ZitatOriginal geschrieben von Applied
https://www.postbank.de/privat…hnis_923_959_000_0113.pdf
5.8 Monatliches Entgelt für die Kontoführung
(...)
Gilt meines Erachtens auch für SparCards.
Das habe ich wohl übersehen. Dürfte wohl auch für SparCards gelten (die ja auch als Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist definiert sind).
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Gerade dann verdient die Bank ja nichts an den liegengelassenen Geldern (Niedrigzinsperiode!) und hat nur die Verwaltungskosten. Interessanter für die Bank sind aktive Konten, bei denen regelmäßig Disagio für KK-Benutzung anfällt.
Die Bank verdient immer, egal wie hoch das Zinsniveau ist, an der Differenz zwischen Guthaben- und Kreditzinsen. Der Begriff "Disagio" ist wohl etwas schief. Natürlich verdient die Bank an anteiligen Provisionen für Umsätze (wie sich das zwischen der Kreditkartengesellschaft und der Bank aufteilt, weiß ich nicht). Deshalb sind unbewegte Guthabenkonten aber noch kein schlechtes Geschäft. Natürlich ist es aber noch viel profitabler, wenn man das Guthaben ganz einkassieren kann.
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Die 10€ Gebühr für 3 Jahre Kartengültigkeit hälst du ja für angemessen, und in der Zeit verdient die Bank zusätzlich an den Umsätzen. Warum sollte sie danach und ohne Umsatzbeteiligung das Konto bis zum St. Nimmerleinstag kostenlos führen?
Es mag wohl ein Recht auf Guthabenerhalt geben, nicht aber auf ständig kostenfreie Kontoführung.
Eben: Es gibt m.E. ein "Recht auf Guthabenerhalt", genauer: dass die Bank ihre Schuld beim Karteninhaber begleicht und ihm sein Guthaben auszahlt. "Kontoführung" alleine kostet die Bank praktisch gar nichts. Andere Leistungen, als auf dem Geld zu sitzen, erbringt sie ja bei abgelaufener Karte nicht mehr. Und auf dem Geld sitzt es sich komfortabel.
Mit der "angemessenen" Jahresgebühr liegt das ein bisschen anders: Es gibt ja tatsächlich Kosten für die Produktion und den Vertrieb der Karten, und Personal für Einrichtung der Konten und Kundenbetreuung braucht man auch. Das muss man natürlich irgendwie auf die Kartenlaufzeit umlegen (sofern man es nicht über Provisionsanteile bei Kartenzahlungen gegenfinanziert). Das ist aber mit ein paar Dateileichen, die in der EDV mitgeschleppt werden, kaum vergleichbar.
ZitatOriginal geschrieben von Applied
Wieso denn Schadenersatz?
Gerade der Postbank entsteht doch kein Schaden.
Die Aussage mit dem pauschalierten Schadensersatz bezog sich mehr auf die VfB-Karte und nicht so sehr auf den Postbank-Fall.
Im VfB-Fall scheint mir das ziemlich eindeutig ein Fall von pauschaliertem Schadensersatz zu sein (das muss ja nicht so heißen): Du bist verpflichtet, die Karte nach Ablauf zurückzugeben, du verletzt die Pflicht, indem du die Karte nicht zurückgibst, die Bank muss daher mit immensen Kosten (= Schaden) das übriggebliebene Guthaben weiter verwalten und darf dir dafür eine vorher festgelegte (= pauschalierte) Gebühr (= Schadensersatz) in Rechnung stellen.
Bei der Postbank liegt der Fall etwas anders.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Das wird leider auch nicht wahrer, wenn Du es noch ein paarmal wiederholst.
Eine Gebühr für Nichtnutzung oder Wenignutzung ist absolut rechtssicher, zumindest wenn man den Name in "Kontoführungsgebühr" ändert.
(...)
Völliger Unsinn ist auch, daß die Verwaltung von Datensätzen nichts kostet. Alleine die Anbindung von Karten an die Zahlungssysteme kostet jährlich mindestens mehrere Euro pro Karte.
Wenn Du so starke Worte ("wird auch nicht wahrer, wenn...", "Völliger Unsinn") bemühst, dann nenne mir doch mal ein paar zumindest obergerichtliche Urteile, in denen diese Gebühren als "absolut rechtssicher" bestätigt worden sind.
Ich habe auf die Schnelle weder in die eine oder andere Richtung etwas gefunden.
Das Kostenblabla halte ich für Nebelkerzen. So etwas wie Kosten einer "Anbindung an Zahlungssysteme" ist zumindest technisch lächerlich, jedenfalls als jährliche (!) Kosten. Es mag irgendwelche Gebühren seitens der Kreditkartenfirmen pro Karte geben, aber dieser "Schaden" müsste eben beziffert werden, um ihn geltend zu machen, und kann nicht als "Kontoführungsgebühr" pauschaliert werden.
Trotzdem bedanke auch ich mich für den Tip mit den Amazon-Gutscheinen.
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Wobei es bei der Gebühr für die VfB-Karte gerade um deaktivierte Karten ging, die also nicht mehr an Zahlungssysteme gebunden sind.
Eben.
Ganz allgemein möchte ich noch einmal betonen, dass die Banken schon seit Jahrzehnten immer gerne die Kosten-vs.-Gebühren-Karte spielen, und sich beim Thema "Zinsgewinn" (aus der Differenz zwischen Guthaben- und Kreditzinsen) dagegen sehr bedeckt halten...
Übrigens ist auf dem VfB-Online-Kartenkonto mein gestriger erster und einziger Kartenumsatz (an der Tanke) nicht aufgeführt, obwohl das Kartenguthaben praktisch in Echtzeit verringert wurde.