Mobilfunkanbieter Vodafon und o2 klagen gegen Regulierungsbehörde!

  • Vodafone D2 und o2: Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern zu hoch!


    Drei Mobilfunkanbieter klagen heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen Gebühren der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunitaktion (RegTP). Für die Unternehmen Mannesmann Mobilfunk - heute Vodafone D2 - und o2 geht es dabei um Gebühren von jeweils mehr als fünf Millionen Euro für die Zuteilung von Rufnummern. Die Anbieter zweifeln die Rechtmäßigkeit der Höhe der Gebühren an. Aus ihrer Sicht darf nach EU-Recht nur der Verwaltungsaufwand berechnet werden. Die Behörde berücksichtigt bislang auch den wirtschaftlichen Wert.


    Hauptkläger sind die Unternehmen Mannesmann Mobilfunk (heute Vodafone D2) und O2. Für sie geht es jeweils um mehr als fünf Millionen Euro Gebühren. Ein dritter Kläger, dessen Namen das Gericht nicht nennen wollte, hofft auf eine Summe von 1,4 Millionen Euro.


    Teltarifmeldung vom 30.04.03 09:53

    o2o 40,- € Airbag Aktionstarif + IPM(50%) im iPhone 3GS 32GB
    Genion XL Promo 42,50 Euro Multicard mit 3 Simkarten
    E180-Surfstick + Tchibo IP + EeePC-901 mit Runcore 128GB SSD
    Asus Eee PC 1201N (Intel Atom Dualcore N330 1.6GHz, 3GB RAM, 320GB HDD, ION, Win 7 HP) rot

  • Re: Mobilfunkanbieter Vodafon und o2 klagen gegen Regulierungsbehörde!


    Zitat

    Original geschrieben von Peterpan
    Vodafone D2 und o2


    Drei Mobilfunkanbieter ...[/URL]


    ... sind es jetzt 2 oder 3 Anbieter, die klagen?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Der Dritte klagt vielleicht anonym?! :D


    Kann ja eigentlich nur T-Mobile sein, die beiden D´s machen doch ALLES zusammen.

  • Und hier die aktuelle Meldung dazu:



    Mittwoch 30. April 2003, 20:42 Uhr
    Mobilfunkanbieter bekommen rund 10 Millionen Euro zurück


    Leipzig (dpa) - Die Regulierungsbehörde muss Mannesmann Mobilfunk - heute vodafone D2 - und O2 je rund fünf Millionen Euro Gebühren zurückzahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Den Richtern zufolge standen die erhobenen Gebühren für die Erteilung von Rufnummern in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Damit blieb die Revision der Behörde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ohne Erfolg.




    Grüße


    Stefan

  • Das Thema ist durch



    Quelle: http://www.heise.de/mobil/newsticker/data/pmz-01.05.03-000/


    Damit ist steht auch fest, das der Dritte im Bunde die ISIS ist. In einem älteren Bericht steht eine Forderung der ISIS in Höhe von 1,4 Mio €.



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer





  • Kann mir einer sagen, wer denn ISIS ist? Hab noch nie was von denen gehört.



    Gruß

    +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
    |Werbefläche zu vermieten !! |
    +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+

  • ISIS = lokaler City-Carrier in Düsseldorf.


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!