Überlassung eines Smartphones durch den Arbeitgeber

  • Hallo,


    da bei mir nach Tarifvertrag sowieso eine Gehaltserhöhung ansteht, möchte ich gerne die seit letztem Jahr bestehende Möglichkeit nutzen, dass mein Arbeitgeber mir ein Smartphone, auch zur privaten Nutzung, überlässt. Dieses wäre dann steuer- und sozialabgabenfrei.


    Ich stelle mir vor, dass das Ganze so abläuft:
    - Der Arbeitgeber kauft das Gerät
    - Es wird eine Überlassungsvereinbarung erstellt
    - Der Nettopreis wird auf das Gehalt aufgeschlagen und am Ende vom Nettogehalt wieder abgezogen


    Leider finde ich keine vernünftigen Vorlagen für diese Überlassungsvereinbarung.
    Was muss diese enthalten?
    Reicht da "Arbeitgeber a überlässt Arbeitnehmer b Gerät xy. Eine private Nutzung ist gestattet."?


    Wie sieht es mit der Rückgabe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus?
    Kann es Probleme mit der Steuerprüfung geben, wenn mein Arbeitgeber in diesem Fall mir das Gerät schenkt? Vorher muss es ja der Firma gehören.

  • Musst DU dich denn um so eine Vereinbarung kümmern? Normalerweise dürfte der AG doch sowas in der Schublade liegen haben?
    Bei mir sah das ähnlich aus, wie von Dir beschrieben: Ich bekomme das Gerät überlassen, darf es auch privat verwenden. Kommt es mir in der Freizeit abhanden oder wird beschädigt, muss ich für den Schaden aufkommen.
    Eine Schenkung wäre natürlich zu versteuern!

  • Sowas liegt hier leider nicht in der Schublade, da kleine Firma. Mein Arbeitgeber kannte diese Möglichkeit der Steuerersparnis noch gar nicht, daher möchte ich es ihm einfach machen.

  • ok!


    Zitat

    Der Nettopreis wird auf das Gehalt aufgeschlagen und am Ende vom Nettogehalt wieder abgezogen


    Warum? Cheffe könnte das Gerät ganz einfach kaufen und Dir kostenlos überlassen (nicht schenken). Solange Du in der Firma bist, ist das alles ok.
    Wenn Du den Laden verlassen solltest, musst Du das Teil natürlich wieder zurückgeben oder entsprechend abkaufen bzw. versteuern.
    Im Grunde müsstet Ihr da gar keine Überlassung o.ä. aufsetzen - erspart aber im Fall der Fälle ärger mit der Firma.

  • Also bei uns gibt es 2 Wege:


    1. Firma schliesst Vertrag inkl. Handy ab -> Mitarbeiter nutzt Handy


    2. Firma schliesst Vertrag ohne Handy ab -> Mitarbeiter nutzt privates Handy mit Firmenvertrag


    Ein Kollege hat Variante 1 (da Telekom Vertrag) und ich hab Variante 2 (da Base Vertrag wo kein Handy bei war).


    Weder in Variante 1, noch in 2 wurden irgendwelche Vereinbarungen getroffen.


    Gruß Sebastian

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    ok!



    Warum? Cheffe könnte das Gerät ganz einfach kaufen und Dir kostenlos überlassen (nicht schenken). Solange Du in der Firma bist, ist das alles ok.
    Wenn Du den Laden verlassen solltest, musst Du das Teil natürlich wieder zurückgeben oder entsprechend abkaufen bzw. versteuern.
    Im Grunde müsstet Ihr da gar keine Überlassung o.ä. aufsetzen - erspart aber im Fall der Fälle ärger mit der Firma.


    Das geht so, soweit ich informiert bin, steuerrechtlich bei (auch) privater Nutzung nicht.
    Es ist praktisch ein geldwerter Vorteil, der allerdings steuer- und sozialabgabenfrei ist, wenn er als "Gehaltserhöhung" behandelt wird. Bei einer Gehaltsumwandlung fallen Sozialabgaben an.


    Hier mal ein Link dazu:
    http://www.arps-steuerberater.…ative-lohnabrechnung.html

  • Schau mal im Einkommensteuergesetz unter §3 Absatz sind "die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör..." steuerfrei.
    Eine ganz gute Beschreibung zu Deinem "Problem" findest Du hier: klick

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Schau mal im Einkommensteuergesetz unter §3 Absatz sind "die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör..." steuerfrei.
    Eine ganz gute Beschreibung zu Deinem "Problem" findest Du hier: klick


    Das ist klar. Ich zitere hier mal:


    Unerheblich für die Steuerfreiheit ist auch, ob die Nutzungsüberlassung zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn erfolgt oder durch Herabsetzung von Arbeitslohn erbracht wird. Nur wenn die entsprechende Nutzung zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt wird, gilt allerdings auch die Sozialversicherungsfreiheit (nicht bei Gehaltsumwandlung).


    Daraus ergibt sich, dass die Sache über die Gehaltsabrechnung laufen muss. Sonst würde ja auch die Steuerersparnis nicht gegeben sein.

  • Gehaltsabrechnung? Ich stelle mal die gewagte These auf, dass eine sehr große Anzahl von Arbeitgeberhandyverträgen noch nie Inhalt einer Gehaltsabrechnung waren. ;)

  • Bei dem Thema geht es nicht nur um die private Mitbenutzung, sondern das funktioniert auch bei ausschließlicher privater Nutzung. Beispiel: ein Notebook mit ausschließlich Spielesoftware drauf. Voraussetzung ist, dass es sich um betriebliche WG des Arbeitgebers handelt (egal ob Leasing oder Kauf). Kauft der Chef auch die Daddelsoftware, fällt die auch darunter. Das ganze ist nicht neu, sondern schon vor Jahren mit einer Änderung des Investitionszulagengesetzes eingeführt worden. Aktuell ein größeres Thema, da sich in letzter Zeit verstärkt Firmen darauf spezialisieren, solche Dinge über Mitkauf- oder Leasingverträge anderen Unternehmen als Mitarbeiterbindungsmodell anzubieten.


    Muss jeder für sich selbst durchrechnen, ob sich das in seinem Fall lohnt. Kommt auch auf das Modell an.

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