Prepaid-Kreditkarte mit Online-Abfrage v.a. für Online-Auslandseinsatz

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Dass Dir das noch nicht untergekommen ist, bedeutet nicht, daß es das nicht gibt :D .
    Versuche mal, nachts an einer Automatentankstelle mit einer Karte zu bezahlen, die über keinen PIN verfügt.
    Oder versuche generell an einer Automatentankstelle mit Unterschrift zu bezahlen. Glaub mir, das wird nichts...


    Es scheint von der Gewinnspanne des Merchants abzuhängen, welche Kartenzahlungsautorisierungen er akzeptiert.


    rmol und ich sprechen nur von bedienten Terminals und Du kommst wieder mit Automaten. Das ist eine andere Welt.


    Gruß
    Tommy

  • Ich habe mir noch einmal die AGB der VfB-Fankarte angesehen (3,33 Jahresgebühr sind schon ein verlockendes Angebot, bin ja nicht komplett beratungsresistent ;))


    Die haben unter Punkt 12. eine böse Überraschung parat:


    Im Klartext: Wenn man versehentlich die 2000-Euro-Aufladegrenze (pro Kalenderjahr) überschreitet, ist die Karte futsch. Ich nehme an, dass die Bank dann wenigstens (vermutlich nur gegen Ausweisvorlage) das Guthaben erstattet, dazu steht aber nirgendwo was.


    Also immer schön über die Aufladungen Buch führen... :D


    Ich finde das übertrieben hart, eine Abweisung der Aufladung hätte es auch getan.

    Vertrauensliste: 1 2 3 4

  • Das GWG treibt einige Firmen zu merkwürdigen Entscheidungen. ;)
    Man munkelt, das die KK-Organisationen in naher Zukunft auch bei Prepaid-KK
    unabhängig vom jährlichen Aufladebetrag eine Identifizierung vorschreiben.
    Dann dürfen sich solche Probleme erledigt haben. Dafür gibt es dann andere.


    Gruß
    Tommy

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Dass Dir das noch nicht untergekommen ist, bedeutet nicht, daß es das nicht gibt :D .

    Klar, es gibt vieles was mir noch nicht untergekommen ist. Du wirst mir ja wohl hoffentlich ein Beispiel eines Terminals mit Bedienung nennen können, was nur PIN akzeptiert :cool: - bisher hast du nämlich ausschließlich Automaten genannt.


    Bezüglich der Autorisierungsmethoden glaube ich gelesen zu haben, dass sie sich vor allem in der Haftung unterscheiden - PIN-Autorisierung ist für den Händler am sichersten, am unsichersten natürlich gar keine Autorisierung. Branche glaube ich weniger, denn an den meisten Terminals autorisiere ich Zahlungen mit meiner Targobank Visa mit PIN, solche mit der Advanzia Mastercard jedoch mit Unterschrift.


    fiestaforever: wenn die maximale Auflademenge so kritisch ist, dann lieber mehrere Karten ordern. Ist aber in der Tat ein außergewöhnlicher Paragraph, den du da gefunden hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Ich finde das übertrieben hart, eine Abweisung der Aufladung hätte es auch getan.
    Wie sollen die das "ablehnen", wenn man bspw. eine Bareinzahlung macht?


    [QUOTE] Original geschrieben von fiestaforever
    Ich nehme an, dass die Bank dann wenigstens (vermutlich nur gegen Ausweisvorlage) das Guthaben erstattet, dazu steht aber nirgendwo was.


    Endet die Nutzungsberechtigung, wird ein etwaiges Kartenguthaben gegen Rückgabe der Karte an die Bank auf ein vom Karteninhaber angegebenes Girokonto überwiesen.


    http://ad.vfb.de/sonstiges/dow…VfB_Fankarte_Dez_2011.pdf


    (kleines Einschränkung: In dem PDF ist mindestens ein offensichtlicher, vermutlich redaktioneller Fehler drin)

  • Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Das ist immerhin deutlich besser als bei der KisCard Maxx, die ich heute von der Tanke geholt habe


    "Ein Vertragsverhältnis über die Ausgabe und Nutzung einer Prepaid Card kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Bank zustande
    (...)
    Payango ist jederzeit berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen, den Benutzeraccount zu kündigen"


    Kartenbedingungen:


    "Die Genehmigung einzelner Prepaid Kreditkartenumsätze führt nicht zur Einräumung eines Kredites, sondern wird durch Lastschrift vom Referenzkonto des Antragstellers eingezogen.


    Beträge, die nicht aus dem Kartenguthaben gedeckt werden können, sind sofort fällig und werden dem Referenzkonto belastet."


    "Die Bank kann den Prepaid Kreditkartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens einmonatigen Kündigungsfrist kündigen"

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Bezüglich der Autorisierungsmethoden glaube ich gelesen zu haben, dass sie sich vor allem in der Haftung unterscheiden - PIN-Autorisierung ist für den Händler am sichersten, am unsichersten natürlich gar keine Autorisierung. Branche glaube ich weniger, denn an den meisten Terminals autorisiere ich Zahlungen mit meiner Targobank Visa mit PIN, solche mit der Advanzia Mastercard jedoch mit Unterschrift.


    Solange der Händler ein EMV-fähiges (Chip+PIN bei KK) Terminal einsetzt, ist er aus dem Schneider.
    Welche Autorisierungsmethode-Methode die Karte dann "wünscht" kann ihm egal sein.
    Dann hat das Karten-ausgebende Institut im Missbrauchsfall den schwarzen Peter.


    Gruß
    Tommy

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Wie sollen die das "ablehnen", wenn man bspw. eine Bareinzahlung macht?


    Natürlich können die das ablehnen, auch bei Bareinzahlungen. Selbst wenn sie die Zahlung nicht zurücküberweisen können, können sie die Aufladung der Karte unterlassen und das überschüssige Geld auf dem Sammelkonto belassen oder auf ein weiteres Sammelkonto buchen, von dem es gegen Identitätsnachweis zurückerstattet werden kann. Weder technisch noch buchhalterisch ein Problem. Den Karteninhaber kann man ja im Online-Portal davon benachrichtigen. Man muss ihm nicht gleich die Karte wegreißen.


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Endet die Nutzungsberechtigung, wird ein etwaiges Kartenguthaben gegen Rückgabe der Karte an die Bank auf ein vom Karteninhaber angegebenes Girokonto überwiesen.
    http://ad.vfb.de/sonstiges/dow…VfB_Fankarte_Dez_2011.pdf


    Ich nehme an, damit ist (nur) ein deutsches, identitätsgeprüftes Girokonto gemeint.



    Verstehe jetzt nicht, was das besagen soll und was es mit dem Zitat von mir zu tun hat. Ich schrieb doch schon, dass die Aufladegrenzen der VfB-Karte deutlich besser sind als die der (identitätsnachweislosen, mit Identitätsnachweis sieht es deutlich besser aus) KisCard Maxx (und Black).


    Die zitierten Bedingungen sind zwar interessant, zeigen aber keinen Zusammenhang zwischen (ggf. versehentlichen) Zuviel-Aufladungen und einer Kündigung der Karte (eine Kündigung mit Sechs-Wochen- oder Monats-Frist ist übrigens etwas völlig anderes als eine sofortige Sperre und Einziehung, nicht?). Aber gut zu wissen, dass hier auch ein Durchgriffsrisiko per Lastschrift bei "geduldeter Überziehung" besteht (ähnlich wie bei Ikano).


    Wo sind denn diese Bedingungen zu finden? Ich habe sie bisher noch nicht gesehen.


    Mit Registrierung und Identitätsnachweis hat die KisCard im übrigen deutlich großzügigere Limits als die VfB-Karte. Und es bleibt die nur 1%ige Fremdwährungsgebühr.

    Vertrauensliste: 1 2 3 4

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1 Man munkelt, das die KK-Organisationen in naher Zukunft auch bei Prepaid-KK unabhängig vom jährlichen Aufladebetrag eine Identifizierung vorschreiben.


    Gerade Prepaid Karten werden gesetzlich lediglich als "elektronische Geldbörse" behandelt, mit verschiedenen Identifizierungsleveln abhängig vom Umsatz/ Aufladebetrag. Für sehr niedrige Aufladelevel wird es nie Identifizierungen geben. Der Kauf einer solchen Karte ist juristisch dasselbe, wie wenn Du Geld von einer Brieftasche in die andere steckst.

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1 Solange der Händler ein EMV-fähiges (Chip+PIN bei KK) Terminal einsetzt, ist er aus dem Schneider. Welche Autorisierungsmethode-Methode die Karte dann "wünscht" kann ihm egal sein.


    Das ganze wird nicht richtiger, wenn es öfter wiederholt wird.


    Zitat

    Dann hat das Karten-ausgebende Institut im Missbrauchsfall den schwarzen Peter.


    Der Kartenissuer hat niemals den schwarzen Peter, weil er Geld lediglich im Auftrag des Karteninhabers transferiert.


    Den schwarzen Peter hat im Beispiel derjenige, der Kreditkartenzahlungen akzeptiert. Wenn dieser eine Zahlung mit PIN akzeptiert, muß er drastisch weniger Gebühren an seinen Terminal- Dienstleister abdrücken, weil das Betrugsrisiko sehr klein ist (oder er trägt je nach Vertrag das Betrugsrisiko selber, und zahlt immer wenig Gebühren). Wenn er eine Zahlung per Unterschrift akzeptiert, zahlt er viel Gebühren.

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