Aus dem teltarif.de Artikel geht doch eindeutig raus hervor, dass mit einem 0€ Vertrag geworben wurde. Also keine Grundgebühr und kein Mindestumsatz. Also darf auch nichts berechnet werden. Wenn hinterher statt 0€ die 15€ auf der Rechnung stehen ist der Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung. Es ist schließlich nicht mit Auszahlung geworben worden, sondern damit dass der Vertrag 0,00Euro kostet über die komplette Laufzeit. Gutes Urteil im Sinne der Verbraucher!
Passt aber eben zu Vodafone. Haben ja nicht umsonst den Ruf der Vertriebsmafia! Bleibt zu hoffen das sich noch viele weitere gegen so eine Abzocke von Vodafone und deren Klinkenputzer erfolgreich wehren! Eigentlich müsste jeder Kunde das Urteil gut finden. Anders sieht es natürlich aus, wenn man bei dem Laden arbeitet...