Prepaid-Kreditkarte mit Online-Abfrage v.a. für Online-Auslandseinsatz

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Gerade Prepaid Karten werden gesetzlich lediglich als "elektronische Geldbörse" behandelt, mit verschiedenen Identifizierungsleveln abhängig vom Umsatz/ Aufladebetrag. Für sehr niedrige Aufladelevel wird es nie Identifizierungen geben. Der Kauf einer solchen Karte ist juristisch dasselbe, wie wenn Du Geld von einer Brieftasche in die andere steckst.


    Wir können uns gerne Ende des Jahres noch mal anschauen, ob die aktuellen Jahres-Grenzen immer noch bei 500 - 2000 € liegen. ;)
    Sicherlich haben wir dann noch irgendeiene Bagatellgrenze, die aber als Jahresgrenze nicht unbedingt praktikabel sein wird.


    Gruß
    Tommy

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Den schwarzen Peter hat im Beispiel derjenige, der Kreditkartenzahlungen akzeptiert. Wenn dieser eine Zahlung mit PIN akzeptiert, muß er drastisch weniger Gebühren an seinen Terminal- Dienstleister abdrücken, weil das Betrugsrisiko sehr klein ist (oder er trägt je nach Vertrag das Betrugsrisiko selber, und zahlt immer wenig Gebühren). Wenn er eine Zahlung per Unterschrift akzeptiert, zahlt er viel Gebühren.


    Zeigst / mailst Du mir bitte irgendein, in kritischen Dingen natürlich geschwärztes, Dokument in dem das beschrieben ist: Unterschiedliches Disagio bei PIN/Signature.


    EDIT: nur Rechtschreibfehler korrigiert. ;)


    Gruß
    Tommy

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Zeigt / mailst Du mir bitte irgendein, in kritischen Dingen natürlich geschwärtztes, Dokument in das beschrieben ist: Unterschiedliches Disagio bei PIN/Signature.

    Das hat er aus seiner Halbwissen-Bibliothek, wie viele seiner Statements hier :D

  • Huch, jetzt bin ich doch unversehens zum VfB-Fan geworden.
    Meine Eltern waren in diesem VfB-Dingsbums in Stuttgart eingeladen, und ich dachte, es könnte ja nicht schaden, mir so eine Karte mitbringen zu lassen... :D

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  • Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Huch, jetzt bin ich doch unversehens zum VfB-Fan geworden.


    Dann mal willkommen im Club. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von lisari
    Ich nehme an, es geht um die Geschwindigkeit, mit der das Guthaben auf der Prepaid-KK zur Verfügung steht. Bei Überweisung auf Sammelkonten muss man mindestens 3, besser 5 Tage einkalkulieren, bis die Gutschrift im Online-Banking sichtbar ist und man sicher damit einkaufen kann.


    Ich kann das mit den "mindestens 3, besser Tagen" jetzt für einmal aus eigener Erfahrung nicht bestätigen.


    Gestern Abend (=Sonntag Abend) Überweisung über den Maximalbetrag von 250 EUR von einem deutschen Girokonto (Ziraat Bank) in Auftrag gegeben Der Eingang ist heute, Montag Abend bereits als aktueller Kontostand auf dem "Kreditkartenbanking" ersichtlich. Um wieviel Uhr genau das gebucht wurde, weiss ich nicht, da ich es heute beim Arbeiten nicht verfolgt habe.


    Jedenfalls: von SO Abend auf MO Abend per Überweisung Gutschrift innert 24h - da kann man wahrlich nicht meckern, finde ich.


    Aber als VfB-Fan würde es mir natürlich auch stinken, wenn ich ohne mein Bier und meine Würstchen in der Fankurve stehen müsste - nur weil die Bank es nicht schafft, mein Geld zügig der Karte gutzuschreiben.

  • Gutschrift innerhalb eines Tages von einem Online-Konto einer anderen Bank kann ich bestätigen. Macht mir die Karte noch sympathischer (VfB hin oder her). :)

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  • Nochmal zur VfB-Fankarte:


    Ich habe heute damit getankt, und tatsächlich ist ein paar Stunden später der Kontostand aktuell. Der Umsatz als solcher wird allerdings nicht angezeigt.


    Eine unschöne Abzockklausel findet sich im übrigen in den AGB und dem Preis-/Leistungsverzeichnis der Karte:


    Eine Gebühr für die Nichtrückgabe einer abgelaufenen, ungültigen Karte, also von etwas, was für die Bank (und für jeden anderen) vollkommen wertlos ist. Erinnert stark an das berüchtigte "SIM-Kartenpfand" bzw. die Gebühren für die Nichtrückgabe von SIM-Karten, die schon gerichtlich für unwirksam erklärt wurden.


    Früher war diese Klausel wohl noch aggressiver, und galt sofort ab Ablauf der Karte (Link). Ich halte allerdings auch die jetzige Klausel für unzulässig.

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    Original geschrieben von fiestaforever
    Eine Gebühr für die Nichtrückgabe einer abgelaufenen, ungültigen Karte, also von etwas, was für die Bank (und für jeden anderen) vollkommen wertlos ist. Erinnert stark an das berüchtigte "SIM-Kartenpfand" bzw. die Gebühren für die Nichtrückgabe von SIM-Karten, die schon gerichtlich für unwirksam erklärt wurden.


    Ich halte allerdings auch die jetzige Klausel für unzulässig.


    Naja... so ganz kann ich dem Vergleich nicht zustimmen.
    Es gibt ja einen wesentlichen Unterschied zu den SIM-Karten:
    Der Karteninhaber hat weiterhin Anspruch auf das aufgeladene Guthaben.
    Dieses muss die Bank auch gewährleisten.


    Insofern könnte man das auch als eine Art "Kontoführungsgebühr" ansehen, welche die Bank da erhebt. Diese finde ich auch in der Höhe nicht völlig unangemessen - jedenfalls nicht "abzockend".


    Ähnliches kennen einige andere (Moneybookers, Netteller) in Form einer Inaktivitätsgebühr auch.

  • Abgesehen davon, dass ich jegliche Art von "Inaktivitätsgebühr" jedenfalls nach deutschem AGB-Recht (und hier hinkt eben auch der Vergleich mit Moneybookers oder Netteller, weil das ausländische Karten sind) für unzulässig halte, finde ich den Vergleich mit SIM-Kartenpfand oder sonstigen frei erfundenen Vertragsbeendigungsgebühren durchaus passend.


    In beiden Fällen KANN der Karteninhaber die Karte gar nicht mehr nutzen (anders als in den Fällen von "Inaktivität" immer noch laufender Vertragskarten), und letztlich geht es auch in beiden Fällen darum, dass eine Seite sich lustig eine Schuld gegenüber der anderen mittels Phantasiegebühren klein- bzw. wegrechnet.


    Es kostet die Bank IMHO gar nichts, ein Guthaben (aus der Sicht der Bank: eine Schuld gegenüber dem Vertragspartner) zu "verwalten", weil ein Datensatz mehr oder weniger im Datenbestand eigentlich keine Kosten verursacht.


    Deshalb habe ich keine Probleme, den "Abzock"-Begriff aufrecht zu erhalten. Das heißt natürlich nicht, dass nicht andere ähnliche hinterhältige Klauseln im Arsenal haben. Aber ich habe mir halt nur diese Karte genauer angesehen, weil ich diese Karte habe.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Insofern könnte man das auch als eine Art "Kontoführungsgebühr" ansehen, welche die Bank da erhebt. Diese finde ich auch in der Höhe nicht völlig unangemessen - jedenfalls nicht "abzockend".

    Sehe ich auch so, die 10€ Kartengebühr gelten ja nur für die Zeit der Kartengültigkeit und nicht mehr danach. Gibt es übrigens auch bei der klassischen Postbank Sparcard - Gebühr 1€ monatlich, wenn drei Jahre keine Umsätze (die jährlichen Zinsgutschriften zählen nicht dazu) angefallen sind - damit will man solche Forderungen bis auf Null reduzieren, die erst nach Jahren von Schubladendasein geltend gemacht werden.


    Der Bank entstehen durchaus Kosten für derartige Datensätze, denn wegen der prinzipiellen Rückzahlpflicht müssen Rücklagen gebildet und jedes Mal im Jahresbericht ausgewiesen werden.


    Ich konnte meine Prepaid-KK damals übrigens pünktlich vor Ablauf auf genau 0,00€ leeren - bei einem Kauf im Saturn höflich gefragt, ob ich den Rechnungsbetrag splitten kann - zunächst das Restguthaben der Prepaidkarte (hatte ich vorher online ermittelt, es waren weniger als 2€) und dann die Differenz zum Gesamtbetrag mit einer anderen Zahlweise. Dafür muss die Kassiererin nur zweimal die entsprechenden Beträge in die Kasse tippen.

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