Eingeschaltetes Handy nachweisen?

  • Das wird zwar wieder völlig OT, trotzdem nur kurz zur Klarstellung:


    rajenske: Ohne den markierten Teil ist dein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.


    Zitat

    Original geschrieben von knickepitten Und ja, die Lehrer sind Waschlappen. Das waren sie schon zu meiner Schulzeit und das hat sich nicht gebessert, wenn ich mir die Schulen meiner Kinder so angucke. Allerdings können die meisten in unserem System nichts dafür .


    Wie die meisten hier, bin auch ich dankbar für jeden guten Pädagogen, der sich unseren Kindern (nicht nur meinen ;) ) annimmt. Natürlich gibt es unter den Lehrern auch Ausfälle, jedoch sicher nicht mehr, als in jeder anderen Berufsgruppe auch. Es ging mir in erster Linie um die fehlende Autorität, die aus meiner Sicht wirklich ein Systemproblem ist. Die Lehrer kämpfen mit stumpfem Schwert. Das war zu meiner Zeit so und ist heute eher schlimmer, zumindest im Umfeld "unserer" Kindergärten und Schulen, wo mittlerweile Ansprüche auf KiGa-Plätze rechtlich geltend gemacht werden.


    Zumindest noch ein kleiner Schwenk hin zum Thema:


    Die Ortung von Telefonen durch nicht autorisierte Einrichtungen stellt für mich einen drastischen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Schüler dar. Auf so etwas reagiere ich allergisch, aber das schrieb ich ja schon.

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    rajenske: Ohne den markierten Teil ist dein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.


    Es ging mir um deine beiden Aussagen zur Person der Lehrer. Dein Satz danach ist eine andere Sache.


    Und deine jetzigen Aussagen passen auch nicht mehr zu diesen beiden vorherigen Aussagen, finde ich durchaus positiv. Allerdings kommst du von allgemeinem Hölzchen auf allgemeines Stöckchen, weshalb ich darauf verzichte, das jetzt noch zu kommentieren. :)

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Könnte man nicht auch (je nach Gegebenheiten) im Raum verteilt kleine Lautsprecher, Radiowecker o.ä. aufstellen ? Hin und wieder hört man doch funkende Handys dadurch auch.


    Technisch wäre das nicht die schlechteste Idee. Allerdings wäre mir das als Lehrer mit zu viel Risiko verbunden! Das Kernproblem dabei ist, dass solche Lautsprecher, wenn sie tatsächlich anschlagen, für sehr viel Unruhe sorgen würden und eine Störung in der Abschlussprüfung "wegen Basteleien des Lehrers" ist ziemlich "gefährlich". Außerdem können da schon die Handys der Aufsichtspersonen für einen "Alarm" sorgen.


    Und noch einmal zum Thema Eingangskontrolle:
    Es gab ja hier einige Stimmen zu vernehmen, die eine derartige Kontrolle vehement ablehnen. - Sorry, aber in jedem Fußballstadion und an jedem Flughafen wird heute stärker kontrolliert. Diese Entwicklung muss man keinesfalls für gut heißen (auch wenn sie zum Teil notwendig ist), aber ich verstehe nicht wirklich, wo das Problem jetzt bei einer Eingangskontrolle bei einer Abschlussprüfung sein soll. Wichtig ist allerdings, dass diese anständig, gesittet und ohne jegliche Schikane abläuft.

  • Zitat

    Original geschrieben von fauxxami
    Au weia, ich wollte hier gar nicht über Lehrer und deren Charaktereigenschaften diskutieren. Aber gerne auch noch mal für dich im Klartext: es geht hier nicht um die Frage, ob ich ein Waschlappen bin oder nicht. Ganz unabhängig davon darf ich einen Schüler nicht bis auf die Kloschüssel begleiten; was ist daran so schwer zu verstehen???


    Es gibt einfachere Methoden, mit denen man das eine oder andere angeschaltete Handy herausfischen kann, aber das soll hier nicht Gegenstand meiner Diskussion sein.


    Man muss folgendes überlgen: ein Schüler, der sich Hilfe anhand von Google holen will, hat erstmal Probleme mit Aufgabe X. Wenn er fuschen will, hat er nur 5-6 Minuten Zeit. 1 Minute Hinweg, 1 Minute Rückweg, bleiben noch 3-4 Minuten übrig. In seiner ständigen Angst gegen die verbleibende Fusch-Zeit, bleibt die frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit er Aufgabe X in 3 Minuten anhand Google auf dem Handy lösen kann. Bis er die Frage eintippt, geht 1 Minute vorbei. Bleiben also noch 2-3 Minuten übrig. Bis er die richtige Antwort findet (und das noch auf dem Handy), sind die 3 Minuten schon vorbei. Auch wenn er die Antwort findet, so bedeutet das, dass die Fragestellung nicht komplex war (z.B. eine Multiple Choice Frage beantworten ohne den Hergang erläutern zu müssen), was wiederum bedeuten kann, dass man nicht so viele Punkte für die Aufgabe X kriegt. Sprich: auch mit Fuscherei kann er nicht alle Aufgaben lösen, sondern nur eine, da die Zeit knapp ist. Somit hat es wirklich keine Auswirkungen auf seine Klausurnote. Mit Fuscherei kann man keine 1 kriegen, wenn man keine Ahnung hat. Höchstens Notenunterschiede von 0,1 bis 0,3.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    ...stellt für mich einen drastischen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Schüler dar. Auf so etwas reagiere ich allergisch...


    ... und den ehrlichen mitschülern durch eine illegal erlangte, evtl. bessere note deren aussichten auf einen ausbildungs-/studienplatz zumindest relativ zu verschlechtern oder im extremfall sogar zu verbauen, ist kein drastischer eingriff in deren persönlichkeitsrechte ?


    Tut mir leid, Deine haltung ist wirklich typisch für eine leider viel zu große fraktion der heutigen elterngeneration, bei der der horizont gerade noch bis zum eigenen nachwuchs reicht, gesamtgesellschaftliche belange aber gerne ausgeblendet werden.


    Oder andere frage: was für eine gesellschaft wollen eltern wie du, wenn illegales handeln derart geschützt / verharmlost wird bei gleichzeitiger kriminalisierung der repression illegalen handelns ? Mit der generation der verzogenen einzelkind-prinz(essinn)en kommt ohnehin ein großes problem auf uns zu.


    Wäre ich als schüler jemals beim spicken erwischt worden, dann hätt's auch zuhause noch eine saftige strafe gesetzt. Meinen eltérn wäre es nicht im traum eingefallen, gegen unterschleif-verhinderungsmaßnahmen vorzugehen.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Unabhängig von der Sinnhaftigkeit, während Klausuren mit einem Handy zu "bescheissen", geht es doch hier um ein relativ einfaches Problem, welches ebenso verschiedene Firmen und Behörden betrifft.


    Die Frage lautet: Kann ich die Einhaltung eines Handyverbotes kontrollieren?


    Die goldene Regel besagt schließlich, man solle keine Verbote aufstellen deren Einhaltung man nicht kontrollieren kann. Leider ist die Antwort in diesem Falle nicht zufriedenstellend.


    Es ist möglich Handyaktivitäten zu detektieren. Dafür kann man sich eine Art von Scanner kaufen, die bei Aktivität in den entsprechenden Frequenzbereichen leuchten oder piepen.


    Man kann diese Handyaktivität jedoch nur schwer soweit einkreisen, dass eine einzelne Person eindeutig bestimmt werden kann. In Klassenräumen oder in üblichen Konferenzräumen ist das, mit hinnehmbaren Aufwand, nicht möglich.


    Inaktive (nicht sendende) Handys kann man eigentlich gar nicht detektieren. Die Anregung einer Kommunikation durch senden einer stillen SMS ist im übrigen eine Manipulation und für den nicht-behördlichen Einsatz nicht gestattet.


    Grüße,
    Sebastian

  • Es gab früher so einiges an Zubehör welches losblinkte bzw. vibrierte, wenn etwas in der Umgebung auf 900 oder 1800 MHz gefunkt hat. Es gibt sogar hier einen Thread: http://www.telefon-treff.de/showthread/t-61428.html


    Neben Aufklebern gab es auch Vibra-Alarme für den Schlüsselanhänger usw.


    Bringt bei 3G- und LTE-Geräten nichts, ist aber ein Anfang.


    Davon ein paar auf den Tischen platzieren und man sieht GSM-Funkaktivität (allerdings nicht nur Anrufe/SMS, sondern auch Handover, PLUs usw).

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)


  • Gegenfrage: Warum sollte ich mich einschränken müssen, weil andere Leute nicht in der Lage sind, ihre entweder verhätschelte (da gebe ich dir völlig Recht) oder vernachlässigte Brut anständig zu erziehen? Heute ist es scheinbar wichtiger, welche Stifte für die Schule anzuschaffen sind, als... Ich habe für diese Alnatura-Fraktion ganz sicher nichts über.


    "Gegen Verhinderungsmassnahmen" ? Ich habe lediglich ein Problem damit, dass meine Kinder damit automatisch mit dieser Brut in einen Topf geworfen werden, nur weil die Verantwortlichen diesbezüglich versagen - nicht mehr und nicht weniger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    [...] Wenn er fuschen will [...] Angst gegen die verbleibende Fusch-Zeit [...] Sprich: auch mit Fuscherei kann er nicht alle Aufgaben lösen [...] Mit Fuscherei kann man keine 1 kriegen[..]

    "Fuscherei" und "fuschen" ist ja allerliebst, eigentlich viel schöner als die meines Wissens nach wie vor konsensfähige "Pfuscherei" zu "pfuschen". Nichts für ungut! Ist echt süß! (-:=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Und mir würde es einfach diebischen Spaß bereiten, wenn ich mir vorstellen könnte, dass ein Schüler erwartungsfroh auf dem Klo sein Handy rauszieht (und sich dabei denkt, wie doof doch die Lehrer sind) und dann merken muss, dass es gerade leider nicht funktioniert. Und noch schöner wäre, wenn der Jammer auch noch Alarmanlage wäre ... hihi. Na ja, Lehrerphantasien eben.


    Na fauxxami, dann pass mal auf das keiner deiner Schüler oder irgendwer sonst Bullenphantasien entwickelt, denn:
    Im StGB steht:

    Zitat

    § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen (1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    mmm

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