Nach dem Lesen dieses Threads habe ich so ein bißchen das Gefühl, daß Ihr
a) eine riesen Luftummer seit, sich die TTler aber
b) bis jetzt höflich zurückhalten und versuchen, Euch ein wenig auf den rechten Weg zu bringen.
Wie das so meine Art ist :D, hätte ich noch etwas für Punkt a) beizutragen. Auszug aus den AGBs:
5. Rückgaberecht
Wir gewähren Ihnen nur für defekte Ware ein Rückgaberecht.
LOL!
Bedeutet im Klartext, daß ich für alle bei Euch gekauften Sachen ein Rückgaberecht von 6 Monaten habe. Ich werde gleich mal ein bißchen was bestellen und mir den 30.10.2003 für die Rücksendung vormerken. :top:
7. Gewährleistung
Mobilfunk-Ruoff gewährleistet, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel.
Aha. Ich muß also verdeckte Mängel innerhalb von 10 Tagen anmahnen. Interessant. (Die 10 Tage sind AFAIR auch für offene Mängel nicht zutreffend, jedenfalls nicht bei privaten Kunden.)
Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung.
Soso. 6 Monate Gewährleistung...
Mobilfunk-Ruoff hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung.
Aha. Hat er das...?!?
Das sind die mit Abstand dilletantischsten AGBs, die ich seit längerem gesehen habe. Hat aber für den Käufer nur Vorteile. Bestes Beispiel wie gesagt die 6-monatige Rückgabefrist. Sehr geil... :top:
Mein Tipp: Das Ganze nochmal überdenken. Wer nichtmal die einfachsten Grundregeln kennt, sollte was anderes machen.