Der Deutsche Bahn / Bahncard Thread

  • Wie passt das hier ins Bild?

    Abwarten und Tee trinken. Der Artikel macht Ankündigungen bis ins Jahr 2030. Bis dahin haben wir schon die nächste, vielleicht auch schon die übernächste Bundesregierung im Amt, die vielleicht ganz andere Prioritäten hat.


    Ist eben so, wenn politisch gefördert die Tarifgruppen (örtlich, konzernstrukturell) aufeinander gehetzt werden. DAMIT sollt sich mal ein Arbeitsgericht befassen.

    Der gerichtsfeste Beleg dass dahinter eine Absicht steckt dürfte kaum zu führen sein. Selbst wenn, stellt sich die Frage ob sich ein Arbeitsgericht überhaupt für solche Fragen (warum verdient A mehr als B) überhaupt zuständig sieht.

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Frank73 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Der gerichtsfeste Beleg dass dahinter eine Absicht steckt dürfte kaum zu führen sein. Selbst wenn, stellt sich die Frage ob sich ein Arbeitsgericht überhaupt für solche Fragen (warum verdient A mehr als B) überhaupt zuständig sieht.

    Unsere Regierung besteht aus Topjuristen, die können also gegen die Verfassung verstossende Regelungen (das Tarifeinheitsgesetz, im Kommentar dazu steht ja genau drin, warum es gemacht wurde) gerichtsfest machen.

    Immer unterwegs auf Straße und Schienen mit:
    Samsung Galaxy A54 - Physische SIM: Vodafone + 1&1. // eSIM: o2 + Telekom.

    o2 VDSL mit AVM FritzBox 7590 AX /// Viele viele Test-SIM und ein im Aufbau befindliches Gerätemuseum.

  • Unsere Regierung besteht aus Topjuristen, die können also gegen die Verfassung verstossende Regelungen (das Tarifeinheitsgesetz, im Kommentar dazu steht ja genau drin, warum es gemacht wurde) gerichtsfest machen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat das Tarifeinheitsgesetz im wesentlichen bestätigt, und lediglich Nachbesserungen verlangt. Wenn eine oder mehrere Gewerkschaften das nach der Nachbesserung immer noch anders sehen sollten, steht es ihnen frei erneut vor Gericht zu ziehen.


    BVerfG zu Tarifeinheitsgesetz - Auf­atmen für Arbeit­geber

  • Zitat

    Das Gesetz sei insofern verfassungswidrig, als dass die Interessen von kleineren Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge vernachlässigt werden könnten. Der Gesetzgeber müsse insofern Abhilfe schaffen, urteilten die Karlsruher Richter.

    Und genau das trifft hier zu und wurde bisher nicht verändert.

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  • Und genau das trifft hier zu und wurde bisher nicht verändert.

    Das TEG war aus dem Jahr 2015, das Urteil des BVerG aus dem Jahr 2017. Darauf erfolgte eine Änderung des TEG im Jahr 2018. Zur Erinnerunng, wir schreiben inzwischen das Jahr 2024. Wäre die GDL, oder irgendeine andere Gewerkschaft der Ansicht, dass die Änderungen am TEG nicht den Vorgaben des BVerG entsprechen, wären sie mit Sicherheit erneut vor das BVerG gezogen. Zeit genug war seither ja durchaus. Ist das passiert? Nein? Selbst schuld! Altes Sprichwort: Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Bundestag verabschiedet Änderung des Tarifeinheitsgesetzes

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

  • Ließ Dir Dein Zitat doch nochmal durch. Das steht eindeutig, dass Du darauf wartest, dass eintritt, was andere zuvor Dir gegenüber geäußert haben sollen. Insofern teilst Du ja deren Äußerungen. Finde ich abscheulich!

    Tja, dann solltest du aus Goethestadt wegziehen. Da sind diese Äußerungen gefallen. Tschüss

  • Tja, dann solltest du aus Goethestadt wegziehen. Da sind diese Äußerungen gefallen.

    Wenn ich ihn richtig verstanden habe ist das nicht der Punkt, sondern viel mehr dass er glaubt dass du dir diese Aussage zu eigen gemacht, oder dich zumindest nicht davon distanziert hast. Irrtum meinerseits nicht ausgeschlossen.

  • Wenn ich ihn richtig verstanden habe ist das nicht der Punkt, sondern viel mehr dass er glaubt dass du dir diese Aussage zu eigen gemacht, oder dich zumindest nicht davon distanziert hast.

    Was kann ich dafür wenn er Dinge so für sich interpretiert die nicht stimmen. Und dementieren muss ich gar nichts, geschweige denn mich rechtfertigen. Für mich ist klar: Ich habe widergegeben was gesagt wurde und erwarte so etwas, sollte keine Besserung der Situation eintreten. Das ist keine Übereinstimmung oder was auch immer sich dieser Herr da zusammenwürfelt. Oder wie Herr Weselsky gesagt hat: Das war wohl ein "Denkfehler" - seinerseits. Aber geschenkt.

  • Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Tja, eine Minderheit muss das Aushalten wird gesagt. Dass die Minderheit angeblich das Land lahm legen kann der Rest dann auch.

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