Frage zu km/h-Überschreitung und Bestrafung

  • Also ein Automatismus ist das Fahrverboit nicht unbedingt.

    Zitat


    Das Fahrverbot für kurze Zeit hat nichts mit dem Führerscheinentzug zu tun. Es ist lediglich ein Denkzettel für den Autofahrer von einem bis drei Monaten Dauer. Die Radarpistole hatte der Stuttgarter Vertreter in dem Münchner Vorort genausowenig gesehen wie zuvor die beidseitigen Tempo-30-Schilder. Mit gemessenen 69 km/h hat ihn die Polizei sofort angehalten. Es nützte nichts, daß er sich auf seine Ortsunkundigkeit berief und darauf, die 30-km/h-Schilder nicht gesehen zu haben. Ergebnis: Die Behörden verhängten ein Bußgeld in Höhe von 200 Mark sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
    Dies ließ der Vertreter nicht auf sich sitzen. Er legte Widerspruch ein, und es kam zur Gerichtsverhandlung. Dort verteidigte er sich damit, daß die Tempo-30-Schilder sehr schlecht zu sehen waren und daß er auf den Führerschein aus beruflichen Gründen dringend angewiesen ist.
    Mit beiden Argumenten hatte er zunächst keinen Erfolg. Insbesondere ließ der Richter die beruflichen Gründe nicht gelten und verwies auf die neue Rechtslage, nach welcher der Vertreter das Fahrverbot innerhalb der nächsten vier Monate in seine Urlaubszeit legen könne. Auch gegen diese Entscheidung ging er vor und legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht hielt dem Vertreter zugute, daß die Tempo-30-Schilder zwar nicht verdeckt waren, sie aber sogar bei einfacher Fahrlässigkeit von Autofahrern übersehen werden konnten. Nach Meinung des Gerichtes reiche einfache Fahrlässigkeit für ein Fahrverbot nicht aus, wozu nach dem Gesetz sogar eine grobe Pflichtverletzung vorliegen müsse und hob das Fahrverbot, nicht aber das Bußgeld auf.


    Vielleicht lässt sich über diese Schiene etwas machen. Das ist aber nicht die Regel. Im Allgemeinen wird das Fahrverbot als Denkzettel angesehen und obligatorisch verhängt. Da werden die gelegentlichen Kurierfahrten oder der 90-minütige Arbeitsweg (Stichwort ÖPNV) auch nichts helfen.


    Moralisieren tu' ich hier mal nicht, aber die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung stimmt mich schon etwas nachdenklich. Nimm es wie ein Mann und jammer hier nicht rum!



    cu

  • Moment, ich dachte, man darf seinen Fuehrerschein dann abgeben, wenn man will? Also eben z.B. wenn man eh in Urlaub faehrt. Ob das jetzt nur nach Hinweis auf die Notwendigkeit der Mobilitaet wegen des Berufs oder immer moeglich ist, weiß ich nicht, hab aber im Theorieunterricht vor einigen Wochen so was aufgeschnappt.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Korrekt, nennt sich 4-Monatsfrist.
    Das Fahrverbot kann innerhalb der nächsten 4 Monate angetreten werden. Das ändert aber nichts am Grundsätzlichen und gilt auch nur wenn innerhalb der letzten 2 Jahre nicht schon mal ein Bußgeld wegen des gleichen Sachverhalts verhängt wurde.


    cu

  • Zitat

    Original geschrieben von fs73
    (...)


    @ Stefan


    Schön für dich, dass du dich immer so toll im Griff hast, aber m.E. wollte Fragezeichen auch kein Mitleid sondern hilfreiche (!) Aussagen zu seinem Problem. Ich kann die dummen Sprüche à la " das geschieht dir Recht, etc." in solchen Fragen echt nicht mehr hören.


    Was ist denn das für eine Rechtsauffassung?? Egal was man tut, irgendwie kommt man doch wieder raus - oder wie!?!


    Und ich bleibe bei meiner Aussage: Selbst schuld - heul´ doch!


    Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass jemand die Geschwindigkeit fast verdoppelt nach dem Motto "Hier kann doch eh´ nix passieren". Zeitweise 146 statt 80 ist grob fahrlässig und vorsätzlich obendrein. Wenn er sich jetzt nach der rechtlichen Situation erkundigen würde, wäre es noch OK - aber er sucht krampfhaft nach Wegen, um das Fahrverbot herum zu kommen. Und genau das kann nicht angehen. Wenn er dann noch zu feige ist, unter seinem etablierten Nick zu posten, zeugt das noch weniger von Charakterstärke.


    Ich erlebe täglich, wie viele Gehirnwichser (Der Threadersteller ist damit natürlich nicht gemeint!) auf unseren Strassen unterwegs sind. Demnach sind die Strafen noch viel zu gering.




    Zitat

    Und zum Thema Vorsatz: "Um mehr als 10-15 km/h überschreite ich niemals eine Geschwindigkeitsbegrenzung."


    Ja, Herr Oberlehrer, ich bin abgrundtief böse.


    Ob ich auf der AB bei erlaubten 120 und Tacho 130 den Tempomat einschalte oder in der 80er Zone 146 fahre, ist wohl ein kleiner, aber feiner Unterschied.

  • Zwar nicht sonderlich hilfreich für den Threadersteller, jedoch bin ich in diesem Beitrag zu 110% mit Stefan einer Meinung :eek:² (Das ich das noch erleben darf!)


    Ich hoffe jetzt nur noch, dass sich hinter dem Nick "Fragezeichen" kein User verbirgt, der mir besonders sympathisch ist :rolleyes: (falls doch schreib' mir einen PN, ich editiere dann und beaupte das genaue Gegenteil ;) [/ironie off])


    Ach ja, ich bin beileibe auch kein Moralapostel und alles andere als ein Kind von Traurigkeit; daher nur so viel: "es muß, bzw. sollte halt alles im Rahmen bleiben!"


    Laubi


    Ach ja, ich fahre jetzt nach Hause und behalte den Tacho im Auge :D

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    Zwar nicht sonderlich hilfreich für den Threadersteller, jedoch bin ich in diesem Beitrag zu 110% mit Stefan einer Meinung :eek:² (Das ich das noch erleben darf!)(...)


    :eek: ³ - Wer den Account von Laubi gehackt hat, möge sich umgehenst zu erkennen geben!! :D


    Ich bin immernoch ganz :eek:


  • Offensichtlich hast du mich falsch verstanden.
    Ich weiss nicht, was das von dir angeführte Zitat über meine Rechtsauffassung aussagt. In keinem Fall allerdings die von dir unterstellte.


    Tatsächlich hat der Ersteller nach Möglichkeiten gefragt, wie er das Fahrverbot umgehen kann. Falls dies möglich sein sollte, wird in jedem Fall die Geldbusse erhöht, er wird also in jedem Fall bestraft. Da wir in D kein starres Justizsystem haben, ist es auch sein gutes Recht von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Und ob Vorsatz, Fahrlässigkeit etc... befindet dann ein Richter und zum glück nicht du.


    Ich lese zu solchen Themen (auch hier) immer wieder solche Reaktionen wie deine. Ob das Boshaftigkeit, Profilneurose oder Schadenfreude etc. ist, weiss ich nicht, ist auch egal, ich finde es einfach nur deplaziert.

  • Zitat

    Original geschrieben von fs73
    (...)
    Ich lese zu solchen Themen (auch hier) immer wieder solche Reaktionen wie deine. Ob das Boshaftigkeit, Profilneurose oder Schadenfreude etc. ist, weiss ich nicht, ist auch egal, ich finde es einfach nur deplaziert.


    Das hat mit keinem der drei Gemütszustände was zu tun.


    Es gibt nur bei manchen Usern eine sehr seltsame Rechtsauffassung und Anspruchshaltung. Der hier aufgeführte Fall zum Beispiel ist bei weitem keine Lapalie mehr, die man mal schnell mit ein paar guten Tipps aus einem Handyforum wieder ausbügeln kann.


    Jeder Autofahrer "sollte" reif genug sein, sich der Konsequenzen seines Tuns bewusst zu sein. Wenn es dann mal passiert, hat jeder sofort Ausreden parat, warum er seinen FS unbedingt benötigt und ein Fahrverbot unter keinen Umständen in Frage kommt.


    Wer dann bis zu 66 km/h zu schnell fährt, hat eben den für das Führen eines KFZ erforderlichen "Klick" in der Einstellung noch nicht erfahren und kann nur durch solche Maßnahmen zum Nachdenken bewegt werden.


    Sich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten hat weder was mit perfekt oder übervorsichtig zu tun. Das ist einfach vernünftiges Denken. Auch wenn mich meine Kollegen als Rowdie bezeichnen, sollte dies immer in gewissen Grenzen verlaufen, was weder mich, meinen Führerschein oder Dritte in Gefahr bringt.


    Punkt.

  • Hi!


    Danke erst einmal für die zahlreichen Antworten.


    Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht und habe sie bisher noch nicht gebraucht und werde sie wohl auch nicht extra für diesen Fall beantragen.


    Stefan: Ich versuche hier keineswegs krampfhaft um ein Fahrverbot herumzukommen.Ich denke mir ist in diesem Lande noch freigestellt mich über Möglichkeiten zu informieren wie mein anstehendes Fahrverbot in eine andere objektiv vielleicht härtere jedoch subjektive mildere Strafe umzuwandeln.Keines falls zu verwechseln mit Freikaufen falls das dein nächster Gedankengang gewesen wäre.


    Anders als andere sog. "Gehirnw*chser" werde ich die Strafe notgedrungen akzeptieren,wenn sich mir keine anderen Wege eröffnen.Ich habe mir sonst nix im Leben vorwerfen zu lassen,trinke nicht,rauche nicht oder nehme Drogen,wie manche dieser "Gehirnw*chser" die das auch noch parallel zum Führen eines Fahrzeugs machen.


    Ich habe einen Fehler gemacht und fang bestimmt nicht an zu heulen und Mitleid brauch ich nicht.Abgehoben und jenseits von gutem Menschenverstand bin ich bestimmt nicht.


    Wie du darauf kommst,daß ich an Charaktersschwäche leide ist mir schleierhaft.Es macht für mich einen Unterschied ob ich meinem Freunden davon erzähle oder mich hier in der Luft zerreissen lasse.Da bringt auch das beste Selbstvertrauen nix wenn man überlegt handeln will und nicht seine gesamte Privatangelegenheit öffentlich ausbreiten will und sich zurechtgeweisen lassen will.Ich verfahre nur nach dem Grundsatz fragen kostet nix und "hät ich vorher nur mal jemanden gefragt".


    Die 4-Monatsfrist würde eventuell ausreichen,um das Fahrverbot in den Winter zu legen.


    Gruß Fragezeichen

  • Zitat

    Original geschrieben von Fragezeichen
    ......
    Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht und habe sie bisher noch nicht gebraucht und werde sie wohl auch nicht extra für diesen Fall beantragen......
    ..........
    Die 4-Monatsfrist würde eventuell ausreichen,um das Fahrverbot in den Winter zu legen.


    Gruß Fragezeichen


    Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung im nachhinein würde auch nichts bringen, da man eine neu abgeschlossene Rechts.-Versicherung imho nicht für alte Fälle nutzen kann, sondern eine gewisse Wartezeit einhalten muss.


    Vier Monate bis zum Winter ist wohl etwas knapp bemessen. :D


    Aber trotz alledem wünsche ich Dir, dass Du deinen Hals halbwegs "billig" aus der Schlinge ziehen kannst!;)

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