Streiks müssen verhältnismäßig sein. Ob eine Streiktaktik, welche jede Notversorgung unmöglich macht, und überdies hinaus Chaos stiftet verhältnismäßig ist, sollte das zuständige Arbeitsgericht entscheiden. Dafür ist es schließlich da.
Die Eisenbahn gehört nicht zur Daseinsfürsorge, entsprechend sind auch keine Notdienste einzuteilen. Sowohl auf Seiten Fahrdienstleiter als auch Lokführer sind Züge in Bahnhöfen zu stellen, nicht auf freier Strecke, mehr ist nicht vorgesehen. Der Streik wurde vom Arbeitsgericht bestätigt, in welcher Form er stattfindet und mit welchem Vorlauf ist rein Sache der Gewerkschaft.
Man merkt, dass in unserem Land selten gestreikt wird, so richtig geübt ist da keiner drin.