Überlassung eines Smartphones durch den Arbeitgeber

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    Muss jeder für sich selbst durchrechnen, ob sich das in seinem Fall lohnt. Kommt auch auf das Modell an.


    Da braucht man nicht viel zu rechnen, wenn von einer normalen Gehaltserhöhung nur 50% des Betrages auf dem Konto landen oder 100% in Form eines Smartphones. Voraussetzung ist natürlich, dass in diesem Moment Bedarf für so ein Gerät besteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Da braucht man nicht viel zu rechnen, wenn von einer normalen Gehaltserhöhung nur 50% des Betrages auf dem Konto landen oder 100% in Form eines Smartphones. Voraussetzung ist natürlich, dass in diesem Moment Bedarf für so ein Gerät besteht.


    Wenn man das Smartphone privat anschafft, einen hohen beruflichen Nutzungsanteil steuerlich durchbekommt, das Gerät als GWG über ein Jahr absetzt, anstelle der ratierlichen Nutzung über die üblichen 2-3 Jahre und dann nach dem einen Jahr noch einen steuerfreien Veräusserungserös einrechnet, sollte man sogar rechnen, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze für die RV noch nicht erreicht hat...

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