Hi,
folgende Situation.
Ich bin vor einem Jahr in eine Wohnung eingezogen, welche vom Vormieter vor der Übergabe gestrichen wurde. Da die Wohnung für mich mehr oder weniger nur eine Übergangslösung war, hing an den Wänden nahezu nichts. Schlafzimmer, Flur, Bad und Küche sind im Einzugszustand.
Im Wohnzimmer hingen zwei Schränke. Die Löcher habe ich zugespachtelt und ausgebessert. Sieht man nichts von.
Im Mietvertrag ist die Schönheitsklausel gestrichen (siehe Links).
https://dl.dropbox.com/u/4018437/1.jpg
https://dl.dropbox.com/u/4018437/2.jpg
Meine Vermieter wollen nun, dass ich die Wohnung nun auch wieder weiss streiche. Wenn ich alles richtige im Internet recherchiert habe, bin ich da gar nicht zu verpflichtet.
Nun zu meiner Frage: Bin ich verpflichtet die Wohnung zu streichen (ob es nun Sinn macht oder nicht sei mal dahingestellt)?
Danke und Gruß
Sebastian