentliche Kündigung" nur vorgeschoben ist und es sich in Wahrheit um eine unordentliche, nachgerade gschlamperte Kündigung handelt als Bestrafung des Kunden mit dem Übel der Portierung weil er bei dem angesonnenen Netzwechsel nicht nach der Pfeife des Anbieters tanzen wollte, eine unordentliche Kündigung die einer näheren Betrachtung gerade nicht, ganz und gar nicht standhält!


    Ceterum censeo: Sträubt euch gegen die illegitimen Portierungszölle!!

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