Handy wurde als neu verkauft im Base Shop, verweigert Reklamation 1 Stunde nach Kauf

  • Zitat

    Original geschrieben von Freddy Krüger
    Dem muss ich leider zustimmen.
    Habe manchmal das Gefühl, jeder Hansel kann in nem Handyshop anfangen.
    Auf Schulbildung und Manieren wird da kaum wert gelegt.


    Ich sehe dass ähnlich und dieser unerträgliche Zustand hat leider den kompletten Einzelhandel erreicht.
    Vodafone sind die schlimmsten, bei O2 habe ich grundsätzlioch seriöse Erfahrungen in den Shops gemacht, bei Telekom durchwachsen.

  • Zitat

    Original geschrieben von 0170
    In 9 von 10 Fällen ist auch definitiv der Kunde Schuld und versucht es, auf den Shop zu schieben. Das ist meine Erfahrung der letzten 6 Jahre.


    Genau, so wird es sein.
    In den Handyshops arbeiten nur seriöse und kompetente Mitarbeiter.
    Der Kunde ist der Dumme, der an allem Schuld ist :top:



    P:S: In den Handyshops arbeiten zu 90% Mitarbeiter, die absolut keinen Plan von irgendwas haben. Das kommt mir sonst in keinem Gewerbe in dieser Häufigkeit vor.

  • Mal ne ganz dumme Frage: Wer ist dein Vertragspartner bei dem "sorglos-Paket"? Der Händler oder Eplus/Base?
    Wenn es ein "originaler" Base-shop ist, dann würde ich davon ausgehen, dass ein Umtausch in einem anderen "original" Base-Shop problemlos möglich ist ;) (zumindest würde ich es versuchen ;))


    In jedem Fall würde ich ein Brief an Eplus/Base schicken, und die Mängel dokumentiert aufzählen (mit bildern im Anhang). Nicht das am Ende sich Eplus/Base mit dem Spruch herauswindet: "was DoA...haben sie nicht rechtzeitig angezeigt!"...

  • Zitat

    Original geschrieben von 0170

    Der TE scheint mir zu aufgeregt als dass wir hier weiterkommen ;)

    Ich sehe hier nur einen User, der unangemessen aufgeregt ist.


    Ich habe keine Ahnung, was Dein Problem ist, finde es aber bezeichnend dass Du (der Du offensichtlich selbst Händler bist) bei einer solchen Geschichte grundsätzlich erst mal dem Kunden unterstellst, er sei im Unrecht und habe sich im Laden aufgeführt. Noch bezeichnender finde ich, dass Du dann in Deinem editierten ersten Posting im Thread gleich mal nach einem Schloss rufst.


    Zitat

    Original geschrieben von 0170


    An den TE: Bitte tu uns Shopbetreibern den Gefallen, Kauf Online ein, und verschone uns mit deiner Art.

    Ganz ehrlich: Angesichts Deines Verhaltens und Deiner "Argumentation" dürften die meisten User ohnehin jeden Online-Shop vorziehen. Solltest Du Dich in der Realität ebenso benehmen, bedaure ich jeden Menschen, der versehentlich in Deinen Laden stolpert, aufrichtig.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Ihr solltet wissen dass das kein Mediamarkt ist, der auf nicht abgesetzter Ware sitzen bleibt. Es ergibt einfach keinen Sinn, so ein Teil zu verkaufen. Ausnahme wäre, dass es das letzte ist und um des Abschluß willen das Gerät verkauft wurde.


    Außerdem müßte man Hellseher sein um zu wissen, dass die Kundin das Gerät eben nicht im Laden auspacken wird, um dann das spezielle Gerät aus dem Lager zu holen.


    Es ist eine diffizile Angelegenheit, die nur über Vertrauen erledigt werden kann. Und dieses Thema hat sich auf beiden Seiten schon lange erledigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von mondlaub24
    Wer - wo auch immer - was auch immer erwirbt, muss sich im Beisein des Verkäufers
    durch öffnen der Verkaufsverpackung davon überzeugen, dass der Gegenstand in augenscheinlich einwandfreiem Zustand befindet.

    Zitat

    Original geschrieben von 0170
    Ich stimme mondlaub24 zu. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Gefahrenübergang = Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Wenn er das nicht tut, dann ist das nicht die Sache des Betreibers des Essener Shops.

    Das ist beides grundfalsch. Eine solche Pflicht gibt es nicht, schon gar nicht bei Gegenständen, die verpackt verkauft werden.


    Beim Verbrauchsgüterkauf (= Käufer ist Verbraucher) regelt § 476 BGB die Sache eindeutig: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, muss der Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel bei Gefahrübergang noch nicht bestand.


    Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren. Behauptet ein Shop etwas Gegenteiliges, gehört ihm die Bude dichtgemacht!

  • Das ganze ist nun beim Bereichsleiter in Düsseldorf. Die Strafanzeige hat nun auch schon eine Vorgangsnummer. Geht alles sehr schnell. Die Mitarbeiter gehen nun nicht ans Telefon. Das ist das Problem. Sobald die sagen, dass die den Austausch ablehnen, darf ein anderer Shop tauschen.


    Die IMEI Nummer des Gerätes ist ein Retouren Gerät. Das hat man raus gefunden. Es wurde reklamiert aber nie eingesendet. Soviel dazu. Ein Fehler des Mitarbeiter schliesst man aus.


    Ich finde es traurig dass man soweit gehen muss. 90% der Kunden nehmen es dann doch einfach so hin. Darauf zielt der Shop ab. Und viele wissen sich einfach gar nicht zu helfen. Ich werde in Zukunft nur noch Online meine Sachen erwerben.


    Des weiteren ist meine Frau sehr freundlich zu den Mitarbeitern gewesen, selbst beim rauswurf noch. Kunden die Freundlich sind, kann man verarschen, dass ist meine Erfahrung. Schade das ich nicht dabei war. Ich kenne das ganze E+ System, habe dort lange gearbeitet im CC. Und wenn man mit den Interne Sachen bespricht, sind die alle sehr freundlich ;)

  • Handyfreak22


    Genau Richtig so...nicht lange Fakeln, Anzeigen , Eplus-Base Vorstand aktivieren,


    Schriftlich dem Shop eine Frist setzen , am besten durch einen Anwalt.


    Sollte keine Lösung von seiten des Shops angeboten werden , klage einreichen.

  • Jungs, wirklich Klasse von Euch. Auch von jemand der mir eine PN geschickt hat und mir dazu was sagte, wirklich Klasse Eure hilfe. Ich denke wir kommen heute noch zu einer Lösung! So macht das Forum wieder Spaß.

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