Der Deutsche Bahn / Bahncard Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wie kommst Du darauf?


    Ich habe dazu bereits etwas geschrieben: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5453762#post5453762


    Zitat

    In sehr vielen kleineren Unternehmen verhandeln einzelne Arbeitnehmer ihr Gehalt selbstständig mit dem AG mit der Folge, dass die Idee des gleichen Lohns für gleiche Arbeit in diesen Bereichen eine vollkommene Illusion ist. In diesen Fällen kommt es auf das Verhandlungsgeschick des Einzelnen an.

    Außerhalb von Tarifverträgen bestimmt die Leistung des Arbeitnehmers sein Gehalt nach den einfachsten Marktgesetzen nach Angebot und Nachfrage.


    Zitat

    Wenn dieses Vorgehen von den Arbeitgebern als legitim angesehen wird (weil sie bei denjenigen mit weniger Fortune sparen können) muss es ebenso möglich sein, dass sich verschiedene Arbeitnehmer zu einer Gruppe zusammenschließen (Koalitionsfreiheit) die für die jeweiligen Mitglieder dieser Gruppe verhandeln.

    Es geht nur eins von beiden. Entweder pauschale Vergütung oder nach Leistung. Wenn pauschal, dann muss dies für alle gelten, da es ansonsten den Sinn einer Pauschale ad absurdum führen würde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Es ist richtig, was sie politisch machen. Das es tausende Fahrgäste als Kollateralschäden gibt, ist Pech, aber in einer Demokratie mit Streikrecht im Grundgesetz zu ertragen.

    Ich hatte dich ja neulich schon mal gefragt: Wo steht denn dieses Streikrecht im Grundgesetz?


    Zitat

    Die Bahn hätte schon längst einlenken können

    Die GDL auch, denn schließlich hat die Bahn die monetären Forderungen erfüllt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Ich hatte dich ja neulich schon mal gefragt: Wo steht denn dieses Streikrecht im Grundgesetz?


    Artikel 9 Abs. 3


    Es ergibt sich daraus. Ein eigenes Gesetz gibt es nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Artikel 9 Abs. 3


    Es ergibt sich daraus. Ein eigenes Gesetz gibt es nicht.

    Da steht nichts von Streik, das Vereinigungsrecht erlaubt nicht direkt Streiks.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Es geht nur eins von beiden. Entweder pauschale Vergütung oder nach Leistung. Wenn pauschal, dann muss dies für alle gelten, da es ansonsten den Sinn einer Pauschale ad absurdum führen würde.


    Nein, es geht sogar beides.
    Rein Rechtlich gesehen darf jeder Angestellte auch bei gültigen Tarifverträgen einzelne Gehaltsabsprachen mit dem AG aushandeln. Dabei gilt lediglich die Einschränkung daß diese Absprachen nicht unter dem Tarifvertrag liegen dürfen. Der Tarifvertrag legt also nur die Untergrenze fest.
    Daß ein Lokführer, oder wer auch immer, hochkant aus dem Personalbüro fliegt, wenn er mit so einer Forderung daher kommt, ist eine andere Sache.


    Zitat

    Original geschrieben von hottek
    der Unterschied ist ganz knapp:


    - der Streckenlokführer fährt einen Zug der vollbesetzt ist durch die Gegend und das Risiko ist wesentlich höher mal ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung am Hals zu haben.


    - Der Streckenlokführer ist unterwegs, der Rangierlokführer hat einen festen Arbeitsplatz. Es ist absolut üblich dass derjenige der im "Außendienst" arbeitet ein höheres Gehalt bekommt. Ist in jeder Firma so.


    Soviel zur Theorie.
    In der Praxis fährt ein Lokrangierführer auch sogenannte Übergabezüge, also Züge zu entfernteren Bahnhöfen. Das können auch da schnell 100km und mehr werden. Viel weiter fährt ein Streckenlokführer am Tag auch nicht, weil auch der zum Feierabend wieder an seiner Heimatdienststelle ist. Die Schichten sind so geplant. Feierabend ist immer da wo auch angefangen wurde. Daß ein Lokführer von München nach Frankfurt fährt, und dann dort Feierabend macht, kommt also nicht vor. Die Rückfahrt nach München ist immer auch noch in der Schicht drin.
    Der Unterschied zwischen Lokführern und Lokrangierführern, existiert also nur auf dem Papier, und im Gehalt, nicht in der Tätigkeit oder Ausbildung.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Da steht nichts von Streik, das Vereinigungsrecht erlaubt nicht direkt Streiks.


    Das sind die ständige Rechtsprechung des BVerfG anders.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Nein, es geht sogar beides.
    Rein Rechtlich gesehen darf jeder Angestellte auch bei gültigen Tarifverträgen einzelne Gehaltsabsprachen mit dem AG aushandeln. Dabei gilt lediglich die Einschränkung daß diese Absprachen nicht unter dem Tarifvertrag liegen dürfen. Der Tarifvertrag legt also nur die Untergrenze fest.
    Daß ein Lokführer, oder wer auch immer, hochkant aus dem Personalbüro fliegt, wenn er mit so einer Forderung daher kommt, ist eine andere Sache.

    War blöd ausgedrückt. Ich bezog mich auf die "Koalitonsbildung", die Frank ins Gespräch gebracht hat. Man kann jemanden entweder individuell nach Leistung bezahlen oder pauschal. Diese Pauschale muss dann aber für jeden gelten (der diese pauschale Vergütung wählt!) und nicht mehrere Pauschalen zur Auswahl. Das meinte ich damit.


    Denn woran sollen sich diese unterschiedlichen Pauschalvergütungen denn dann festmachen? Der Sinn einer Pauschale ist doch gerade, dass alle darin gleich behandelt werden. Wenn es zwei, drei oder siebzehn Tarifverträge für ein und dieselbe Berufsgruppe gibt, welcher Maßstab wird dann angesetzt? Sind die einen gleicher als die anderen?


    Schon mal ein All-you-can-eat-Angebot gesehen, bei dem dann steht: Sie können bei uns so viel essen, wie sie wollen. Zahlen Sie wahlweise 15, 20 oder 25 Euro.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    ...Wenn es zwei, drei oder siebzehn Tarifverträge für ein und dieselbe Berufsgruppe gibt, welcher Maßstab wird dann angesetzt? Sind die einen gleicher als die anderen?


    Das ist die große Frage: Also dann kannst Du sicher auch beantworten, warum es derzeit so Problemlos mit einem ganzen Rudel an Tarifverträgen für die gleiche Gruppe der Lokführer funktioniert, und warum es ein Problem sein will, wenn man das auf wenige Tarifverträge reduzieren will.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Also dann kannst Du sicher auch beantworten, warum es derzeit so Problemlos mit einem ganzen Rudel an Tarifverträgen für die gleiche Gruppe der Lokführer funktioniert

    Das ist mir neu. Mein letzter Kenntnisstand war, dass die GDL bei der letzten großen Runde überhaupt erst einmal einen eigenen TV für Lokführer durchgesetzt hat.


    Wie viele TV gibt es denn für Lokführer bei der Deutschen Bahn?


    Zitat

    und warum es ein Problem sein will, wenn man das auf wenige Tarifverträge reduzieren will.

    Frag die GDL, warum es für sie ein Problem darstellt, sich auf einen gemeinsamen oder zumindest zwei inhaltsgleiche TV für das Zugpersonal einzulassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das sehe ich, wie viele andere, grundlegend anders. Es ist richtig, was sie politisch machen. Das es tausende Fahrgäste als Kollateralschaden gibt, ist Pech, aber in einer Demokratie mit Streikrecht im Grundgesetz zu ertragen. Sei dankbar, dass es dieses Streikrecht (und Arbeitskampfmittel) gibt.


    Die Bahn hätte schon längst einlenken können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bund quasi alleiniger Besitzer (incl. des enorm wichtiges Streckennetzes) ist.


    Die GDL ist eine kleine Spartengewerkschaft, eigentlich sogar ohne Daseinsberechtigung, und verursacht ob ihrer paar hundert Mitglieder mehrere hundert Millionen Schaden für ein ganzes Land. Das hat mit Arbeitskampf nichts mehr zu tun. Die Bahn könnte jedem Lokführer 7% mehr bieten und die Arbeitszeit auf 37,5h kürzen, die GDL, allen voran Weselsky, würde weiter machen. Nicht um die Interessen ihrer Mitglieder Willen, sondern um die Interessen Ihres Vorstands zu vertreten.


    Zum Thema Streikrecht und Grundgesetz haben ja andere bereits geantwortet. Meine generelle Meinung zum Thema Gewerkschaften und erforderliche Arbeitskämpfe habe ich ja bereits geäußert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!