Kosten für "Knöllchen" in "Umwelt"zone ?

  • Hallo,


    wenn man auf einem parkscheiben-parkplatz ohne eine solche steht, dann ist das m.W. billiger, als wenn man dort mit abgelaufener parkscheibe steht.


    Deshalb meine in etwa analoge frage: ist es vielleicht auch billiger, ganz ohne „umwelt“plakette in eine „umwelt“zone (in der nur noch grüne plaketten willkommen sind) einzufahren als mit einer gelben ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Re: Kosten für "Knöllchen" in "Umwelt"zone ?


    Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    ...wenn man auf einem parkscheiben-parkplatz ohne eine solche steht, dann ist das m.W. billiger, als wenn man dort mit abgelaufener parkscheibe steht....


    Das macht preislich keinen Unterschied. Entscheidend ist die Zeit, die du dort stehst.


    Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Deshalb meine in etwa analoge frage: ist es vielleicht auch billiger, ganz ohne „umwelt“plakette in eine „umwelt“zone (in der nur noch grüne plaketten willkommen sind) einzufahren als mit einer gelben ?


    Kommt darauf an. Hast du eine grüne Plakette, die nur nicht angebracht ist dürfte kein Bußgeld fällig werden (bzw. kannst du Widerspruch einlegen). Fährst du allerdings mit einer gelben Plakette (bzw. einem Fahrzeug, welches nur eine gelbe Plakette erhält, auch wenn diese nicht angebracht ist) in die "grüne" Zone ein, werden 40€ fällig.

  • Seit dem 1. März 2007 können Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen Verkehrsverbote erlassen. Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen "Verkehrsverbotszone".


    Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Plaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Fahrzeuge ohne entsprechende Plakette dürfen keine Verkehrsverbotszone durchfahren. Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Plakette beruht auf freiwilliger Basis. Allerdings ist das Durchfahren einer Verkehrsverbotszone ohne Plakette auch dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Plakette erfüllt. Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone also nicht durchfahren, sonst drohen 40,00 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.


    Fährt man in eine entsprechend ausgewiesene Umweltzone, ohne die entsprechende Plakette angebracht zu haben und erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid, so sollte man hiergegen Einspruch einlegen. Derzeit ist es nämlich keine Ordnungswidrigkeit, wenn man lediglich das Anbringen der Umweltplakette versäumt hat.

    Gesetzeslage:

    Das Zusatzzeichen zu Zeichen 270.1 nimmt Fahrzeuge vom Verkehrsverbot in der Umweltzone nach dem Wortlaut des § 41 Abs. 1 Anlage 2, Abschnitt 6 StVO aus, die mit einer auf einem Zusatzzeichen mit der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringen Beitrag zur Schadstoffbelastung ausgestattet sind.

  • Re: Re: Kosten für "Knöllchen" in "Umwelt"zone ?


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Das macht preislich keinen Unterschied. Entscheidend ist die Zeit, die du dort stehst.

    Theoretisch richtig. Praktisch ist es genau deshalb in der Regel billiger, ganz ohne Parkschein zu parken, denn dann ist nicht klar, wie lange man dort bereits steht, und man erhält eine Knolle zu 5 €. Ist der Parkschein aber mehr als 30 Minuten abgelaufen, wird es teurer (10 bis 25 €).

  • Blöde Frage von mir zu diesem Thema: Habe vor ca. einem halben Jahr mein Auto umgemeldet und leider vergessen, mir auch eine grüne Umweltplakette mit neuem Kennzeichen ausstellen zu lassen.
    Muss morgen in aller früh nach München in die Umweltzone. Könnte es da Probleme geben...? Erfahrungen...

  • Ich würde sagen, das müsste parallel zum Fall der nicht aufgeklebten Plakette im Handschuhfach laufen: Das Fahrzeug ist nicht korrekt mit Plakette gekennzeichnet (weil ein falsches Kennzeichen draufsteht). Der Bußgeldkatalog stellt aber nicht auf die "Kennzeichnung", sondern auf die "Ausstattung" mit einer Plakette ab. Und eine grüne Plakette hat das Fahrzeug. Daher solltest du im Fall der Fälle um ein Bußgeld drumrumkommen, wenn du nachträglich nachweisen kannst, dass die Plakette für dieses Fahrzeug ausgegeben wurde.


    Aber in Bayern gehen die Uhren ja bekanntlich anders... ;)

  • Re: Re: Kosten für "Knöllchen" in "Umwelt"zone ?


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Hast du eine grüne Plakette, die nur nicht angebracht ist dürfte kein Bußgeld fällig werden (bzw. kannst du Widerspruch einlegen).

    Hast du eine Quelle dafür? Bzw. eine Quelle für einen Fall, in welchem so etwas schon mal funktioniert hat?


    Denn faktisch ist es so wie von dragon-tmd genannt. Ist keine oder die falsche Plakette sichtbar, gibt es Strafe.

  • Er hat doch genau das Gegenteil gesagt:

    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Fährt man in eine entsprechend ausgewiesene Umweltzone, ohne die entsprechende Plakette angebracht zu haben und erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid, so sollte man hiergegen Einspruch einlegen. Derzeit ist es nämlich keine Ordnungswidrigkeit, wenn man lediglich das Anbringen der Umweltplakette versäumt hat.

    Knackpunkt ist, dass die entsprechende Vorschrift ein Bußgeld anordnet, wenn das Fahrzeug nicht mit einer Plakette "ausgestattet" ist, und nicht fordert, dass es mit einer Plakette "gekennzeichnet" sein muss.


    Ein Urteil habe ich dazu aber nicht gefunden. Dafür von Fällen gelesen, in denen die Städte den Nachweis eines Erwerbs der Plakette für ausreichend erachten.

  • Ups, da hatte ich dann wohl unterwegs aufgehört zu lesen. :o Dennoch bitte ich um Quelle bzw. Nennung eines Falles, in dem das funktioniert hat.


    Bspw. bei Behindertenparkplätzen o.ä. ist es doch analog so: Ist kein Nachweis ausgelegt, parkt man illegal. Auch mit nachträglicher Bekanntgabe des Nachweises.

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