Dummheit gewinnt ständig vor Gericht

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5 Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung, Vodafone hätte die Provision beim "Promoter" zurückholen müssen, die dann wiederrum die Kundin verklagen müssten...


    Gruß Marco


    Vodafone wollte aber nicht die Provision zurück, sondern die Grundgebühr für die vorgeblich abgeschlossenen Verträge. Und da ist nunmal der Kunde der richtige Beklagte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Educator
    Das ist ja eben die Frage, ob das der Trick ist, um die Auszahlung einzustecken. Die beiden Handys hat sie schon und kann sie behalten, über die Erstattung fällt kein Wort.

    Die Kundin hat ja schon die erste Grundgebühr nicht bezahlt. Daher wurde vermutlich auch keine Provision an den Händler ausgeschüttet und entsprechend auch keine GG erstattet. Von daher unwahrscheinlich, dass da doppelt kassiert wurde.

  • ich finde es richtig so,denn vodafone fördert und pflegt solche praktiken mit ihrem provisionsmodell.
    wenn ich immer die jungen menschen "arabischer abstammung" (kann es nicht besser formulieren) in der stadt sehe mit ihren billigen anzügen und der frisur,die aussieht als hätten sie nen halbes schwein zum kämmen benutzen,wird mir immer ganz "anders" :flop:

  • Man kann argumentieren, wie man will ... jeder hier liest aus manchem Vertragswerk was anderes und dumm sind wir alle nicht.


    Verwendet der "stärkere" Vertragspartner AGB (ich möchte mal sehen, was passiert, wenn der Kunde seine eigenen mitbringt), muss er diese entweder eindeutig ausformulieren oder Unklarheiten zu seinen Lasten gehen lassen.


    Seit langem schon moniere ich völlig intransparente Kostenmodelle, die in meinen Augen lediglich der Verwirrung der Kundschaft dienen sollen. Kostenträchtige Positionen werden im Kleingedruckten versteckt und häufig noch zweideutig formuliert. Wie oft wird im TT von fachkundigen Mitgliedern diskutiert, was der eine oder andere Punkt des Preisverzeichnisses zu bedeuten hat und welche Posten letztlich von einer Flat oder einem Kostendeckel erfasst werden. Nicht zuletzt soll an Formulierungen erinnert werden, die sogar (scheinbar) in Widerspruch zueinander stehen.


    Ich hielte es für recht und billig, solche missverständlichen Formulierungen demjenigen anzulasten, der sie verwendet - wie es das Gericht im Eingangsfall zum Teil auch getan hat.


    Wenn ich gelegentlich Gesetzgebung und Judikative schon als "Kindermädchen des mündigen Bürgers" bezeichne, weil der Verbraucherschutz in manchen Bereichen schon fast absurde Züge annimmt, halte ich den TK-Sektor für einen der Geschäftszweige, in denen der Bürger im Verhältnis zu einem De-facto-Kartell wirklich schutzbedürftig ist. Diese Erkenntnis scheint sich bei Gerichten immer weiter durchzusetzen, so dass ich gute Chancen sehe, dass der TK-Sumpf eine gewisse Austrocknung erfährt - zu lange schon hat man TK-Anbieter mit teils dubiosen Geschäftsmodellen gewähren lassen.


    Seriöse Händler sollten von dieser Entwicklung ebenfalls profitieren, weil die durch windige Geschäftemacher verprellte Kundschaft geneigt ist, die gesamte Anbieterschar über einen Kamm zu scheren und letztlich in ihrer Gesamtheit als Bauernfänger anzusehen. Hier ist der Ehrliche dann wirklich der Dumme.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Vodafone wollte aber nicht die Provision zurück, sondern die Grundgebühr für die vorgeblich abgeschlossenen Verträge. Und da ist nunmal der Kunde der richtige Beklagte.

    Danke das habe ich verstanden, daher ich auch das geschrieben!


    Gruß Marco

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