Dummheit gewinnt ständig vor Gericht

  • Gerade frisch: http://www.teltarif.de/vodafon…-promoter/news/49596.html



    Und davor auch schon:


    http://www.teltarif.de/urteil-…ung-recht/news/41975.html


    http://www.billiger-telefonier…roaming-schock_32132.html


    http://www.test.de/Urteil-zu-H…g-nicht-zahlen-4285584-0/


    und noch viele weitere Urteile.


    Im Ernst, langsam nervt sowas. Wenn die Leute unterschreiben "hiermit bestätige ich, dass ich AGB x, y und z gelesen habe", dann haben Sie dies entweder gelesen oder gehen ein deutliches Risiko ein! Wenn Sie dieses Risiko BEWUSST (falschaussage - haben es nicht gelesen) eingehen, dann sind sie es SELBER SCHULD!


    Kann doch nicht wahr sein, dass die dann vor Gericht Recht bekommen :rolleyes:

  • Hast du die Berichte in deinen Links eigentlich gelesen oder willst du hier nur rumstänkern?


    Es nervt, wenn Leute wie du nicht verstehen, dass es neben vertraglichen Verpflichtungen von beiden (!) Seiten darüber hinaus noch vorvertragliche Verplichtungen gibt (z. B. Aufklärungspflicht).


    Im Übrigen gilt nicht jede Klausel einer AGB, wobei es in vorliegenden Fällen gar nicht um die AGBs ging....

  • Re: Dummheit gewinnt ständig vor Gericht


    Zitat

    Original geschrieben von Hackman99
    ...
    Im Ernst, langsam nervt sowas. Wenn die Leute unterschreiben "hiermit bestätige ich, dass ich AGB x, y und z gelesen habe", dann haben Sie dies entweder gelesen oder gehen ein deutliches Risiko ein! Wenn Sie dieses Risiko BEWUSST (falschaussage - haben es nicht gelesen) eingehen, dann sind sie es SELBER SCHULD!
    ...


    Der Umstand, ob AGB gelesen wurden oder nicht, sagt doch nichts über deren Wirksamkeit aus. Auch ich habe schon in einigend Dutzend Fällen AGB unterschrieben, deren Unwirksamkeit mir bei der Lektüre regelrecht ins Auge gesprungen war.


    Wo ist das Problem? Soll ich vor Ort jeweils mit dem anwesenden Verkäufer über die Zulässigkeit einzelner Klauseln diskutieren? Oder wie stellst Du Dir das vor?


    Steht in einem Vertrag deutlich ein Preis von 0,00 € verbunden mit der Zusicherung, auch sonst entstünden keine Kosten, ist das vollkommen eindeutig. AGB haben nicht das Gewicht, eine ausdrückliche Vertragsvereinbarung komplett aushebeln zu können. Wer das für möglich hält, hat den Sinn von AGB nicht verstanden.


    Frankie

  • Also im oben genannten Fall von Dir verstehe ich nicht, warum Sie die Grundgebühr zahlen soll, wenn gesagt wird, dass keine Kosten entstehen sollen.


    Ich würde zwar nie für solche billig-Handys solche Verträge abschließen, aber das ist ein anderes Thema.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + C24 + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für rechnerisch 14,66 €/Monat | Mobilfunk: CallYa Digital(35 GB LTE im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 20,00 €/28d)

  • Ja, klar.


    Beim ersten Link bin ich mir nahezu sicher, dass da beschrieben wurde, dass eine Auszahlung stattfindet, welche mit der Grundgebühr verrechnet wird. Ich habe das Angebot auch irgendwann mal gesehen, aber es war total uninteressant. Für zwei solche billig dinger, lässt man sich doch nicht den shufa-score senken ;)


    Beim zweiten Link: steht in den AGB's, dass Datenkommunikation über das Mobilfunknetz "x" kostet. Eine besondere Vereinbarung wurde nicht getroffen (extra Tarifoption oder ähnlichem). Deswegen hat sich der Kunde an dem von ihm akzeptierten Preis zu halten.
    Ob der Netzanbieter so Nett ist und eine SMS bei Verbrauch X verschickt oder nicht hat dem nichts bei zu tragen.
    In der Bedienungsanleitung des Mobiltelefons steht drin, dass sich der Kunde informieren sollte ob Mobilfunkdatenkommunikation zusätzliche Kosten entstehen lässt oder ähnlichem (ist in den Bedienungsanleitungen besser beschrieben).


    Link 3: Gleiches wie Link 2. In den unterschriebenen Tarife steht drin, dass das nur für Deutschland gilt! Definitiv! Und auch hier hat man unterschrieben "habe ich gelesen und ich akzeptiere".


    Link 4: Gleiches wie Link 2 nur ein anderer Betrag. Zum Beispiel steht da "Mobilfunkunternehmen müssen vor Kosten warnen".
    Ein Autohersteller warnt auch nicht "Achtung, wenn Sie das Auto (Mobiles Internet) nie fahren und auf einmal 2000Kilometer fahren, dann können hohe Sprittkosten entstehen".



    Wo soll den diese akzeptierende Dummheit noch hinführen. Unser BGB und auch alle tiefer gehende Bücher sind sehr gut geschrieben! Und ich habe weder Jura studiert noch sonst etwas. Da sagt man auch nicht "ja, aber er wusste es nicht" sondern das Gilt. Und hier hat man auch noch unterschrieben, dass man dies Gelesen und verstanden hat, und es gilt nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    ...
    Ich würde zwar nie für solche billig-Handys solche Verträge abschließen, aber das ist ein anderes Thema.


    Als friedliebender Mensch mache auch ich grundsätzlich einen weiten Bogen um derartige Angebote. Oft ist (trotz offensichtlicher Unwirksamkeit) ein Rechtsstreit vorprogrammiert - der VK hofft natürlich auf den Blinden unter den Richtern ... und in der Tat ist diese Gefahr für den Kunden nicht von der Hand zu weisen ...


    In aller Regel ist es so, dass sich (in Teilen) unwirksame Bestimmungen der AGB auf das Vetragsverhältnis nicht auswirken. Zum einen werden die Probleme oft nicht praktisch, zum anderen wird man dem anderen Vertragspartner sein umstrittenes Zückerchen des lieben Frieden willens ohnehin nicht vorenthalten wollen.


    Zu einem Streit gehören immer (mindestens) zwei Teilnehmer. ;) Wer nicht dazugehören will, sollte bei erkennbaren Lockangeboten, die erfahrungsgemäß des Häufigeren einen Pferdefuß enthalten, lieber auf Durchzug schalten.


    Frankie

  • Der erste Link ist interessant. Aber es ist schön, dass die Frau gewonnen hat, denn ich traue der Cosma Firm auch nicht zu.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Also im oben genannten Fall von Dir verstehe ich nicht, warum Sie die Grundgebühr zahlen soll, wenn gesagt wird, dass keine Kosten entstehen sollen.


    Ich würde zwar nie für solche billig-Handys solche Verträge abschließen, aber das ist ein anderes Thema.


    Genau, korrekt! Der Händler muss dafür haften! Nicht der Mobilfunkanbieter!


    In der Finanzbranche zum Beispiel ist es genau so. Wenn ein Kunde falsch beraten wurde (in diesem Falle sehr eindeutig nachweisbar), dann haftet nicht die Bank, Versicherung, ... sondern der Vermittler!

  • Scheinbar wollte der Richter Vodafone einfach mal zeigen, dass es nicht sittig ist, mit solchen unseriösen "Banden" zusammenzuarbeiten. :D :top:


    Letzlich muss der Verbraucher geschützt werden und bis der Verbraucher vor Gericht die Zahlung von dieser ominösen GmbH erwirkt, wird diese schon längst Insolvenz angemeldet haben ...

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Letzlich muss der Verbraucher geschützt werden und bis der Verbraucher vor Gericht die Zahlung von dieser ominösen GmbH erwirkt, wird diese schon längst Insolvenz angemeldet haben ...


    Ja, und wenn der Insolvenzverwalter sagt, dass da nicht genug Geld sei um die Forderungen zu zahlen, dann ist das eben so!


    Bei Gewährleistungsforderungen nach zb 7 Monate wird zum Beispiel auch nicht einfach so der Hersteller gesetzlich zur Haftung gezogen wenn er eine freiwillige Garantie von nur 6 Monate anbietet(völlig rechtens! Garantie ist völlig freiwillig. Es muss sie gar nicht geben!).
    Wenn der Händler in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet hat bzw. die Firma existiert gar nicht mehr, dann hat man eben keine Gewährleistung mehr! So ist das eben und da meckert auch niemand und kein Gericht zieht dann den Hersteller zu Haftung!



    Das Urteil ist eindeutig falsch! Vodafone hätte gar nicht erst vor Gericht gehen müssen, weil die dazu nicht verpflichtet wären!

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