Dummheit gewinnt ständig vor Gericht


  • Meinen Satz mit den beiderseitigen Vertragspflichten und vorvertraglichen Aufklärungspflichten scheinst du nicht verstanden zu haben...

  • Zitat

    Original geschrieben von drago
    Meinen Satz mit den beiderseitigen Vertragspflichten und vorvertraglichen Aufklärungspflichten scheinst du nicht verstanden zu haben...


    Ja, doch. Siehe den Post vor deinen Post.


    Hier gilt auch wieder - Vermittler sollte haften, da ER diese Aufklärung nicht durchgeführt hat(wenn diese vorgeschrieben war)! Was kann ein Netzbetreiber dafür? Er hat seine Hausaufgaben ja soweit wie möglich seinerseits getan.

  • Ich glaube dir fehlen ein paar grundlegende juristische Kenntnisse. Natürlich hätte Vodafone vor Gericht gehen müssen, schließlich sind sie es, die vom Beklagten etwas wollen. Wer aber vor Gericht etwas will (=einen Anspruch durchsetzen will), muss diesen Anspruch beweisen. Das ist Vodafone offensichtlich nicht gelungen, da sie den Vertragsschluss nicht beweisen konnten. Das hat nichts mit Dummheit des Verbrauchers zu tun, sondern eher mit Dummheit seitens Vodafone. :D


    Selbstverständlich steht Vodafone weiterhin der Rechtsweg gegen den Vermittler offen, wenn Sie meinen, dass dieser vertragliche Pflichten im Innenverhältnis verletzt hat und VF dadurch ein Schaden entstanden ist. Da hat dann aber der Kunde nichts mehr mit zu tun.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hackman99
    Genau, korrekt! Der Händler muss dafür haften! Nicht der Mobilfunkanbieter!
    ...


    Das wird er im Innenverhältnis auch müssen.


    Im Verhältnis zum Kunden könnte lediglich Vodafone Vertragspartner geworden sein. Ansprüche von VF gegen den Kunden könnten sich nur aus dem vermittelten Vertrag ergeben - dessen Inhalt muss sich VF komplett zurechnen lassen. Kommt kein wirksamer Vertrag zustande, besteht folglich auch keine Zahlungsverpflichtung seitens des Kunden.


    Ein Verschulden des Vermittlers führt allenfalls zu einem internen Regressanspruch.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ich glaube dir fehlen ein paar grundlegende juristische Kenntnisse. Natürlich hätte Vodafone vor Gericht gehen müssen, schließlich sind sie es, die vom Beklagten etwas wollen. Wer aber vor Gericht etwas will (=einen Anspruch durchsetzen will), muss diesen Anspruch beweisen. Das ist Vodafone offensichtlich nicht gelungen. Das hat nichts mit Dummheit des Verbrauchers zu tun, sondern eher mit Dummheit seitens Vodafone. :D


    Ich sag ja, bin nur ein Laie, der bruchhaft etwas gelesen hat.
    Ja, das ist natürlich korrekt. Stimmt. Das war so irgendwie.


    Ich meinte damit - kann Vodafone nicht einfach folgendes innerhalb 30minuten schriftlich verschicken und wieso müssen Sie vor Gericht überhaupt auftauchen? Folgende Sätze machen es doch eindeutig klar:


    Sie haben den Vertrag bei einen Vermittler abgeschlossen. Die uns vorliegende Werbeaufschrift ist so kein Angebot unsererseits. Der Vermittler hat bei uns einen Vertrag mit x€/Monat in Auftrag gegeben. Die Rückgabefrist von x-Tage ist verstrichen. Der Vertrag ist unsererseits korrekt aktiviert und bearbeitet worden und somit alles in Ordnung.
    Bitte wenden Sie sich an ihren Vermitter und fragen Diesen wieso er mit 0€ Grundgebühr wirbt, bei uns jedoch einen Vertrag mit x€/Monat in Auftrag gab.



    Jetzt muss der Vermittler die nun nicht mehr verhinderbare Grundgebühr erstatten, wenn sein Angebot wirklich so extrem täuschend war. Kann dem Netzbetreiber aber ziemlich egal sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hackman99


    Ich meinte damit - kann Vodafone nicht einfach folgendes innerhalb 30minuten schriftlich verschicken und wieso müssen Sie vor Gericht überhaupt auftauchen? Folgende Sätze machen es doch eindeutig klar:


    Sie haben den Vertrag bei einen Vermittler abgeschlossen. Die uns vorliegende Werbeaufschrift ist so kein Angebot unsererseits. Der Vermittler hat bei uns einen Vertrag mit x€/Monat in Auftrag gegeben. Die Rückgabefrist von x-Tage ist verstrichen. Der Vertrag ist unsererseits korrekt aktiviert und bearbeitet worden und somit alles in Ordnung.
    Bitte wenden Sie sich an ihren Vermitter und fragen Diesen wieso er mit 0€ Grundgebühr wirbt, bei uns jedoch einen Vertrag mit x€/Monat in Auftrag gab.


    Auf gar keinen Fall! Vodafone muss beweisen, dass der Vertrag mit dem Kunden zu Stande gekommen ist, wenn VF etwas von dem Kunden will. So einfach ist das.


    Sonst könnte ja jeder beliebige Dritte Ansprüche gegen dich stellen und du müsstest beweisen, dass es diesen (angeblichen) Vertrag nicht gibt. Abgesehen davon, dass man Negativtatsachen nicht beweisen kann, wäre das ein eklatanter Bruch des Vertragsrechts. Ein Vertrag zu Lasten Dritter ist natürlich nur dann wirksam, wenn der Dritte zugestimmt hat.


  • :eek:


    Kann doch nicht wahr sein. :eek:


    Sowas kann doch nicht in Ordnung sein - jetzt unparteiisch gesehen! Ich würde auch sofort zum Händler gehen und den Netzbetreiber in Ruhe lassen. Er hat ja damit geworben, nicht der Netzbetreiber.


    Gilt das immer? Auch sagen wir, man jemand schließt eine Riester ab und kriegt stupide mal gesagt, dass er nach nur 10 Jahren mit einen monatlichen Betrag in höhe von 10€ Monatlich 10000€ Rente bis ans Lebensende bekommen wird.
    Und für diese Dummheit haftet erstmals der Anbieter der Riester und nicht der vollhonk, welcher das so verkauft hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Auf gar keinen Fall! Vodafone muss beweisen, dass der Vertrag mit dem Kunden zu Stande gekommen ist, wenn VF etwas von dem Kunden will. So einfach ist das.


    Sonst könnte ja jeder beliebige Dritte Ansprüche gegen dich stellen und du müsstest beweisen, dass es diesen (angeblichen) Vertrag nicht gibt. Abgesehen davon, dass man Negativtatsachen nicht beweisen kann, wäre das ein eklatanter Bruch des Vertragsrechts. Ein Vertrag zu Lasten Dritter ist natürlich nur dann wirksam, wenn der Dritte zugestimmt hat.


    Genau, durch eine Unterschrift bzw. durch eine durch ihn eindeutig nachweisbar in Auftrag gegebene Sache.
    Das ist ja klar soweit. Sowas sollte auch in diesem Falle vorliegen (unterschriebener Vertrag an Netzbetreiber).

  • Aus Experten-Sicht gesehen ist die Frau das natürlich selbst Schuld.


    Aber meine persönliche Meinung ist: es schadet nicht, dass Vodafone da mal einen auf den Sack bekommen hat. Würde das öfter passieren, dann würde man in Düsseldorf eventuell die Vermarktungsmethoden ein bisschen umstellen. Ich bin überzeugt, dass man auch Kunden gewinnen kann, ohne 150% Auszahlung (inkl. Händler-Provi) anzubieten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    Ich bin überzeugt, dass man auch Kunden gewinnen kann, ohne 150% Auszahlung (inkl. Händler-Provi) anzubieten.


    Ach, die Angebote sind doch so okay, wenn sie korrekt vermarktet werden! Von meiner Sicht her kann es natürlich nicht genug davon geben :p :rolleyes:


    Jedoch sollte das nicht zum Thema hier werden, ob solche Provisionen in Ordnung sind.


    Ich bezog mich auf die Links (nicht nur der erste), dass die Leute ständig aus Dummheit gewinnen, weil sie selbst etwas falsch gemacht haben.
    Für mich ist es eindeutig falsch, wenn Sie unterschreiben, dass sie alles gelesen haben, in Wahrheit jedoch nichts gelesen haben. Und wenn sie etwas nicht verstehen sollten, sollten Sie "nachweislich" fragen. Ansonsten ist ja alles "klar".
    Genau diese Sache gilt im Vertragsrecht ja. Solange man einer Rechnung nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum widerspricht, wird diese, nach Ablauf des Zeitraumes zum widersprechen, gültig.

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