Zum SMS Flat Fall:
Auf der einen Seite hat das Gericht schon nicht unrecht mit dem Urteil. Allerdings ließen sich solche Sachen leicht umgehen, wenn man das Auftragsformular um ein weiteres Info Blatt ergänzen würde, wo noch einmal alle Inklusivleistungen aufgelistet werden mit Erklärungen dazu wo und wie die gelten. Wenn da nicht drauf steht auf dem Formular dass die nur für den nationalen SMS Versand in die deutschen Mobilfunknetze gilt, muss das andere laut Vereinbarung auch mit inkl. sein....
Auf der anderen Seite sollten wir aber auch nicht nun ins andere Extreme wie in Amerika verfallen. Dann steht hier auf den Mikrowellen auch bald: "Nicht zum Tiere trocknen geeignet" ...