o2: Rücklastschrift -Gebühr von 19 EUR rechtlich zulässig?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Meinst du das etwa ernst? Warum bitte sollte ich als Kunde, der die Rechnungen regelmäßig pünktlich zahlt, diejenigen quersubventionieren, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen und damit (eigene) Kosten beim Netzbetreiber verursachen? Warum soll das unter kostenlosen Kundenservice fallen, wenn der Netzbetreiber seinem Geld hinterher läuft?

    Erzähl mit was du das querfinanziert hast. Oder ist es jetzt für dich plötzlich günstiger geworden?


    O2 hat einfach die Kosten gesenkt um ein Urteil zu vermeiden, denn dann hätten sich alle möglichen Leute gemeldet um Rückforderungen zu stellen.


    Gruß Marco

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