Wenn das Sorglos Paket tatsächlich ein 7 Tage Umtauschrecht (in welchem Zustand muss sich
das Gerät dann eigentlich befinden ? Gebraucht ? Beschädigt ? Vielleicht ohne Akku ?) beinhaltet dann hättest Du recht ?
Dafür würde ich aber mal die Fußnoten dieses Umtauschrechts komplett studieren.
Was beweissen Screenshots von gespeicherten Kontakten, dass nicht Du oder Deine Frau
sie erstellt haben ? Es geht ja nicht darum warum ihr das tun solltet sondern allein um die Möglichkeit, dass ihr es getan haben könntet.
Also ich habe in den Vertragsbedingungen nichts von 7 Tagen Rückgaberecht gelesen, sondern nur über Sturzschäden etc., die auch noch über die Hotline abgewickelt würden.
"Gilt bei Abschluss oder Verlängerung eines Mobilfunkvertrages mit einem Endgerät über 24 Monate. Durch das kostenlose Sorglos-Paket wird Ihnen im Falle von Bodenstürzen und Bruchschäden, Wasserschaden, Schäden durch Überspannung und Kurzschluss des Endgerätes geholfen: Melden Sie den Schaden schnellstmöglich bei der Hotline"