Dummheit gewinnt ständig vor Gericht

  • Zum SMS Flat Fall:


    Auf der einen Seite hat das Gericht schon nicht unrecht mit dem Urteil. Allerdings ließen sich solche Sachen leicht umgehen, wenn man das Auftragsformular um ein weiteres Info Blatt ergänzen würde, wo noch einmal alle Inklusivleistungen aufgelistet werden mit Erklärungen dazu wo und wie die gelten. Wenn da nicht drauf steht auf dem Formular dass die nur für den nationalen SMS Versand in die deutschen Mobilfunknetze gilt, muss das andere laut Vereinbarung auch mit inkl. sein....


    Auf der anderen Seite sollten wir aber auch nicht nun ins andere Extreme wie in Amerika verfallen. Dann steht hier auf den Mikrowellen auch bald: "Nicht zum Tiere trocknen geeignet" ...

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  • Zum Promotion-Fall nochmal:


    Kann es sein das die Dame die Auszahlung eingesackt hat und unter Verweis auf die 0€ GG nicht zahlen wollte?! Dafür spricht einiges und vor allem der letzte Absatz im verlinkten Artikel.


    "Soweit sich die Klägerin schließlich darauf beruft, dass die Beklagte unterzeichnet habe, dass ihr ein Paketpreis von 14,95 EUR erstattet werde, sie aber die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt habe, fehlt es zum einen auch hier an der Vorlage der behaupteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum anderen ist nach der Auslegungsregel des § 305c Abs. 2 BGB von einer Unwirksamkeit der Regelung wegen eines mehrdeutigen Regelungsgehalts auszugehen. Denn unter der Angabe "0,00 Paketpreis" findet sich im klein gedruckten Klammerzusatz "wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit". Dabei ist zwar bei einer Erstattung von einer zunächst bestehenden Zahlungspflicht auszugehen, bei einer Befreiung hingegen nicht. Diese Zweifel bei der Auslegung gehen zu Lasten der Klägerin."

  • Zitat

    Original geschrieben von Hackman99
    ...
    Und ja, es wurde mit 0€ geworben, der Vertriebler gab bei Vodafone aber einen 15€/Monat Vertrag in Auftrag!


    ... Aber auch sollte der Netzbetreiber damit nichts zu tuen haben in Streitfälle, welche genau diesen Vertriebsweg entstammen!...


    Manchmal hilft es zum Verständnis, wenn man sich extreme Situationen vorstellt.


    Nehmen wir mal an, der Vermittler hätte mit 0 Euro Kosten geworben und sich das unterschreiben lassen. Bei Vodafone hätte er aber 1000,- Euro Grundgebühr pro Monat eingereicht.
    Wärst du dann auch der Meinung, dass Ganze ginge Vodafone nichts an? Der Kunde müsse erst einmal zahlen und sich dann mit dem Vermittler auseinandersetzen? Wohl kaum!


    So, und nun können wir wieder zu den 15 Euro zurückkehren, da ja die Höhe des Betrags keinen Einfluss auf die grundsätzliche Beurteilung der Sachlage hat.


    Gruß
    Pitter

  • Vodafone ist insofern schuld, dass sie solche Vermittler mit komplizierten "Vertragskonstrukten" (Duo-Vertrag, GG-Auszahlung, Abschluss an eher stressigen Orten...) zulassen. Ich finde es absolut ok, dass die endlich einmal eine auf den Deckel bekommen. Meine Eltern sind nicht doof, aber weit über 60 und ich sag jetzt einfach mal "geistig nicht mehr so flexibel" (wirklich nicht böse gemeint Mama und Papa). Die lassen sich bei solchen kostenlosen gern mal eine Bankverbindung abschwatzen und nehmen die beiden kostenlosen Handys mit... Zum Glück hab ich sie schon soweit, dass sie mich bei allen Sachen, die etwas mit Bankverbindung zu tun haben und am Telefon abgeschlossen haben, fragen ob sie das überhaupt brauchen... Viele Menschen müssen vor solchen Vermittlungspraktiken (in allen Bereichen) geschützt werden... und das ist ein erster guter Schritt dahin...


    Viele Grüße
    FloHech


    P.S. Und wenn der Vermittler sagt, es entstehen keine Kosten, dann geh ich davon aus, dass von meinem Konto nichts abgebucht wird...!

  • Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    P.S. Und wenn der Vermittler sagt, es entstehen keine Kosten, dann geh ich davon aus, dass von meinem Konto nichts abgebucht wird...!

    Richtig. Warum Vodafone so dämlich ist und den Vertrag vor Gericht auch noch zeigt, welcher 0 Euro vorsieht kann man nicht nachvollziehen. Die hätten ihrem Vermittler die Provision rückbelasten müssen und dann hätte er den Dreck am backen. Und falls er schon ausgezahlt hat, dann kann er sich gern an die Kundin wenden und würde gegebenenfalls gewinnen.


    Gruß Marco

  • Das kommt auf den Streitwert an. Wenn dieser, wovon auszugehen ist, unter 600€ liegt, ist kein Rechtsmittel möglich (§ 511 ZPO).


    Zitat

    Original geschrieben von Educator
    Zum Promotion-Fall nochmal:


    Kann es sein das die Dame die Auszahlung eingesackt hat und unter Verweis auf die 0€ GG nicht zahlen wollte?! Dafür spricht einiges und vor allem der letzte Absatz im verlinkten Artikel.


    "Soweit sich die Klägerin schließlich darauf beruft, dass die Beklagte unterzeichnet habe, dass ihr ein Paketpreis von 14,95 EUR erstattet werde, sie aber die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt habe, fehlt es zum einen auch hier an der Vorlage der behaupteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum anderen ist nach der Auslegungsregel des § 305c Abs. 2 BGB von einer Unwirksamkeit der Regelung wegen eines mehrdeutigen Regelungsgehalts auszugehen. Denn unter der Angabe "0,00 Paketpreis" findet sich im klein gedruckten Klammerzusatz "wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit". Dabei ist zwar bei einer Erstattung von einer zunächst bestehenden Zahlungspflicht auszugehen, bei einer Befreiung hingegen nicht. Diese Zweifel bei der Auslegung gehen zu Lasten der Klägerin."


    Nein, hier geht es nur um die Auslegung der Begriffe "Erstattung/Befreiung" durch das Gericht. VF hat wohl argumentiert, dass mit dem Begriff "Erstattung" gemeint sei, dass die Kundin zunächst doch GG hätte bezahlen müssen. Da aber gleichzeitig in dem Bestellformular auch von "Befreiung" die Rede war, war nicht klar, was genau gemeint war ("Erstattung", also zunächst Zahlung durch Kunden und dann Erstattung durch VF oder Dritten oder "Befreiung", also das gebühren erst gar nicht anfallen). Diese Zweifel bei der Auslegung gehen gem. § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders der AGB. Der Kunde durfte also davon ausgehen, dass er von den Kosten komplett befreit ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Richtig. Warum Vodafone so dämlich ist und den Vertrag vor Gericht auch noch zeigt, welcher 0 Euro vorsieht kann man nicht nachvollziehen.

    Das haben sie auch nicht getan. Das Formular ist als "Anlage B1" gekennzeichnet, wurde also im Verfahren von der Beklagten (= Kundin) vorgelegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Das haben sie auch nicht getan. Das Formular ist als "Anlage B1" gekennzeichnet, wurde also im Verfahren von der Beklagten (= Kundin) vorgelegt.

    Ups, habe ich wohl überlesen, kann es aber im verlinkten Artikel bei Teltarif auch nicht finden. Ich habe mich eher auf das Zitat bezogen

    Zitat

    Das unterzeichnete Formular von "Rotor Promotion" sah Vodafone dabei als gültigen Nachweis für den Vertragsschluss an.

    Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung, Vodafone hätte die Provision beim "Promoter" zurückholen müssen, die dann wiederrum die Kundin verklagen müssten...


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Nein, hier geht es nur um die Auslegung der Begriffe "Erstattung/Befreiung" durch das Gericht. VF hat wohl argumentiert, dass mit dem Begriff "Erstattung" gemeint sei, dass die Kundin zunächst doch GG hätte bezahlen müssen. Da aber gleichzeitig in dem Bestellformular auch von "Befreiung" die Rede war, war nicht klar, was genau gemeint war ("Erstattung", also zunächst Zahlung durch Kunden und dann Erstattung durch VF oder Dritten oder "Befreiung", also das gebühren erst gar nicht anfallen). Diese Zweifel bei der Auslegung gehen gem. § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders der AGB. Der Kunde durfte also davon ausgehen, dass er von den Kosten komplett befreit ist.


    Das ist ja eben die Frage, ob das der Trick ist, um die Auszahlung einzustecken. Die beiden Handys hat sie schon und kann sie behalten, über die Erstattung fällt kein Wort.

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