Der Deutsche Bahn / Bahncard Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Da steht nichts von Streik, das Vereinigungsrecht erlaubt nicht direkt Streiks.



    Daraus folgt, dass es ein Streikrecht gibt.

  • Zitat

    Das Recht, in den Arbeitskampf zu treten, rührt aus der in Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Betätigungsgarantie im Rahmen der Koalitionsfreiheit. Gemäß deutscher Rechtsprechung sind Maßnahmen des Arbeitskampfes nur unter Beachtung des Übermaßverbots zulässig, d. h., dass der Arbeitskampf erforderlich (dass mildere Mittel ausgeschöpft sein müssen, sog. "ultima-ratio-Prinzip") und verhältnismäßig (sog. Mittel-Zweck-Relation) sein muss. Regelmäßig ist das erst dann der Fall, wenn vorangegangene Verhandlungsbemühungen ausgeschöpft und gescheitert sind, zumindest mit Wahrscheinlichkeit zu scheitern drohen.


    Arbeitskämpfe dürfen nur von den Tarifparteien, also Arbeitgebern und ihren Verbänden und den Gewerkschaften geführt werden und müssen tariflich regelbare Ziele verfolgen. Streiks mit politischen Zielen oder als Solidaraktionen sind rechtswidrig. Auch sogenannte "wilde Streiks" von Belegschaften, die ohne gewerkschaftliche Autorisierung geführt werden, sind rechtswidrig und können zu fristloser Kündigung (§ 626 BGB) führen.


    Quelle: Wikipedia


    Weder ist hier noch die Verhältnismäßigkeit gegeben, noch handelt es sich um keinen politischen Streik. Eigentlich eine Schande, dass kein Gericht diesen Irrsinn stoppt.

  • Weil deine Einschätzung falsch ist. Die Gerichte haben sich schon längst damit beschäftigt. Streikrecht ist ein Grundrecht, den Rest hat Jimmythebob schon dargelegt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Daraus folgt, dass es ein Streikrecht gibt.

    Nein, und das wird auch bei ständiger Wiederholung nicht wahr. Es gibt kein Grundrecht auf Streik.


    Hast du die Artikel überhaupt gelesen, auf die da in deinem fett markierten Absatz verwiesen wird? Da geht es darum, dass der Staat keine Polizei oder gar die Streitkräfte gegen Arbeitskämpfe einsetzen darf.


    Das Grundgesetz billigt "Arbeitskämpfe", führt aber nicht weiter aus, wie diese auszusehen haben.


    Im Arbeitsrecht ist des weiteren geregelt, dass Arbeitsverweigerung im Rahmen eines Arbeitskampfes nicht zu Kündigung führen darf. Daraus ergibt sich implizit, dass Arbeitsverweigerung vulgo Streik eine legitime Arbeitskampfmaßnahme sei.


    Doch damit wird ein Streik noch lange kein "Grundrecht". Die Regierung könnte jederzeit mit einfacher Mehrheit das Arbeitsrecht ändern, so dass z.B. eine Arbeitsverweigerung in Bereichen, die den Ablauf des Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Luftverkehr beeinträchtigt, nicht erlaubt ist.


    Dass Streik kein Grundrecht ist, sieht man ja allein schon bei Ärzten. Wenn ein Arzt in einem Notfall seine Arbeit verweigert, dann ist das unterlassene Hilfeleistung und somit eine Straftat – völlig gleich, ob er sich gerade in einem Arbeitskampf befindet oder nicht.


    Wäre Streik ein Grundrecht, würde er straffrei ausgehen, da das Grundgesetz über dem StGB steht.


    Deshalb gibt es übrigens bei allen Grundrechten, die missbraucht werden können, entsprechend formulierte Einschränkungen. Als Beispiel sei nur mal die Meinungsfreiheit genannt, die "ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze" findet.

  • Die Bahn sollte vielleicht mal Eier zeigen und zwei, drei Monate alle GDLer aussperren und versuchen (mit allem Personal, das irgendwie aufzutreiben ist) für diesen Zeitraum möglichst einen guten Ersatzfahrplan zur Verfügung stellen. Dann hat der Spuck ein Ende, Weselsky und die GDL sind weg und alles geht seinen normalen Weg.


    Dann würden die Weselskyjünger endlich mal kapieren, dass sie die Bahn benötigen, weil ohne die DB als Arbeitgeber verdienen die Hauptschüler nirgends mehr auch nur annähernd 3-3.8k Brutto. Die Bahn benötigt aber das arbeitsscheue Volk nicht....

  • Was ich am Tarifeinheitsgesetz ja sowohl lustig als auch absurd finde (und möglicherweise schon deshalb verfassungswidrig ist), ist die Tatsache, dass der Eigentümer des Unternehmens sich ein Gesetz bastelt, das das Vereinigungs- und Streikrecht im eigenen Unternehmen aushebeln soll...


    Davon können andere Unternehmer nur träumen...

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Die Bahn sollte vielleicht mal Eier zeigen und zwei, drei Monate alle GDLer aussperren und versuchen (mit allem Personal, das irgendwie aufzutreiben ist) für diesen Zeitraum möglichst einen guten Ersatzfahrplan zur Verfügung stellen. Dann hat der Spuck ein Ende, Weselsky und die GDL sind weg und alles geht seinen normalen Weg.


    Dann würden die Weselskyjünger endlich mal kapieren, dass sie die Bahn benötigen, weil ohne die DB als Arbeitgeber verdienen die Hauptschüler nirgends mehr auch nur annähernd 3-3.8k Brutto. Die Bahn benötigt aber das arbeitsscheue Volk nicht....


    Hauptschüler? Nun das war mal, zu meiner Zeit ist kein Hauptschüler an eine Lokführerstelle gekommen. Von denen hätte auch keiner bock auf die knapp 5 Jahre Ausbildung gehabt.


    Abgesehen davon, wenn die Bahn könnte, würde sie ausperren oder kündigen, aber es gibt schlicht und ergreifend schon so kaum Lokführer, und von denen so d die meisten in der GDL. Auch bei den Privaten gewinnt die GDL Mitglieder. Wieso wird eigentlich immer erzählt abertausende Menschen würden Lokführer werden wollen? Wo sind die denn? Die meisten die wollen fallen erstmal durch den Psychotest, der Rest bekommt seine Drogenvergangenheit vom Bahnarzt erklärt.

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop
    Hauptschüler? Nun das war mal, zu meiner Zeit ist kein Hauptschüler an eine Lokführerstelle gekommen. Von denen hätte auch keiner bock auf die knapp 5 Jahre Ausbildung gehabt.


    3 Jahre. Und selbst 2013 waren noch 17% der Azubis Hauptschüler....

  • 3 Jahre Grundausbildung und vier oder mehr Baureihen mit entsprechenden Prüfungen hinterher. 17% der Azubis kann ja sein, aber in den Lokführergruppen bei uns war kein Einziger.

  • Gag:


    ...

    Zitat

    Wäre Streik ein Grundrecht, würde er straffrei ausgehen, da das Grundgesetz über dem StGB steht.


    Hä? Das ist eine interessante Ansicht. Erläutere doch mal! Zudem: Was hat der Streik mit dem StGB zu tun?


    Deine Ärztebeispiel ist dazu wieder (mal) Äpfel=Birnen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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