Prepaid-Kreditkarte mit Online-Abfrage v.a. für Online-Auslandseinsatz

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Gibt es übrigens auch bei der klassischen Postbank Sparcard - Gebühr 1€ monatlich, wenn drei Jahre keine Umsätze (die jährlichen Zinsgutschriften zählen nicht dazu) angefallen sind


    Diese Inaktivitätsgebühr finde ich bei der Postbank weder in den AGB noch im Preis-/Leistungsverzeichnis. Habe ich wg. eigener Betroffenheit nachgeschaut.

    Zitat

    damit will man solche Forderungen bis auf Null reduzieren, die erst nach Jahren von Schubladendasein geltend gemacht werden.


    Was die wollen, ist irrelevant. Ich würde auch gerne alte Schulden einfach wegdefinieren. Dafür gibt es das Rechtsinstitut der Verjährung.


    Zitat

    Der Bank entstehen durchaus Kosten für derartige Datensätze, denn wegen der prinzipiellen Rückzahlpflicht müssen Rücklagen gebildet und jedes Mal im Jahresbericht ausgewiesen werden.


    Nein. Das ist eine Verbindlichkeit (Schuld). Die stand schon vorher in der Bilanz. Zusätzliche (!) Kosten entstehen der Bank keine. Rücklagen sind sowieso etwas anderes.


    Zitat

    Ich konnte meine Prepaid-KK damals übrigens pünktlich vor Ablauf auf genau 0,00€ leeren - bei einem Kauf im Saturn höflich gefragt, ob ich den Rechnungsbetrag splitten kann - zunächst das Restguthaben der Prepaidkarte (hatte ich vorher online ermittelt, es waren weniger als 2€) und dann die Differenz zum Gesamtbetrag mit einer anderen Zahlweise. Dafür muss die Kassiererin nur zweimal die entsprechenden Beträge in die Kasse tippen.


    Das ist zumindest ein guter Tip.

    Vertrauensliste: 1 2 3 4

  • Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Diese Inaktivitätsgebühr finde ich bei der Postbank weder in den AGB noch im Preis-/Leistungsverzeichnis. Habe ich wg. eigener Betroffenheit nachgeschaut.

    Es stand ziemlich versteckt im Preis-/Leistungsverzeichnis bei den Sparprodukten, auch in den hiesigen Banken-Threads wurde darüber diskutiert. Bin aber zu faul das jetzt nochmal zu recherchieren. :D


    Hier aber dennoch eine andere Quelle, demnach ist jedoch nur das klassische Sparbuch mit geringem Guthaben betroffen:
    http://www.discountfan.de/arti…-kostenpflichtig-2677.php



    Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Nein. Das ist eine Verbindlichkeit (Schuld). Die stand schon vorher in der Bilanz. Zusätzliche (!) Kosten entstehen der Bank keine. Rücklagen sind sowieso etwas anderes.

    Rückstellungen und nicht Rücklagen waren gemeint, glaube das ist die korrekte Bezeichnung. Aber egal wie das heißt, natürlich entstehen Kosten für die Verwaltung derartiger "unnötiger" Datensätze - sei es nur schierer Speicherplatz oder wenn Daten von einer Datenbank in die andere gewälzt werden müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Rückstellungen und nicht Rücklagen waren gemeint, glaube das ist die korrekte Bezeichnung.


    Es ist auch keine Rückstellung. Es ist einfach eine Verbindlichkeit, die vorher wie nachher in der Bilanz steht. Der Ablauf der Kartengültigkeit ändert daran nichts.

    Zitat

    Aber egal wie das heißt, natürlich entstehen Kosten für die Verwaltung derartiger "unnötiger" Datensätze - sei es nur schierer Speicherplatz oder wenn Daten von einer Datenbank in die andere gewälzt werden müssen.


    Die Kosten sind aber schwerlich meßbar und eigentlich nur theoretischer Natur. Die automatische EDV-technische Verwaltung von 1 Mio. Kunden kostet praktisch dasselbe wie die von 100.000 Kunden.
    Insbesondere, wenn die fraglichen Kunden gerade KEINE Geschäftsvorfälle produzieren.
    Wahrscheinlich handelt es sich hier um einen unzulässig pauschalierten (weil viel zu hohen) Schadensersatz.


    Ich würde außerdem wirklich gerne mal sehen, dass die Gerichte die hinterlistigen Klauseln nach dem folgenden Strickmuster zerlegen:
    "Wir erheben eine Gebühr. In den Fällen ... <folgen Kriterien, die für 90-99% aller Fälle zutreffen> verzichten wir darauf."
    Damit bleiben für den angeblichen Regelfall in der Praxis nur wenige Ausnahmefälle übrig, und (nur) die waren in Wirklichkeit auch von Anfang an gemeint. Weil die Herrschaften aber wissen, dass sie damit nicht durchkommen, wenn sie die Gebühren nur für genau diese Ausnahmefälle erheben, konstruieren sie dieses verlogene Regel-Ausnahme-Verhältnis.
    Das betrifft jetzt eher den Postbank- als den VfB-Fall, tritt aber auch in anderen Zusammenhängen auf (Bsp.: Advanzia, die versucht so eine nachträgliche Zinspflicht ab Transaktionsdatum zu konstruieren, wenn man auch nur in geringstem Maße zuwenig oder zu spät die Rechnung bezahlt).


    Ach, noch etwas: Solche Gebühren sind m.E. nicht nur deshalb Abzocke, weil ihnen keine ernstzunehmenden zusätzlichen Kosten gegenüberstehen, sondern die Bank im Gegenteil sogar noch vom Zinsgewinn auf die stehengelassenen Guthaben profitiert. Was die Postbank sogar indirekt zugibt, weil sie die Gebühr den Berichten zufolge ab 60 EUR Guthaben nicht erhebt. Was aber wiederum andererseits eine völlig willkürliche Grenzziehung ist.

    Vertrauensliste: 1 2 3 4

  • Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Diese Inaktivitätsgebühr finde ich bei der Postbank weder in den AGB noch im Preis-/Leistungsverzeichnis. Habe ich wg. eigener Betroffenheit nachgeschaut.


    https://www.postbank.de/privat…hnis_923_959_000_0113.pdf


    5.8 Monatliches Entgelt für die Kontoführung Entgelt für die Kontoführung für Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist
    pro Monat 1,00 EUR


    Das Entgelt wird nicht erhoben, wenn
    • der Kontoinhaber minderjährig ist oder mehrere Konten bei der Bank unterhält oder
    • das Sparkonto ein Guthaben von mehr als 60 EUR aufweist oder
    • in den letzten fünf Jahren auf dem Sparkonto Ein- oder Auszahlungen zu verzeichnen sind.


    Gilt meines Erachtens auch für SparCards.

  • Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Insbesondere, wenn die fraglichen Kunden gerade KEINE Geschäftsvorfälle produzieren.

    Gerade dann verdient die Bank ja nichts an den liegengelassenen Geldern (Niedrigzinsperiode!) und hat nur die Verwaltungskosten. Interessanter für die Bank sind aktive Konten, bei denen regelmäßig Disagio für KK-Benutzung anfällt.


    Die 10€ Gebühr für 3 Jahre Kartengültigkeit hälst du ja für angemessen, und in der Zeit verdient die Bank zusätzlich an den Umsätzen. Warum sollte sie danach und ohne Umsatzbeteiligung das Konto bis zum St. Nimmerleinstag kostenlos führen?
    Es mag wohl ein Recht auf Guthabenerhalt geben, nicht aber auf ständig kostenfreie Kontoführung.


    Aha, dann hat die Postbank das also abgemildert von 3 auf 5 Jahre kostenlose Nutzung bei Transaktionslosigkeit - war mir auch neu. Ja, hatte ebenfalls in Erinnerung dass es auch für Sparcards gilt.

  • Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Wahrscheinlich handelt es sich hier um einen unzulässig pauschalierten (weil viel zu hohen) Schadensersatz.


    Wieso denn Schadenersatz?
    Gerade der Postbank entsteht doch kein Schaden.
    Sie führen ein Konto und erbringen damit eine (in diesem Falle ggf. entgeltpflichtige) Dienstleistung.


    Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Die Kosten sind aber schwerlich meßbar und eigentlich nur theoretischer Natur. Die automatische EDV-technische Verwaltung von 1 Mio. Kunden kostet praktisch dasselbe wie die von 100.000 Kunden.


    Ja, die Kosten sind vielleicht schwer messbar. Aber langfristig müssen sie sie keinesfalls "nur theoretischer Natur" sein. Auch nicht rein EDV-technisch.
    Als praktisches Beispiel - wenn man einschlägige Berichte zugrunde legt - macht damit beispielsweise gerade die Santander Consumer Bank im Zuge ihrer EDV-Umstellung diese Erfahrung. Jedem Konto liegt ein Kundenstammsatz zugrunde. Bei Neuabschluss eines anderen Produkts muss man diese zusammenführen, ggf. widersprüchliche Sachverhalte aufklären, etc.:


    Und gerade auf die Postbank bezogen: bei den Sparkonten handelt es sich um Anlagen, welche einen - wenngleich in den gebührenpflichtigen Fällen marginalen - Zinsertrag generieren.
    Diesem steht allerdings u.a. die relativ aufwendige steuerliche Behandlung entgegen, so bspw. in Deutschland meines Wissens ein Steuereinbehalt an der Quelle, unter Feststellung und Berücksichtigung des Kirchensteuerstatus, eines allfälligen Freistellungsauftrags, dennoch Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern, etc.


    So sehr ich glaube, dass dies heutzutage zu einem grossen Teil automatisiert und völlig problemlos geschieht, so sehr glaube ich aber auch, dass es trotzdem einen nicht zu unterschätzenden Aufwand auf Bankenseite bedeutet - und gerade der kleine, problematische Teil einen relativ hohen Aufwand verursacht.


    Und das soll eine Bank bei einem Guthaben im zweistelligen EURO-Bereich und minimalen Zinserträgen alles gratis erledigen? Ich fände es durchaus plausibel, dass das nicht so kostendeckend ist, dass ein Gericht da zum Urteil einer ungerechtfertigten Gebühr für eine "nicht nennenswerte" Leistung kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol Ich konnte meine Prepaid-KK damals übrigens pünktlich vor Ablauf auf genau 0,00€ leeren - bei einem Kauf im Saturn.


    Profis leeren Prepaid- MasterCards/VISA Cards durch Kauf eines Amazon- Gutscheines exakt im Wert des Restguthabens (z.B. 1,76€). Dieser Gutschein wird dann auf den Amazon- Account aufgebucht.

  • Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever Abgesehen davon, dass ich jegliche Art von "Inaktivitätsgebühr" jedenfalls nach deutschem AGB-Recht...für unzulässig halte


    Das wird leider auch nicht wahrer, wenn Du es noch ein paarmal wiederholst.
    Eine Gebühr für Nichtnutzung oder Wenignutzung ist absolut rechtssicher, zumindest wenn man den Name in "Kontoführungsgebühr" ändert.
    Es sollte eigentlich jeder hier wissen, daß z.B. das Girokonto der Bank 1822 monatlich nix kostet, solange monatlich 1 Umsatz passiert (ansonsten mehrere Euro/ Monat). Es gibt auch diverse andere Konten/ Produkte, welche ab einer von der Bank festgelegten Schwelle der Wenignutzung/ Nichtnutzung Gebühren kosten (z.B. diverse Konten kosten ab monatlich 1000€ Geldeingang nichts).


    Völliger Unsinn ist auch, daß die Verwaltung von Datensätzen nichts kostet. Alleine die Anbindung von Karten an die Zahlungssysteme kostet jährlich mindestens mehrere Euro pro Karte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Alleine die Anbindung von Karten an die Zahlungssysteme kostet jährlich mindestens mehrere Euro pro Karte.

    Wobei es bei der Gebühr für die VfB-Karte gerade um deaktivierte Karten ging, die also nicht mehr an Zahlungssysteme gebunden sind.


    Ja, der Tipp mit Amazon-Gutscheinen zum Restguthabenverbrauch ist auch nicht schlecht.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol Wobei es bei der Gebühr für die VfB-Karte gerade um deaktivierte Karten ging, die also nicht mehr an Zahlungssysteme gebunden sind.


    Wenn ich dran denke, frage ich mal auf Arbeit nach, wie das gehandhabt wird.
    Wahrscheinlich muß mindestens ein Verrechnungskonto für jede dieser "inaktiven" Karten geführt werden. Einfach so die restlichen Gelder auf ein Sammelkonto schieben, und eine Datenbank über deren Zusammensetzung führen, wird nicht reichen (alleine wegen evtl. Steuerbescheinigungen für die Karteninhaber etc.), und wegen der Vorgaben der Einlagensicherung.

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