Das "neue" Problem von Spartengewerkschaften ist erst durch eine Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung praktisch geworden. War früher die Tarifeinheit unumstößlicher Bestandteil der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, ist sie es heute nicht mehr.
Wenn die Gerichte die Tarifeinheit nun nicht mehr als zwingend ansehen, bringen sie damit m.E. genau den Gedanken zum Ausdruck, den Weselsky für die Mitglieder der GDL nun einfordert. Ist die GDL aber im Recht, ist es nicht die GDL, die die Streiks letztlich zu verantworten hat, sondern die Deutsche Bahn. Denn es wird in einer Gewerkschaft organisierten Arbeitnehmern kaum entgegengehalten werden können, dass sie ein ihnen höchstrichterlich zugesprochenes Recht auch einfordern.
Selbstverständlich ist niemand gezwungen, ein ihm zustehendes Recht durchzusetzen ... entscheidet er sich aber dafür, es einzufordern, sehe ich keinen Grund, ihm das zum Nachteil zu gereichen. Für einen in solcher Situation entstehenden Streit halte ich die Partei verantwortlich, welche sich mit bornierter Sturheit weigert, dieses Recht anzuerkennen. Und das ist aus meiner Sicht die Bahn.
Dass die in der Folge entstehende Situation nicht besonders glücklich ist, dürfte wohl unbestritten sein. Warum die Rechtsprechung letztlich diesen Schwenk vollzogen hat, ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar ... sie einfach zu ignorieren, kann aber auch keine Lösung sein.