Lass mal die Kirche im Dorf. Ohne explizite tarifliche Regelung wären laut Arbeitszeitgesetz bis zu 19 Tage möglich.
Möglich ist vieles und man sollte vielleicht auch die Tätigkeit selbst in die Überlegungen einbeziehen.
Ich verstehe dich gerade nicht. Du hast behauptet meine Argumentation wäre vorgeschoben. Ich habe dir gezeigt dass sie belegbar ist. Was noch?
Wir reden vermutlich aneinander vorbei. Du hattest geschrieben das die anderen EVUs nur unterschrieben haben, da man wusste das die DB dagegen halten wird. Das habe ich bezweifelt.