Vodafone D2 und o2: Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern zu hoch!
Drei Mobilfunkanbieter klagen heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen Gebühren der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunitaktion (RegTP). Für die Unternehmen Mannesmann Mobilfunk - heute Vodafone D2 - und o2 geht es dabei um Gebühren von jeweils mehr als fünf Millionen Euro für die Zuteilung von Rufnummern. Die Anbieter zweifeln die Rechtmäßigkeit der Höhe der Gebühren an. Aus ihrer Sicht darf nach EU-Recht nur der Verwaltungsaufwand berechnet werden. Die Behörde berücksichtigt bislang auch den wirtschaftlichen Wert.
Hauptkläger sind die Unternehmen Mannesmann Mobilfunk (heute Vodafone D2) und O2. Für sie geht es jeweils um mehr als fünf Millionen Euro Gebühren. Ein dritter Kläger, dessen Namen das Gericht nicht nennen wollte, hofft auf eine Summe von 1,4 Millionen Euro.