o2: Rücklastschrift -Gebühr von 19 EUR rechtlich zulässig?

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Dieses "ich habe Kosten, aber ich will sie nicht veröffentlichen"-Geeirere könnte man vor Gericht nicht durchhalten, weswegen die Branche ein Verfahren letztlich scheut, und auch Du eine klar belegte Aussage scheust, weil die Bank ja nicht will, daß die Konditionen der Lastschriftinkassovereinbarung publik werden.

    Häh, was will ich nicht? Du hast mein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen, den es wurde gesagt das O2 keine Kosten für einen Rückläufer hat. Aus Erfahrung kann ich sagen das sie welche habe, in welcher Höhe das werden sie öffentlich nicht darlegen, da es im Vertrag mit der Hausbank geregelt ist.


    Selbstverständlich müssen sie die Buchse runterlassen, wenn das vor Gericht landet, allerdings gibt es regelmässig keine Verhandlungen, welche durch Kunden initiiert werden, da vorher ein Vergleich bzw. "aus Kulanz" darauf verzichtet wird. Daher begrüße ich das Vorgehen der Verbraucherzentrale, ich hoffe du hast endlich meine sicht der Dinge verstanden!



    Zitat

    Aber ohne Butter bei die Fische braucht es der Kunden und uns erstmal nicht zu jucken, und der Kunde kann anhand der bekannten Kostenfaktoren reklamieren. "Dem Kunden steht der Nachweis frei" und die NB wollen es nicht widerlegen.

    Nichts anderes sage ich auch, daher habe ich auch gesagt das dein 1. beitrag so pauschal Blödsinn war. Da hatte ich am Stammtisch schon bessere Versionen gehört.


    Zitat

    Ein Blick in die von mir verlinkte P/L-Verzeichnis hätte übrigens die Erkenntnis gebracht, daß die Banken nunmehr dem Kunden kostenpflichtig (hier für 5,50 €) mitteilen können, wenn eine Lastschrift auf ihrem Konto nicht eingelöst wird, womit sich die Sorge vor einem RL-Sport erübrigt.

    Du verstehst es tatsächlich nicht. Die Benachrichtigung das eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann (mangels Deckung) gabe es vorher schon und diese hat bis 2011 55 Cent gekostet, jetzt haben die Banken die "Servicepauschalen" für die Benachrichtigung angepasst. Das hat aber immer noch nichts mit den Kosten zu tun, welcher der auftraggeber (in dem Fall O2 hat)


    Egal EOC mit dir und trotzdem ein schönes Weihnachtsfest.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Konkret war es E-Plus. Da scheint aber keinen großen Eindruck gemacht zu haben, denn E+ nimmt nach wie vor die 15 €. Ich habe auch nur einen Beschluss des OLG Brandenburg im einstweiligen Rechtsschutz gefunden. Vielleicht läuft das Hauptsacheverfahren auch noch..


    Nicht korrekt. E-Plus berechnet seit Monaten nur noch 8,50€ für eine Rücklastschrift. Blau.de berechnet 9,50€ meines Wissens nach. Die 15€ werden bei E-Plus schon seit Monaten nicht mehr berechnet.


  • Da mißverstehst Du mich leider: selbstverständlich schlägt die neue, nun in der Regel höhere Benachrichtigungsgebühr nur beim Verbraucher auf - dies wird in jetzt ja demotivieren, daraus den von Dir befürchteten RL-Sport zu machen.


    Der Hintergrund der nun möglichen, höheren "Servicepauschale" (statt nur Portokosten) ist ja das neue Verhältnis zwischen den Beteiligten:


    http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/izvframe.html


    "Neue AGB und Lastschriftbedingungen Juli 2012


    Jeder, der ein deutsches Girokonto hat, hat im Frühjahr 2012 ein Anschreiben seiner Bank bekommen, mit dem ihm, mehr oder weniger verständlich erläutert, die neuen Sonderbedingungen für das Lastschriftverfahren mitgeteilt wurden.
    Eine der Hauptänderungen betrafen das Lastschriftverfahren, speziell die Anpassung der Regelungen zur Einzugsermächtigung.
    ...


    Die wesentlichen Änderungen


    Die Einzugsermächtigungslastschrift gilt zukünftig auch als gegenüber der Zahlstelle vorautorisierte Lastschrift ..., nicht mehr als nachträglich durch Schweigen genehmigt. Aus dem bisherigen 2-Parteien Verhältnis (Zahlungspflichtiger - Gläubiger) wird so ein 3-Parteien Verhältnis (Gläubiger - Zahlungspflichtiger - Zahlstelle) konstruiert.
    ...
    Bei der Nichteinlösung von berechtigten Lastschriften kann die Zahlstelle, zum Beispiel mangels Deckung, zukünftig ein Benachrichtigungsentgelt berechnen.
    (Dies war bei der Einzugsermächtigung vorher nicht möglich, da keine Weisung an die Zahlstelle zur Kontobelastung vorlag. Viele Banken hatten es versucht und dafür bis zum BGH Ablehnungen kassiert. Da eine Einzugsermächtigung jetzt auch als Weisung an die Zahlstelle gilt, hat sich die Basis für Entgeltberechnungen geändert)"

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • 8,50 Euro Rücklastschriftgebühr bei E-Plus


    Zitat

    Original geschrieben von 0170
    Nicht korrekt. E-Plus berechnet seit Monaten nur noch 8,50€ für eine Rücklastschrift. (...)


    Guter Ansatz und vorbildlich von E-Plus! :top:

    ___________________________________________
    Grüße in die Runde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eli
    bitte keine subtilen Unterstellungen. ich hatte bisher keine Rücklastschrift. Überlege aber evtl. einer Rechnung zu widersprechen und LS zu stornieren.


    Eine Rücklastschrift mangels Deckung und eine Rückgabe wegen Widerspruch sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Soviel subtile Unterscheidung muss schon sein. ;)

    Vertrauensliste: 1 2 3 4

  • Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Eine Rücklastschrift mangels Deckung und eine Rückgabe wegen Widerspruch sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Soviel subtile Unterscheidung muss schon sein. ;)

    Das eine kann sich aus dem anderen ergeben. Die RL-Gühren werden mit der nächsten regulären Rechnung wieder als Lastschrift eingezogen.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Re: 8,50 Euro Rücklastschriftgebühr bei E-Plus


    Zitat

    Original geschrieben von 0170
    Nicht korrekt. E-Plus berechnet seit Monaten nur noch 8,50€ für eine Rücklastschrift. Blau.de berechnet 9,50€ meines Wissens nach. Die 15€ werden bei E-Plus schon seit Monaten nicht mehr berechnet.

    Dann sollten sie es so auch in die Preislisten schreiben.

    Zitat

    Original geschrieben von telcafe
    Guter Ansatz und vorbildlich von E-Plus! :top:

    Du hast aber schon gelesen, dass es E+ war, die dazu verurteilt wurden, den Preis runterzusetzen? Vorbildlich wäre es meines Erachtens, wenn sie den Preis von sich aus runtergesetzt hätten und sich nicht erst vor Gericht dagegen gewehrt hätten.


    Marco5 hat ja die Liste der Verbraucherzentrale gepostet, welche Unternehmen direkt eine Unterlassungserklärung abgegeben haben und nicht vor Gericht gezogen sind. Das waren z.B. Fonic und (entgegen der üblichen Meinung hier) sämtliche Drillisch-Gesellschaften.

  • Re: Re: 8,50 Euro Rücklastschriftgebühr bei E-Plus


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    (...) Dann sollten sie es so auch in die Preislisten schreiben. Du hast aber schon gelesen, dass es E+ war, die dazu verurteilt wurden, den Preis runterzusetzen? (...)


    Nein, das hatte ich nicht mitbekommen. Dann sieht die Sache natürlich von der Beurteilung her ganz anders aus!
    Immerhin ist die Sache nun durch und 8,50 Euro halte ich für hinnehmbar.


    Dann sollten die "Verurteilten" dies jetzt schnell in ihre Preislisten übernehmen. :D

    ___________________________________________
    Grüße in die Runde.

  • Re: Re: 8,50 Euro Rücklastschriftgebühr bei E-Plus


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Dann sollten sie es so auch in die Preislisten schreiben.
    .


    Tun sie doch: http://www.base.de/downloads/a…liste_Inland_consumer.pdf


    (5. TEIL:
    Preise für andere EPS-Dienstleistungen)


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Also für eine Rücklastschrift für eine my-Handy-Rate nimmt O2 tatsächlich 19€ Gebühren. Da das natürlich mein Fehler war habe ich den Betrag überwiesen.

    Gruß
    Frank

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