Hallo,
die Verzichtserklärung meiner Vodafone CallYa-Karte habe ich abgeschickt, jetzt lese ich, daß das darauf befindliche Guthaben verfällt!
Ist das richtig?
Kann man das Restguthaben sich nicht zurück überweisen lassen?
Verfällt Rest-Guthaben nach Verzichtserklärung?
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Re: Verfällt Rest-Guthaben nach Verzichtserklärung?
ZitatOriginal geschrieben von tobo267
... jetzt lese ich, daß das darauf befindliche Guthaben verfällt!
Wo liest du das? -
kann es nicht mehr sagen, hab es irgendwo beim googlen gelesen. Sorry.
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Zitat
Original geschrieben von tobo267
kann es nicht mehr sagen, hab es irgendwo beim googlen gelesen. Sorry.
Siehe auch hier http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=401654Ich hätte zuerst Vodafone gefragt statt google
Gruß Marco
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Wieso werden im Jahre 2012 immer noch leichtfertig "Verzichtserklärungen" von Prepaid-Kunden verschickt? :mad: :eek: :gpaul: :gpaul: :gpaul: :o
Und wieso wird man, wenn man wie Tobo eigenverantwortlich eine Suchmaschine befragt, dafür gerüffelt und darauf verwiesen, anstatt einigermaßen "unabhängige" Suchergebnisse auszuwerten, stattdessen gehorsam die willkürlichen und einseitigen Vorschriften des Vertragsgegenübers (hier: VF) zu inhalieren? :flop:
Wie im anderen Thread geschrieben wurde, man soll nicht alles was die Netzbetreiber einem vorsetzen (hier: Prozedere bei Kündigung, die eben keineswegs "Verzicht" erfordert!!), widerspruchslos schlucken ...
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Re: Verfällt Rest-Guthaben nach Verzichtserklärung?
ZitatOriginal geschrieben von tobo267
Ist das richtig?http://www.vodafone.de/infofaxe/233.pdf
ZitatKann man das Restguthaben sich nicht zurück überweisen lassen?
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Zitat
Original geschrieben von iStephan
Wieso werden im Jahre 2012 immer noch leichtfertig "Verzichtserklärungen" von Prepaid-Kunden verschickt? :mad: :eek: :gpaul: :gpaul: :gpaul: :oUnd wieso wird man, wenn man wie Tobo eigenverantwortlich eine Suchmaschine befragt, dafür gerüffelt und darauf verwiesen, anstatt einigermaßen "unabhängige" Suchergebnisse auszuwerten, stattdessen gehorsam die willkürlichen und einseitigen Vorschriften des Vertragsgegenübers (hier: VF) zu inhalieren? :flop:
Wie im anderen Thread geschrieben wurde, man soll nicht alles was die Netzbetreiber einem vorsetzen (hier: Prozedere bei Kündigung, die eben keineswegs "Verzicht" erfordert!!), widerspruchslos schlucken ...
Vielen Dank für diese aufmunternden Worte! Ehrlich!
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