Kosten für "Knöllchen" in "Umwelt"zone ?

  • Hi


    m. W. wird auch bei potentiell möglicher, aber fehlender Plakette das Bußgeld fällig. Auch wenn die Plakette zwar angebracht, diese aber das falsche Kennzeichen zeigt (z. B. das des Vorbesitzers des Wagens), ist das Bußgeld fällig.


    Wenn die HU abgelaufen ist kann man sich auch nicht darauf berufen, daß das Fahrzeug ja trotzdem verkehrssicher sei und die neue Plakette bekäme. Da zahlt man trotzdem.



    Eine wirklich interessant Frage ist aber, ob die fehlende grüne Plakette auch dann bußgeldbewehrt ist, wenn man nur im ruhenden Verkehr erwischt wird - und nicht beim Fahren.


    Das Parken ohne Plakette in der Umweltzone dürfte nämlich straffrei sein. Unabhängig davon hat die Behörde dann noch das Problem der Fahrerermittlung.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    Blöde Frage...


    Fahr doch einfach morgen früh in die nächste größere Werkstatt und lass dir eine neue Plakette geben... - dauert keine 5min.

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    m. W. wird auch bei potentiell möglicher, aber fehlender Plakette das Bußgeld fällig.

    Sehe ich auch so. Der Bußgeldkatalog fordert, dass das Fahrzeug mit einer Plakette "ausgestattet" ist. Die Möglichkeit einer Ausstattung mit einer Plakette reicht also nicht. Dieser Fachanwalt für Verkehrsrecht sieht das allerdings anders - wenn auch ohne Begründung.

    Zitat

    Auch wenn die Plakette zwar angebracht, diese aber das falsche Kennzeichen zeigt (z. B. das des Vorbesitzers des Wagens), ist das Bußgeld fällig.

    Nein, da wird wohl kein Bußgeld fällig. Das Fahrzeug erfüllt die Voraussetzungen für eine Plakette und ist auch mit einer solchen ausgestattet. Mehr verlangt der Bußgeldkatalog nicht. Wenn der Verordnungsgeber darüber hinaus noch die weiteren Voraussetzungen der 35. BImSchV mit einem Bußgeld belegen will (Plakette an der Scheibe angebracht, korrektes Kennzeichen verzeichnet), dann muss er das ausdrücklich reinschreiben. Nennt sich Analogieverbot. Hat er aber nicht getan.

    Zitat

    Eine wirklich interessant Frage ist aber, ob die fehlende grüne Plakette auch dann bußgeldbewehrt ist, wenn man nur im ruhenden Verkehr erwischt wird - und nicht beim Fahren.


    Das Parken ohne Plakette in der Umweltzone dürfte nämlich straffrei sein. Unabhängig davon hat die Behörde dann noch das Problem der Fahrerermittlung.

    Nein, das ist nicht mehr so interessant, seit die entsprechende Vorschrift aus genau diesem Grund auf die "Teilnahme am Verkehr" abstellt, statt auf das "Führen eines Fahrzeugs" in einer Umweltzone. Auch wer parkt, nimmt am Verkehr teil. Das Problem der Fahrerermittlung besteht aber in der Tat.

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Das Parken ohne Plakette in der Umweltzone dürfte nämlich straffrei sein. Unabhängig davon hat die Behörde dann noch das Problem der Fahrerermittlung.


    Wenn ich nicht irre wurde das Gesetz inzwischen so angepasst, dass die "Teilnahme am Verkehr" ausschlaggebend ist, somit ist ein parkendes Auto am Straßenrand auch betroffen. Nur wenn du private Firmenparkplätze oder Parkhäuser nutzt, bist du "sicherer". Aber in München wird man auch gerne mal von Zivilstreifen im fahrenden Verkehr für eine allgemeine Verkehrskontrolle ausgesucht, da würde dann auch die Plakette auffallen.


    Ermittlung des Täters?:Brief nach Hause, und wenn sich kein Freiwilliger meldet der die Punkte übernimmt, kann ja dem Halter langfristig das Führen eines Fahrtenbuches ins Haus stehen. Oder nicht?


    Ich würde aber auch entweder Werkstätte oder TÜV/Dekra Stelle aufsuchen, die sind oft auch schnell zu erreichen. Und wenns in die Münchener Innenstadt geht, ist eh zu überlegen ob man nicht besser ein P+R Parkplatz (z.B. Fröttmaning) aufsucht und sich ne Tageskarte holt. Ist oft auch nicht teurer als ein paar Stunden Parkhaus in der Innenstadt

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