ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Hackman99
Ja, klar.
Beim ersten Link bin ich mir nahezu sicher, dass da beschrieben wurde, dass eine Auszahlung stattfindet, welche mit der Grundgebühr verrechnet wird. Ich habe das Angebot auch irgendwann mal gesehen, aber es war total uninteressant. Für zwei solche billig dinger, lässt man sich doch nicht den shufa-score senken
Beim zweiten Link: steht in den AGB's, dass Datenkommunikation über das Mobilfunknetz "x" kostet. Eine besondere Vereinbarung wurde nicht getroffen (extra Tarifoption oder ähnlichem). Deswegen hat sich der Kunde an dem von ihm akzeptierten Preis zu halten.
Ob der Netzanbieter so Nett ist und eine SMS bei Verbrauch X verschickt oder nicht hat dem nichts bei zu tragen.
In der Bedienungsanleitung des Mobiltelefons steht drin, dass sich der Kunde informieren sollte ob Mobilfunkdatenkommunikation zusätzliche Kosten entstehen lässt oder ähnlichem (ist in den Bedienungsanleitungen besser beschrieben).
Link 3: Gleiches wie Link 2. In den unterschriebenen Tarife steht drin, dass das nur für Deutschland gilt! Definitiv! Und auch hier hat man unterschrieben "habe ich gelesen und ich akzeptiere".
Link 4: Gleiches wie Link 2 nur ein anderer Betrag. Zum Beispiel steht da "Mobilfunkunternehmen müssen vor Kosten warnen".
Ein Autohersteller warnt auch nicht "Achtung, wenn Sie das Auto (Mobiles Internet) nie fahren und auf einmal 2000Kilometer fahren, dann können hohe Sprittkosten entstehen".
Wo soll den diese akzeptierende Dummheit noch hinführen. Unser BGB und auch alle tiefer gehende Bücher sind sehr gut geschrieben! Und ich habe weder Jura studiert noch sonst etwas. Da sagt man auch nicht "ja, aber er wusste es nicht" sondern das Gilt. Und hier hat man auch noch unterschrieben, dass man dies Gelesen und verstanden hat, und es gilt nicht.
Meinen Satz mit den beiderseitigen Vertragspflichten und vorvertraglichen Aufklärungspflichten scheinst du nicht verstanden zu haben...