Frage zu km/h-Überschreitung und Bestrafung

  • Die Beamten die mich angehalten haben waren auch nicht Oberlehrerhaft.
    Ich wußte was ich gemacht habe,sie wußten es.Für mein Empfinden war es für sie auch "lediglich" eine Feststellung einer Geschwindigkeits- überschreitung in einem schweren Fall.
    Sie haben mir gesagt,daß die Strecke zwar leer war aber zu schnell nunmal zu schnell bedeutet.Sonst haben sie mir nix vorwerfen können,kein dichtes Auffahren oder Ähnliches.


    Gruß Fragezeichen

  • ..lies und frag mal hier: klick mich!. Da sitzen ein paar Leute, die sich wirklich mit der Materie auskennen.


    Wie Carsten meinte: Wer noch nie zu schnell gefahren ist, soll den ersten Stein werfen.

  • Servus!


    Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es funktionieren kann, die ganze Angelegenheit über einen Anwalt laufen zu lassen. Auch ich bin beruflich auf den Führerschein angewiesen.
    Mein Vergehen: 33 km/h zuviel in 30 Zone (ja, ich weiss, das ist nicht ok).


    Bei der Verhandlung kommt es dann darauf an, ehrlich zuzugeben, dass man sich seines Fehlers bewusst ist. Keineswegs sollte man sich in irgendwelche Ausflüchte verrennen. Lieber kleine Brötchen backen...


    Je nach dem, wie
    1. dein Punktekonto aussieht
    2. ob eine Gefährdung Dritter vorlag
    3. du schlüssig darlegen kannst, dass du den Führerschein zu deiner Berufsausübung brauchst
    und natürlich
    4. wie der Richter gelaunt und dein Auftreten im Gerichtsaal ist


    kann es sein, dass vom Fahrverbot abgesehen wird.
    Allerdings wird die Geldbusse drastisch erhöht (in meinem Fall: x 2 ).
    Von Vorteil ist auch eine Rechtsschutzversicherung, denn ansonsten kann das ganze sehr teuer werden.


  • Den Fehler sehe ich ein,alles andere wäre Wunschdenken.


    1. Punktekonto war und ist leer
    2. liegt wohl immer vor,jedoch wird mir nur überhöhte Geschwindigkeit zu Last gelegt und da "Autobahn" imo keine Gefährdung Dritter,wie Kinder etc.
    3. Auslegungssache
    4. Auftreten ist kein Problem,Berufskleidung entspricht voll den Ansprüchen


    250€ anstatt 125€ ist immer noch akzeptabel selbst wenn ich dafür einige Stunden arbeiten muß.


    Trac: Danke für den Link.


    Gruß Fragezeichen

  • Hallo!


    Was mir noch einfällt ist, daß man das Fahrverbot nach hinten schieben konnte. Vielleicht läßt sich die Behörde darauf ein, daß Du Dein Fahrverbot im Urlaub etc. ableistest.
    Eine Verhandlung halte ich - wenn das Schieben nicht geht - für relativ sinnlos, da Du IMHO den Führerschein schon 3x wieder hast, bis die Mühlen der Justiz anfangen zu mahlen.


    Trotzdem viel Erfolg.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Also wie Du hier schon raushören kannst:


    Es ist möglich als Ersttäter mit sonst reiner Weste um ein Fahrverbot herumzukommen ob das nun mit oder ohne Anwalt versucht wird bleibt Dir überlassen, je nachdem ob Du da wem vertraust eine entsprechende Versicherung hast etc.


    Zu dem was Carsten geschrieben hat:


    Eine solche Messung ist durchaus zulässig, in diesem Fall hat er noch viel Glück gehabt denn auf einer längeren Strecke kommt sicher irgendwo mal ein 80er Schild vor.


    Wenn die Beschilderung über einen längeren Zeitraum ignoriert wird können die Herren Beamten einem sogar Vorsatz vorwerfen und dann wird es richtig richtig bitter...


    Daher immer schön den Schildern folgen ;)


    Gruß
    CH

  • Wenn du den Führerschein beruflich benötigst und eine reine Weste hast wäre der Entzug eine unannehmbare Härte und in der Regel wird fast jeder Richter das Fahrverbot gegen ein deutlich erhöhtes Bußgeld aufheben.


  • Kann man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von zeitweise 66 km/h (!!!!!) noch von "aus versehen" oder "habe ich garnicht gemerkt" sprechen? Liegt da nicht eher eindeutiger (dreister) Vorsatz vor? Mit einem Monat Fahrverbot liegt man da noch ganz gut - das gibt es schon für viel kleinere Vergehen.


    Ja - in dieser Hinsicht werfe ich den ersten Stein. Um mehr als 10-15 km/h überschreite ich niemals eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Dazu ist mir mein Führerschein zu wichtig, weil Existenzgrundlage. Vielleicht sollte man sich vorher überlegen, wie viel einem ein paar Minuten früheres Ankommen wert sind.


    Ich kann für den User, der sich hinter dem Pseudonym "Fragezeichen" verbirgt, jedenfalls kein Mitleid empfinden. Verkehrszeichen werden ja nicht zum Spass aufgestellt.



    Allerdings würde ich von einem generellen Widerspruch abraten. Das Bußgeld wird auf jeden Fall erhoben, die Gebühren etc. können dieses bei einem Widerspruch u. U. schonmal überschreiten.


    Versuch´ einfach, das Fahrverbot in den Urlaub zu legen und lerne daraus. Ganz drum herum kommen wirst Du (hoffentlich) nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Wenn du den Führerschein beruflich benötigst und eine reine Weste hast wäre der Entzug eine unannehmbare Härte und in der Regel wird fast jeder Richter das Fahrverbot gegen ein deutlich erhöhtes Bußgeld aufheben.


    Mit diesem Argument hat man normalerweise bei fast keinem Richter eine Chance!
    Wer weiss, das er auf seinen Führerschein beruflich angewiesen ist, muss sich eben entsprechend verhalten (auch an Sonn- und Feiertagen)!
    Ich selbst hatte 2001 ein ähnliches "Problem". Innerorts mit 99 statt der erlaubten 60, und das an einem Sonntag auf menschenleerer, autobahnähnlicher Strasse. Der Spass kostete seinerzeit 235 DM und 1 Monat Fahrverbot.:(
    Der Anwalt meines Chefs hatte in meinem Fall von einem Einspruch gegen das Fahrverbot abgeraten, da sowas ausser unnötigen Kosten meist nichts bringt! ;)

  • Ich muss vielleicht noch ein paar Punkte ergänzen:


    Zunächst würde ich dir empfehlen (falls du in diese Richtung gehen willst) einen Verkehrsanwalt zu beauftragen. Nicht nur, dass diese wesentlich besser mit der Materie vertraut sind, zudem kennen sie (vorausgesetzt sie praktizieren schon entsprechend lange) auch die Richter am zuständeigen Antsgericht, und das ist auf jeden Fall hilfreich.
    Zum Thema "unannehmbare Härte": ich kann zwar nur aus persönlicher Erfahrung berichten, aber in meinem Fall ging es tatsächlich um "Milde", die Argumentation mit der "unanehmbaren Härte" scheint tatsächlich ein wenig wirksames Argument zu sein.
    Erkundige dich bei deiner Rechtsschutzversicherung, ob sie diesen Fall auch abgedeckt, ansonsten kannst du dich nämlich auf ca. 400,- € Anwaltskosten einstellen.
    Und zuguterletzt: es gibt keine Gewissheit, dass du um die Strafe herumkommst, sobald du Einspruch einlegst kommen steigen die Gebühren. Im schlimmsten Fall könnte ein böswilliger Richter das Fahrverbot sogar verlängern.


    @ Stefan


    Schön für dich, dass du dich immer so toll im Griff hast, aber m.E. wollte Fragezeichen auch kein Mitleid sondern hilfreiche (!) Aussagen zu seinem Problem. Ich kann die dummen Sprüche à la " das geschieht dir Recht, etc." in solchen Fragen echt nicht mehr hören. Und zum Thema Vorsatz: "Um mehr als 10-15 km/h überschreite ich niemals eine Geschwindigkeitsbegrenzung."

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