ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
(...) Hier hätte man neben der Zulassung für 100 Km/h auch die Klimaanlage als Bedingung in der Ausschreibung verbindlich festlegen und dann auch kontrollieren müssen (...)
Das ist eben der Unterschied zwischen einem EVU und einem SVU. Da macht der Gesetzgeber eben unterschiedliche Ausschreibungsbedingungen, falls es überhaupt eine Ausschreibung für Fernbusse gibt.
An ein EVU stellt der Gesetzgeber eben sehr viel höhere Bedingungen damit sie eine Zulassung bekommen. Das hätte sich mit dem "4. Eisenbahnpaket" schlagartig ändern können. Konnte zum Glück für uns alle abgewendet werden.