Das befürchte ich auch mal. Wahrscheinlich haben die diese Woche noch Urlaub
Congstar kann zur Zeit keine Rufnummern portieren
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Original geschrieben von supercracker
...Konntest du bei deinem alten Anbieter die Karte reaktivieren lassen?
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congstar will scheinbar meine Karte auch nicht reaktivieren, zumindest kann ich nichts positives melden bis jetzt. Beschwerdeformular bei Bundesnetzargentur hab ich ausgefüllt und abgeschickt.
Wie sieht des eigentlich aus mit Schadensersatzansprüchen gegenüber congstar, kennt sich da jemand aus? Muss ja bereits die Grundgebühr beim neuen Anbieter yourfone zahlen und kann kein Onlinebanking wegen mobile-Tan durchführen und 14 Tage wären des vorerst dann ohne Nummer und nicht erreichbar. Denn wer weiß schon was am 14.1.passiert und ob es dann überhaupt klappt. -
Zitat
Original geschrieben von iAcer
Konntest du bei deinem alten Anbieter die Karte reaktivieren lassen?BASE sagte die Nummer wäre bereits portiert. Was technisch vermutlich richtig ist, also was sollen sie machen ? Vermute die Nummer ist im "Nirvana". Hoffe sie taucht wieder auf. Die Simkarte von BASE war sofort abgeschaltet. Ist nicht meine erste Portierung.
Soll ich bei BASE nen neuen Vertrag abschliessen und ne neue Nummer bekommen, was passiert dann mit dem Vertrag. Alles zu kompliziert. Hab mir ne Prepaid besorgt und hoffe auf das Beste. Die Kosten für die Prepaid und den Ärger wird Congstar noch bezahlen, ansonsten Anwalt :mad:
magic160: Ein nettes Schreiben an Congstar ansonsten Anwalt.
Die Erfahrung habe ich leider immer gemacht, erst vor Gericht sehen die ein was die gemacht haben, wenn es soweit kommt
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Original geschrieben von supercracker
BASE sagte die Nummer wäre bereits portiert. Was technisch vermutlich richtig ist, also was sollen sie machen ? Vermute die Nummer ist im "Nirvana". Hoffe sie taucht wieder auf. Die Simkarte von BASE war sofort abgeschaltet. Ist nicht meine erste Portierung.Was BASE machen soll? Dafür sorgen, dass du umgehend wieder erreichbar bist! Wie BASE das anstellt, ist deren Problem.
Ich kann all den Ärger absolut nachvollziehen. Wenn die Erreichbarkeit unter dieser Rufnummer wichtig ist, dann würde ich BASE vorsichtig auf §46 TKG hinweisen. Meines Erachtens nach, muss BASE dir den Anschluss bis zur reibungslosen Portierung wieder zur Verfügung stellen. Die fehlerhafte Portierung hast du ja nicht zu verantworten.
Hier noch kurz die rechtlichen Grundlagen.
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Danke für die Hinweise, aber ich sehe das Problem bei Congstar und nicht bei BASE. Die haben die Portierung nicht verbockt. Ansonsten würde es bei anderen Providern auch Probleme geben.
Und wie gesagt wer weiss welches Vertragskonstrukt ich dann an der Backe habe. Da ist mir die Prepaidlösung schon lieber.
Congstar wird für den Fehler schon bezahlen :o
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Original geschrieben von supercracker
Ich sehe das Problem bei Congstar und nicht bei BASE. Die haben die Portierung nicht verbockt. Ansonsten würde es bei anderen Providern auch Probleme geben.Congstar wird für den Fehler schon bezahlen :o
Klar hat das Congstar zu verantworten! Aber sollst du deswegen in den sauren Apfel beißen?
EDIT: Was am Ende dabei rauskommt ist in der Tat fragwürdig und kann eventuell zu ungewollten Vertragskonstrukten führen.
EDIT2: Die können glaube froh sein, dass du das Risiko in Form von zusätzlichen Stress nicht eingehst, denn das würde vermutlich viel Aufwand für den Anbieter nach sich ziehen
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Wie man sieht, sind die Kunden bei technischen Problemen komplett den Anbietern ausgeliefert.
Aus diesem Grund hätte man in die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes einen Schadensersatzanspruch für Kunden bei Portierungsverzögerungen aufnehmen müssen.
Wenn die Unterbrechung mehr als die gesetzlich erlaubten 24 Stunden andauert, könnte dem Kunden zum Beispiel ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 50 Euro pro Tag der Nichterreichbarkeit eingeräumt werden, falls er nicht sogar einen höheren Schaden nachweist.Im Bereich der Fluggastrechte hat man Ausgleichszahlungen ja auch erfolgreich eingeführt.
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Original geschrieben von post2post
Wie man sieht, sind die Kunden bei technischen Problemen komplett den Anbietern ausgeliefert.Aus diesem Grund hätte man in die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes einen Schadensersatzanspruch für Kunden bei Portierungsverzögerungen aufnehmen müssen.
Wenn die Unterbrechung mehr als die gesetzlich erlaubten 24 Stunden andauert, könnte dem Kunden zum Beispiel ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 50 Euro pro Tag der Nichterreichbarkeit eingeräumt werden, falls er nicht sogar einen höheren Schaden nachweist.Ich verstehe was du meinst, aber ganz so ist es nun auch nicht. Wenn man keine Möglichkeiten hätte, außer zu warten, bis alles wieder funktioniert, dann wäre man dem Anbieter komplett ausgeliefert. Dem ist jedoch nicht so. Siehe §46 TKG
Der Pauschale Schadensersatzanspruch wäre natürlich eine gute Möglichkeit, dass ganze noch etwas "härter" zu ahnden. Ich könnte mir vorstellen, dass ein solcher Anspruch geltend gemacht werden könnte, wenn der alte Anbieter es unterlässt, die Erreichbarkeit des Kunden zu gewährleisten.
Hat jemand eigentlich schon eine Rückmeldung der Bundesnetzagentur bekommen?
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Supercracker schreibt ja, BASE wolle/könne seine Nummer nicht vorübergehend bis zur tatsächlichen Portierung reaktivieren.
Die einzige Möglichkeit wäre - wie von anderen bereits beschrieben - eine Beschwerde bei der BNetzA bzw. der einstweilige Rechtsschutz auf dem juristischen Weg.
Aber das kann ja nicht die Lösung sein.
Der Kunde ist nämlich faktisch schutzlos.
Für Reaktivierungen bei gescheiterten Portierungen scheint es wohl auch keinen automatisierten Prozess bei den Anbietern zu geben, zumindest nicht bei BASE. Es ist unglaublich. Das TKG gilt in dieser Form schon seit Mai und die Anbieter stellen sich partout nicht darauf ein.Ohne Sanktionen wird es nie vernünftig funktionieren.
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