Dummheit gewinnt ständig vor Gericht

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Die gibt es doch und auch nicht gerade selten.


    ... und das ist das traurige da dran... :(

    "Wenn du weißt, dass das Kerzenlicht feuer ist, wurde das Mahl schon vor sehr langer zeit bereitet."
    Zitat: Omar De Sala / Stargate SG1

  • Hey,


    warum versucht man der "Kundin" die Schuld in die Schuhe zu schieben? Weil sie ein (laut Bestellformular) kostenfreies Angebot unterschrieben hat? :flop: Das ist doch jedem selber überlassen und man kann das auch nicht mit "Naja selber Schuld, in der aktuellen Zeit bekommt man nichts mehr geschenkt" rechtfertigen oder schönreden!


    Verantwortlich dafür sind Vodafone und die Vermittlungsgesellschaft, aber nicht die Kundin :flop:
    Wer solche Vertriebsmethoden zulässt .... bitteschön! Man hätte ja wenigstens die Verträge prüfen können, aber das schien man scheinbar nicht für nötig zu halten. Denn es konnte kein kostenpflichtiger Vertrag nachgewiesen werden.


    Meiner Meinung nach ein sehr gutes Urteil.


    PS: Natürlich sind Kunden auch keine heiligen, aber auch die Anbieter machen Fehler! Man kann nicht immer alles auf den Kunden schieben.

  • bevor ich etwas unterschreibe, les ich mir alles durch incl agb... egal wie lange es dauert... macht man es nicht, können probleme entstehen...


    Natürlich kann man für die eigene doofheit dem Anbieter alles in die Schuhe schieben, das ist aber in meinen Augen Leistungserschleichung und dumm... uninteressant ist es was im Angebot steht. Umso wichtiger ist es was im Vertrag steht... Steht da drin Tarif XY für XY €/monat ist das bindend...


    Unterschrift ist Unterschrift und gut is... Liest man sich den Vertrag nicht durch ist man es selber schuld wenn dadurch probleme entsehen...


    Ich würde ja auch nicht willkürlich tarife preislich runterschrauben, wenn vertraglich das geregelt ist, was in der Rechnung steht...

    "Wenn du weißt, dass das Kerzenlicht feuer ist, wurde das Mahl schon vor sehr langer zeit bereitet."
    Zitat: Omar De Sala / Stargate SG1

  • Hast du dir angeschaut, was sie unterschrieben hat?


    EDIT:


    Sie hat keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Vodafone oder den Vermittlern geschlossen. Warum sollte Sie dann eine Rechnung zahlen? Kann Sie etwas dafür, dass da zwischen Vermittler und Vodafone Mist gebaut worden ist?

  • dann war es definitiv der vermittler... für neuvertäge hat vodafone keinen Tarif mit einem Grundpreis für 0 € !!

    "Wenn du weißt, dass das Kerzenlicht feuer ist, wurde das Mahl schon vor sehr langer zeit bereitet."
    Zitat: Omar De Sala / Stargate SG1

  • Meldet ein Vermittler dem NB den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags, der niemals zustande gekommen ist, dürfte der betroffene Kunde der letzte sein, dem dieses Fehlverhalten zuzurechnen ist.


    Ich frage mich allen Ernstes, wie man annehmen kann, der Kunde sei in diesem Fall ersatzpflichtig ... :confused:


    Frankie

  • Da kann ich dir nur zustimmen! Da fehlen mir auch die Worte.


    rückgewinner: es ist und bleibt Pech für Vodafone! Der Kunde hat das nicht zu verantworten. Soll sich Vodafone mit dem Vermittler rumstreiten ;) Eventuell hätte es schon gereicht, wenn Vodafone die Verträge geprüft hätte. Spätestens nach den ganzen Widersprüchen der Kundin hätte denen mal etwas auffallen sollen.


    Frankie: ich kann dir nur zustimmen ^^

  • Zitat

    Original geschrieben von SynTom
    Sorry, sind die Leute alle so verblödet? Ich ruf die ISS demnächst an und wundere mich, warum die Flat nicht greift!

    Warum verblödet? Es ist nicht fernliegend, dass mittlerweile mit einer Flat auch Leistungen ins Ausland abgegolten sind. Es gibt Festnetzflatrates, da sind europäische Netze mit erfasst, und auch SMS-Kontingente, die ins Ausland gelten.

  • Die in diesem Artikel thematisierte Rechtsauffassung ist in meinen Augen die einzig richtige.


    Allgemeine Geschäftsbedingungen haben den Sinn, allgemeine Rechtsfragen rund um das abgeschlossene Geschäft zu regeln. Sie dürfen auf keinen Fall Kernbestimmungen des vereinbarten Vertrags durch gegenläufige Bestimmungen ad absurdum führen.


    Wird im Vertrag eine SMS-Flat ohne Einschränkungen zugesagt, können solche nicht per AGB durch die Hintertür eingeführt werden. Lediglich, wenn im Vertrag eine eingeschränkte Flat vereinbart wurde, kann zur näheren Ausgestaltung dieser (vereinbarten) Einschränkungen auf AGB verwiesen werden.


    Gleiches gilt in meinen Augen für entsprechende Vereinbarungen, die ohne Einschränkungen als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart sind. Die Praxis, konkret benannte Vertragsbestandteile durch irgendwelche kleingedruckte Zusatzziffern wieder abzubedingen, halte ich seit jeher für rechtswidrig.


    Geht die Rechtsprechung einen Schritt in diese Richtung, wird lediglich das Selbstverständliche ausgesprochen. In meinen Augen darf keinerlei Gewohnheitsrecht dahingehend reklamiert werden, eine gängige Übervorteilung der Kundschaft müsse bis in alle Zukunft gestattet bleiben.


    Frankie

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