Frage zu km/h-Überschreitung und Bestrafung

  • Hi!


    Ich habe ein "kleines" Problem.Ich bin heute innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von min. 42 km/h von 2 Zivilpolizisten (in einem stinknormalen Astra:rolleyes: ) angehalten worden.Der Wert ist schon abzüglich der Toleranz.Erlaubt waren auf diesem Abschnitt 80 km/h.Der höchste Wert lag bei 146 km/h bei den erlaubten 80 km/h.


    Die Messwerte wurden natürlich von einem geeichten Gerät gemessen und als Beweise dienen so eine Art Kassenbons mit der Angabe der Messstrecke und der Höchstgeschwindigkeit inkl. Uhrzeit.


    Nach dem Bußgeldkatalog wäre nun folgendes hübsche Paket fällig:


    1 x 125€ Strafe + 20€ Bearbeitungsgebühr
    1 x 4 Punkte in Flensburg
    1 x 1 Monat Fahrverbot


    Das letztere ist auch das einzige was mir Kopfschmerzen bereitet.Punkte oder Bufgelder mußte ich noch nie zahlen.Aus der Probezeit bin ich auch raus.


    Der eine Beamte meinte,daß ich mir einen Anwalt nehmen könnte,nur wüßte ich nicht was der an der Tatsache ändern kann.Ich bin leider auf den Führerschein angewiesen,weil ich eine Strecke von 90 Min. Fahrzeit pro Arbeitstag zur Arbeit und wieder zurück abfahren muß.Und das fast täglich.
    Ich bin auch zeitweise als Firmenkurier unterwegs,jedenfalls läge das in meinem Tätigkeitsfeld.


    Nun meine Frage,was ich mit einem Anwalt erreichen könnte,daß ich zumindest von dem Fahrverbot wegkomme.Bestechungsversuche der Beamten oder Flucht vor den Beamten habe ich natürlich gar nicht erst in Erwägung gezogen.


    Weiß jemand Rat? Den Weg zum Anwalt werde ich erst in Angriff nehmen,wenn ich Post bekomme,was in ca. 4-6 Wochen sein wird.Als "Workaholic" bringt mir der Tipp das Fahrverbot in den Urlaub zu legen leider nicht viel.


    Ich weiß ich bin selbst Schuld,daß ich zu schnell gefahren bin und hab mich auch nicht versucht rauszureden,nur würde ich gern auf das Fahrverbot verzichten.



    Gruß das Fragezeichen

  • 42 drüber innerorts? wirst wohl nicht ums Fahrverbot rumkommen.


    Sorry
    Sir

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Re: Frage zu km/h-Überschreitung und Bestrafung


    Zitat

    Original geschrieben von Fragezeichen
    ...mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von min. 42 km/h von 2 Zivilpolizisten (in einem stinknormalen Astra:rolleyes: ) angehalten worden.Der Wert ist schon abzüglich der Toleranz.Erlaubt waren auf diesem Abschnitt 80 km/h.Der höchste Wert lag bei 146 km/h bei den erlaubten 80 km/h.


    Was nun? 92km/h in der 50er Zone oder 146km/h in der 80er Zone? Oder beides hintereinander?


    Sorry, hab ich jetzt echt nicht ganz verstanden :confused:


    MfG
    Upprcalypse


    P.S: Aus dem Fahrverbot rauszukommen wird schwer sein, aber nicht unmöglich.

    KN-Bug? -> PN :)

  • Re: Frage zu km/h-Überschreitung und Bestrafung


    Zitat

    Original geschrieben von Fragezeichen
    Der höchste Wert lag bei 146 km/h bei den erlaubten 80 km/h.


    :rolleyes::rolleyes:


    Du wirst wohl nicht ums Fahrverbot rumkommen. Ich kann mir nicht vorstellen, was ein Anwalt da noch hinbiegen könnte. Die Kosten kannst Du Dir wohl sparen...


    Sorry, aber vielleicht wird Dir durch das FV klar, was Du für einen Mist gebaut hast. Eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung ist IMHO mehr als Verantwortungslos.


    Sven

  • Re: Re: Frage zu km/h-Überschreitung und Bestrafung


    Zitat

    Original geschrieben von Upprcalypse
    Was nun? 92km/h in der 50er Zone oder 146km/h in der 80er Zone? Oder beides hintereinander?
    Sorry, hab ich jetzt echt nicht ganz verstanden :confused:


    MfG
    Upprcalypse


    P.S: Aus dem Fahrverbot rauszukommen wird schwer sein, aber nicht unmöglich.


    Also auf der ganzen Strecke waren 80 km/h erlaubt.
    Da die Beamten mich wohl einige Kilometer verfolgt haben haben die mehrere Messwerte gesammelt.Der höchste lag bei 146 km/h (Messwert) und der mir vorgeworfene bei 122 km/h (Messwert inkl. abgezogener Toleranz).Daher die 42 km/h.


    Sven: Innerorts bedeutet nicht in bewohntem Gebiet.Die Strecke ist eigentlich eine Autobahn die durch eine Stadt führt.So verrückt wäre ich nie! Auf einer Autobahn besteht nie die Gefahr,daß ein Kind oder Sonstwas auf die Fahrbahn gerät.


    Gruß Fragezeichen

  • Re: Re: Re: Frage zu km/h-Überschreitung und Bestrafung


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Sorry, aber vielleicht wird Dir durch das FV klar, was Du für einen Mist gebaut hast. Eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung ist IMHO mehr als Verantwortungslos.


    Ich denke, das ist ihm selber klar, hat er ja auch geschrieben. Er bat ja auch nicht um eine öffentliche Steinigung ( ;) ), sondern um rechtliche Tipps.
    Wer noch nie zu schnell gefahren ist, der werfe den ersten Stein. Ich werfe keinen.


    Zitat

    Original geschrieben von Fragezeichen
    Also auf der ganzen Strecke waren 80 km/h erlaubt.
    Da die Beamten mich wohl einige Kilometer verfolgt haben haben die mehrere Messwerte gesammelt.Der höchste lag bei 146 km/h (Messwert) und der mir vorgeworfene bei 122 km/h (Messwert inkl. abgezogener Toleranz).Daher die 42 km/h.


    Ich bin mir nicht sicher, daher alles folgende ohne Gewähr.
    Aber ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, dass eben dieses Vorgehen der Beamten nicht zulässig ist. IMHO müssen diese Dich bei der ersten Gelegenheit nach einem Vergehen rausziehen und dürfen nicht abwarten und dann "summieren". Aber wie gesagt: Ohne Gewähr!


    Carsten

  • Hi !


    ich hatte auch im Oktober das Pech viel zu schnell gewesen zu sein. Ich dachte mir, 4 Wochen mal nicht fahren ist kein Problem, deshalb habe ich es hingenommen und im Januar die Pappe dem Strassenverkehrsamt anvertraut. Nach 2 Wochen war ich dermassen stinkig über die temporäre Immobilität, dass ich mich fast blau geärgert hatte, keinen Anwalt genommen zu haben. Ich habe daraus gelernt, und werde jetzt brav ein Jahr lang die Tachonadel max. 20 km/h überm Limit pendeln lassen. Denn ein einziger Punkt in dieser Sache innerhalb eines Jahres und man bekommt gleich einen Nachschlag von 4 Wochen !!! Darauf kann ich echt verzichten. Im übrigen: Bei mir waren die Herren Polizisten sehr nett, kein bisschen oberlehrerhaft, nein schon fast sympathisch. Ausserdem habe ich es eingesehen, dass das nicht so toll war.
    Am Rande bemerkt: als ich am "Blitztag" kurz bei uns in die Pol.Wache musste um meinen Schein nachträglich vorzuzeigen (ich hatte ihn wie immer nicht dabei), habe ich mit dem Wachhabenden dort ein wenig geplaudert und ihm mein Leid geklagt. Da hat er mir erstmal erzählt, dass 10 min. vor mir die zwei 15 jährigen Töchter eines Mannes aus dem Ort dort gewesen seien, um sich Details von dem tödlichen Unfalls ihres Vaters (Mutter schwerverletzt) 2 Stunden zuvor etwa 150km von Zuhause, anzuhören. Da waren der Polizist und ich uns einig, was richtige Scheisse ist. Ein abgegebener Schein für 4 Wochen ist da ein Witz....Es war ein Sonntag, tolles Wetter -> und wie jeden Sonntag ein Unfallschwerpunkttag.


    Gruss
    Jens

  • Wenn das dein erstes Vergehen war, kannst du ja bei deinem Ordnungsamt mal vorsprechen (das sind diejenigen, die deinen Führerschein dann 1 Monat lang aufbewahren wollen) , ob es möglich ist, das Fahrverbot nicht zu verhängen . Argumente: 1. Erste Übertretung, 2. Riksiko des Jobverlusts etc. Ausserdem Freut sich die Kommune, das sie dir dann ein wesentlicxh höheres Bußgeld anbieten darf (ja, es soll ja auch eine Strafe sein ;)).
    Wenn du ruhig,besonnen, und reumütig auftrittst, sollten die dir das abkaufen. Evtl. informier dich mal hier.
    Achja: kannst du mal Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe des Videowagens posten? :D:D:D


    Gruß
    Bakaroo

    Vorsicht in dem Zoo da draußen!

  • Re: Re: Re: Frage zu km/h-Überschreitung und Bestrafung


    Zitat

    Original geschrieben von Fragezeichen
    Sven: Innerorts bedeutet nicht in bewohntem Gebiet.Die Strecke ist eigentlich eine Autobahn die durch eine Stadt führt.So verrückt wäre ich nie! Auf einer Autobahn besteht nie die Gefahr,daß ein Kind oder Sonstwas auf die Fahrbahn gerät.

    Dann wären auch nur 50 oder 60 erlaubt, wenn das Gebiet bewohnt wäre. Aber was man da machen könnte ... fällt mir auch nichts ein.

  • Re: Re: Re: Re: Frage zu km/h-Überschreitung und Bestrafung


    War ja auch nicht böse gemeint, finde es nur verantwortungslos, egal ob Autobahn oder nicht...aber egal...


    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Ich bin mir nicht sicher, daher alles folgende ohne Gewähr.
    Aber ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, dass eben dieses Vorgehen der Beamten nicht zulässig ist. IMHO müssen diese Dich bei der ersten Gelegenheit nach einem Vergehen rausziehen und dürfen nicht abwarten und dann "summieren". Aber wie gesagt: Ohne Gewähr!


    Sowas ähnliches hab ich auch schonmal gehört, aber wie sollte das genau funktionieren? Die Beamten hätten ihn ja dann schon bei 5 Km/h zuviel versuchen müssen anzuhalten...:confused:

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